Die Sozialversicherung/Rentenversicherung tritt oftmals parallel neben Prüfungen durch das Finanzamt (z.B. Lohnsteuer) auf den Plan. Arbeitgeber sollten die Prüfungsschwerpunkte kennen.
Das Verzögerungsgeld kann als Damoklesschwert in Betriebsprüfungen drohen, wenn Mitwirkungspflichten nicht erfüllt werden. Die Abwehr kann insbesondere bei Ermessensgesichtspunkten ansetzen.
Oftmals kommt es nicht nur zu einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt. Bei Anlässen wie z.B. lohnsteuerlichen Sachverhalten folgen oft auch Prüfungen der Sozialversicherung. Nach vielen Jahren können sich hohe Forderungen ergeben, die aber im Einzelfall verjährt sein können.
Die Neuregelung des § 153 Abs. 4 AO wirft zahlreiche ungelöste Auslegungsfragen auf. Kommt es zu einem Steuerstrafverfahren wegen Nichtbeachtung dieser Norm, sind die Verteidungsargumente zu prüfen.
Viele Mandanten möchten die Möglichkeit nutzen, bereits während der Betriebsprüfung eine Einigung mit dem Finanzamt zu finden. Hierzu geben wir Hinweise zur sog. tatsächlichen Verständigung.
Der Gesetzgeber verdichtet seit geraumer Zeit die steuerlichen Mitwirkungspflichten in Betriebsprüfungen. Es sollte im Einzelfall geprüft werden, welche Anforderungen zu erfüllen sind und welche Konsequenzen drohen können.
Wenn die Prüfungsfeststellungen der Betriebsprüfung Auswirkungen auf andere Steuererklärungen haben, so kann nach der Neufassung des § 153 Abs. 4 AO hierfür eine Anzeige und Berichtigungspflicht bestehen.
Die Praxis zeigt, welche Themen in Prüfungen immer wieder eine Rolle spielen. Da wir von Mandanten öfters hierzu gefragt werden, möchten wir diese Themen hier kurz auflisten.
Kommt es aufgrund der Betriebsprüfung zu Prüfungsfeststellungen, die auch Bedeutung für andere Steuerjahre haben, so besteht nunmehr eine Pflicht, das Finanzamt hierauf hinzuweisen (§ 153 Abs. 4 AO n.F.). Darf hierbei eine andere Rechtsansicht als die des Prüfers zugrundegelegt werden?
Influencer im Internet/Youtube geraten immer öfter in den steuerlichen Fokus. Inzwischen nutzen die Finanzämter zahlreiche Möglichkeiten zur Überprüfung.
Seit vielen Jahren wird um die Anwendbarkeit der Richtsatzsammlung in der Betriebsprüfung gerungen. Nunmehr kommt es zu einer mündlichen Verhandlung am 17.1.2024 in einem geeigneten Revisionsverfahren.
An dieser Stelle stellen wir 5 wichtige Aspekte einer Prüfung vor. Ein etwaiges Strafverfahren wird hier an dieser Stelle nicht betrachtet. Im Einzelfall ist dieses selbstverständlich in den Gesamtblick zu nehmen.
Wird in der Prüfung ein Verschulden festgestellt, können sich Auswirkungen auf die Dauer der Verjährung und auf die Berechnung von Säumniszuschlägen (12% pro Jahr) ergeben. Das Bundessozialgericht hat sich hierzu geäußert.
Die GoBD sind die Anforderungen der Finanzverwaltung an die Kassen- und Buchführung. Unternehmen sollten prüfen, inwiefern diese für sie einzuhalten sind und bereits eingehalten werden.
Voraussichtlich ab September 2023 besteht die technische Möglichkeit zur Meldung von TSE-Kassen an das Finanzamt. Der Startschuss wird im Bundessteuerblatt I bekanntgegeben.
Die Rechtsprechung zieht Grenzen für unberechtigte Hinzuschätzungen: Formelle Fehler müssen im Einzelfall auf ihr materielles Gewicht überprüft werden.
Das BMF weist nun selbst darauf hin, dass die Richtsatzsammlung mit der notwendigen Sensibilität angewandt werden muss. Dies gilt insbesondere in Krisenzeiten.
Influencer – was ist das?
Influencer, Blogger, Podcaster, Youtuber, Content Creator... die Bezeichnungen sind ebenso vielfältig wie die steuerlichen Konsequenzen ihrer Einkünfte. Unter der von uns exemplarisch gewählten Sammelbezeichnung „Influencer“ versteht man Menschen, die in sozialen Medien…
Eine aktuelle Entscheidung des FG München erleichtert die Möglichkeit, vermehrt Informationen aus den elektronischen Prüfsystemen der Betriebsprüfung zu erhalten. Dies erleichtert die Abwehr unberechtigter Schätzungen. Bisher war das Recht auf Akteneinsicht deutlich limitiert.
Das FG Münster stellte in seinem Beschluss vom 15.10.2021 (9-V-2341/21-K) fest, dass der Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft eine Pflichtverletzung begeht und haftet, wenn er die Steuerschulden der Gesellschaft - selbst bei mangelnden Mitteln - nicht zumindest im gleichen Verhältnis tilgt, wie…
Aufgrund der Einschränkungen (Corona-Maßnahmen) wurden bzw. werden persönliche Schlussbesprechungen in zahlreichen Bundesländern ausgeschlossen. Ist der Verweis der Betriebsprüfung auf ein Telefonat zulässig?
Das Finanzgericht Münster hat mit einem aktuellen Urteil ein deutliches Signal gesetzt, dass eine Schätzung nicht schon bei jeglichen Formmängeln zulässig ist. Es kommt auf die Auswirkung der Mängel an.
In der Praxis stellt sich die Frage, ob der Fiskus den Arbeitgeber mittels Haftungsbescheides in Haftung nehmen kann. Schuldner der Lohnsteuer ist der Arbeitnehmer, so dass der Arbeitgeber nur als "Hilfskraft" bemüht wird.
Die richtige Fristberechnung ist für die Wahrung von Einspruchs- und Klagefristen wichtig. Es ist für Steuerbescheide per Fax mit einer weiteren Entscheidung des FG Köln zu rechnen. Bis dahin sollte die sichere Lösung bevorzugt werden.
Die EUGH-Rechtsprechung und die Neuregelung des § 25f UStG haben Brisanz. Steuerschädlich ist nicht nur ein Wissenmüssen von Vorständen. Auch bei Kenntnis durch Mitarbeiter oder Beauftragte kann eine Wissenszurechnung und damit ein Steuernachteil eintreten. Betroffen sind alle Rechtsformen.
Nach alter Rechtslage konnten Finanzämter nach ihrem Ermessen über die Akteneinsicht entscheiden. Diese Rechtslage hat sich zugunsten der Betroffenen geändert. Betroffene und Berater sollten diese neue Rechtsprechung kennen.
In Betriebsprüfungen wird in der Praxis immer wieder auf die BFH-Rechtsprechung zu Schichtzetteln hingewiesen. Das Urteil vom 26.02.2004 definiert jedoch nicht den genauen unverzichtbaren Inhalt. Mit dieser Argumentation kann Schätzungen entgegengetreten werden.
In der Praxis stellt sich immer wieder die Frage, in welchem Umfang der Betriebsprüfer Zugriff auf die Daten des Unternehmens nehmen oder die Vorlage von Daten verlangen darf. Eine unberechtigte Weigerung des Unternehmens ist eine Pflichtverletzung (Schätzungsrisiko!).
Bisher stützten sich Betriebsprüfer bei Schätzungen oft auf Aufzeichnungsmängel bei der Buchführung. Der BFH stellte nun fest: Es gibt keine allgemeine förmliche Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht. Es gelten jedoch die Pflichten nach den Einzelsteuergesetzen wie z.B. § 22 UStG.
Ein wichtiger Faktor ist hierbei die Größenklasse. Hierzu sind durch das Bundesfinanzministerium für den Zeitraum bis 1.1.2022 aktuelle Schwellenwerte festgelegt worden.
Das Verzögerungsgeld droht bei Nichtvorlage von Unterlagen in der Beriebsprüfung durch das Finanzamt. Zahlreiche Urteile sind hierzu mittlerweile ergangen, die Berater kennen sollen. Ein aktuelles Urteil betrifft die sog. Wiederholungsgefahr.
Nach aktueller Rechtsprechung ist die Festsetzung von Säumniszuschlägen (12% p.a.) für nachträgliche Beitragsfestsetzungen in Prüfungen nur noch bei Vorsatz zulässig. Grobe Fahrlässigkeit genügt nicht mehr. Hierdurch tritt für viele geprüfte Arbeitgeber eine Erleichterung ein.
in steuerlichen Betriebsprüfungen bei einer GmbH kann eine VGA drohen. Die VGA hat besondere Voraussetzungen, so dass diese nicht immer widerspruchslos hingenommen werden muss.
Die aktuelle Wirtschaftskrise erschwert für eine Vielzahl von Betrieben die Möglichkeit einer tragbaren Einigung. Dennoch zeigt die Praxis, dass es auch erfreuliche Fälle gibt.
Kommt es zu einer Betriebsprüfung und droht eine unberechtigte Hinzuschätzung, empfehlen die Steueranwälte von LHP eine Besprechung mit dem Unternehmer und dem laufenden Steuerberater. Das weitere Vorgehen sollte abgestimmt werden und dies möglichst frühzeitig.
Bekommt der Unternehmer eine Prüfungsanordnung, so wird er zunächst wissen wollen, ob diese rechtmäßig ist. Hat er bisher kaum Erfahrung mit Betriebsprüfungen, stellen sich für ihn viele Fragen, wie die Beratungspraxis zeigt. Prüfungen mit unzutreffenden Ergebnissen sollten abgewehrt werden.
In drei aktuellen Fachbeiträgen wird in dem Sonderdruck gezeigt, wie sich die aktuelle Rechtsprechung zur Schätzung entwickelt hat. Unser Rechtsanwalt Dirk Beyer gibt praktische Hinweise, wie diese Rechtsprechung zugunsten der Unternehmern genutzt werden kann.
Es gibt viele Prüfungspunkte, die zu Nachfragen des Finanzamtes führen können. Meist sind diese Fragen klärbar. Die Lohnsteuer-Außenprüfung kann aber oft in weiteren Verfahren münden. Wenn hier unberechtigte Vorwürfe drohen, kann es ratsam sein, das Gespräch mit den beteiligten Behörden zu suchen.
Die Umsatzsteuer-Nachschau kann spontan geschehen. Unternehmer sollten daher laufend ihre steuerlichen Angelegenheiten im Blick haben. Dies gilt auch für die junge Schwester der Umsatzsteuer-Nachschau, die sog. Kassennachschau.
Die Summarische Risikoprüfung ist eine EDV-gestützte Prüfung durch die Finanzämter. Steueranwälte, -berater und Unternehmer sollten die Besonderheiten kennen. Besonders in Steuerstrafverfahren ist diese Prüfung kritisch zu sehen.
Das Thema Kasse ist für viele Einzelhändler und Gastronomen ein Buch mit sieben Siegeln. Der Gesetzgeber hat neue Regelungen geschaffen. Doch welche Pflichten treffen den Steuerberater? Eine Steuerberaterkammer sorgt hier für Steuerberater für mehr Klarheit bei der Vereinbarung eines Mandats.
Selbst für jeden kleinen Kauf muss der Verkäufer nun an der Kasse einen Bon ausstellen. Selbst wenn der Kunde diesen nicht braucht (z.B. Kauf von 2 Brötchen für 60 Cent). In Frankreich bahnt sich hingegen eine Lösung an.
Oft kommt es aufgrund einer Betriebsprüfung zu hohen Nachforderungen. Wenn nicht geklagt, sondern eine Einigung gefunden werden soll, muss die Nachzahlung gesichert sein. Hohe Nachzahlungszinsen vereiteln dies oft. Die Sozietät LHP hat hier in einem Verfahren eine Lösung erreicht.
Auch die Belegausgabepflicht ab 2020 beschäftigt die Bargeldbranchen wie Gastronomie, Friseurhandwerk, Taxiunternehmen usw. Eine aktuelle Verwaltungsanweisung des BMF klärt längst nicht alle Fragen.
Eine wichtige Nachricht für die Betriebe der Gastronomie, den Einzelhandel, Kioske und Friseurbetriebe: Ab 1.1.2020 müssen Unternehmer ihren Kunden bzw. Gästen bei jedem Kassenvorgang einen Beleg ausstellen. Finanzämter werden dies künftig überprüfen.
Die technische Sicherheitseinrichtung muss erst später kommen. Das Bundesfinanzministerium (BMF) nimmt Rücksicht auf das zur zeit mangelnde Angebot an entsprechenden Systemen. Gastronomen sollten die Neuregelung trotzdem ernst nehmen.
Betriebsprüfer wenden öfters die sog. 30/70-Methode an, da sie so nur die Getränke, nicht jedoch die Speisen kalkulieren müssen. Der BFH hat sich zu dieser Methode mehrfach geäußert. Im Einzelfall sollten diese Schätzungen kritisch geprüft werden.
Berater und Steueranwälte sollten die Fallstricke dieser neuen Betriebsprüfung kennen, um mit dem Betriebsprüfer auf Augenhöhe diskutieren zu können. Ansonsten können erhebliche (unberechtigte) Hinzuschätzungen drohen.
Nachdem die Finanzverwaltung ihr Handbuch zur Summarischen Risikoprüfung (SRP) veröffentlicht hat, nimmt hierzu unser Rechtsanwalt Dirk Beyer in den Fachzeitschrift NWB 2019, S. 2931 Stellung.
Beim Lesen der Rechtsprechung und von Verwaltungsrichtlinien kann dem Laien schwindelig werden: welche Regeln gelten denn nun für die Kassenführung? Wir geben hier einen Überblick ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Im Einzelfall sollte die Kassenführung besprochen werden.
Schätzungen in Betriebsprüfungen bleiben ein Dauerbrenner. Dies gilt besonders für die sogenannten Bargeldbranchen. Unternehmer und Steuerberater sollten die aktuelle Rechtsprechung beachten. Unser Rechtsanwalt Dirk Beyer gibt hierzu aktuelle Hinweise in der Fachzeitschrift NWB 2019, Nr. 29, S.…
Bereits während der laufenden Betriebsprüfung und spätestens nach der Abschluss ist es das berechtigte Interesse des geprüften Unternehmens, die Prüfung nachvollziehen zu können. Klar ist, dass der Schlussbericht ergehen muss. Doch gibt es mehr Anspruchsgrundlagen für Auskünfte?
Betriebsprüfungsstellen können versucht sein, betriebliche Videoaufzeichnungen zur Begründung einer Schätzung heranzuziehen. Das FG Hamburg hat sich hierzu unkritisch geäußert. Dem ist zu widersprechen.
Die Betriebsprüfung der Finanzverwaltung darf die Schätzmethode nicht frei wählen. Diese muss vielmehr nach pflichtgemäßem Ermessen ausgewählt werden und möglichst zu realitätsgerechten Ergebnissen kommen können.
Insbesondere bei Dauersachverhalten stellt sich die Frage, ob dann gegenüber dem Finanzamt eine steuerliche Berichtigungserklärung abzugeben ist. Rechtsanwalt Dirk Beyer gibt hierzu Praxishinweise.
Die Finanzverwaltung hat für ihre Betriebsprüfer ein Handbuch für die Summarische Risikoprüfung (SRP) veröffentlicht. Unternehmer, Steuerberater und Steueranwälte sollten sich darauf einstellen. Hierzu rät Rechtsanwalt Dirk Beyer demnächst in der Fachzeitschrift NWB.
In Bargeldbranchen wie Gastronomie und Einzelhandel ist die Kassenführung ein wichtiges Thema bei Betriebsprüfungen. Das Finanzgericht Hamburg hat nun zusätzlich auch auf die Möglichkeit des Videobeweises hingewiesen, um die Rechtmäßigkeit einer Schätzung zu untermauern.
Für Einspruchsverfahren gegen überhöhte Schätzbescheide in Betriebsprüfungen gibt es einen weiteren Lichtblick: Möglicherweise besteht ein sog. Vollzugsdefizit der Finanzämter, das zur Rechtswidrigkeit der Schätzbescheide führen kann.
Das BMF beantwortet eine parlamentarische Anfrage zur Richtsatzsammlung. Auf diese Datensammlung stützen sich Betriebsprüfer oft bei Schätzungen. Rechtsanwalt Dirk Beyer nimmt hierzu in seinem aktuellen zweiten Fachbeitrag Stellung.
Die BMF-Richtsatzsammlung gibt für die Betriebsprüfer Anhaltspunkte für Bandbreiten in einzelnen Branchen. Hierauf stützen die Finanzämter oftmals Schätzungen. Rechtsanwalt Dirk Beyer zeigt die Schwächen der Richtsatzsammlung auf.
Umstritten ist innerhalb der Finanzverwaltung, ob der Unternehmer persönlich anwesend sein muss, damit eine Kassennachschau durch das Finanzamt erfolgen darf. NRW sieht dies so. Der Bund hält eine Kassennachschau auch ohne Firmenchef für zulässig.
Aktuell haben sich zwei Senate des Finanzgerichts Hamburg mit der Frage auseinandergesetzt, ob es sich im Einzelfall um eine bloß vorgeschobene Umsatzsteuer-Nachschau handelt. Die Voraussetzungen einer normalen Außen- oder Sonderprüfung dürfen hierdurch nicht umgangen werden.
In der Praxis kommt es bei Betriebsprüfungen nicht selten zu Hinzuschätzungen. Betroffen sind insbesondere die Bargeldbranchen wie z. B. Taxibetriebe, Gastronomie, Friseure. Das Finanzgericht Nürnberg hatte sich nunmehr mit einer Schätzung auseinanderzusetzen, die nicht dokumentiert war.
Umstritten ist, ob und welche Bestandteile eine Eingangsrechnung mit steuerlicher Rückwirkung berichtigt werden können, damit keine Nachzahlungszinsen bei der Geltendmachung von Vorsteuern anfallen. Ein Finanzgericht hat in diesem Zusammenhang leider eine fiskusfreundliche Entscheidung getroffen.
Programmierprotokolle sind oft ein Stolperstein in Betriebsprüfungen (Kassenprüfungen). Betroffen sind insbesondere Gastronomen, Einzelhändler und Friseurbetriebe. Die aktuelle Rechtsprechung betont die Anforderungen an eine Schätzung.
Die aktuelle BFH-Rechtsprechung gibt Hoffnung, dass Betriebsprüfer bei der Hinzuschätzung mittels Sicherheitszuschlägen nicht mehr so leicht einen "Durchmarsch" machen können. Rechtsanwalt Dirk Beyer kommentiert hierzu die aktuellen BFH-Urteile in der Fachzeitschrift Der Betrieb.
"Teuer" nicht im Sinne "was einem lieb und teuer ist". "Teuer" kann vielmehr eine Existenzbedrohung bedeuten. Insbesondere der Zeitreihenvergleich ist ein beliebtes und modernes Instrument der Betriebsprüfung, um die Buchführungsdaten zu prüfen und ggf. Schätzungen zu begründen.
Der aktuelle BFH-Beschluss zu Schätzungsfällen in Bargeldbranchen (z.B. Gastronomie, Friseurbetriebe, Einzelhandel) hat erhebliche Bedeutung für betroffene Unternehmer. Der BFH hat betont, dass Beweisanträge des Unternehmers zur Kasse nicht übergangen werden dürfen.
Längst nicht bei allen Schätzungen werden durch die Betriebsprüfung betriebliche Umstände hinreichend berücksichtigt. Hilft die Schlussbesprechung nicht, bleibt die Möglichkeit eines Einspruchsverfahrens.
Mandanten erfahren immer öfter, dass „die Kassenführung mangelhaft“ sei und deshalb eine Hinzuschätzung von pauschal z.B. 20% erfolgen müsse. Rechtsanwalt Dirk Beyer: Eine Schätzungsbefugnis („Ob“ der Schätzung) rechtfertigt nicht automatisch die Höhe eines pauschalen Schätzungszuschlags.
Betriebsprüfer nutzen die Methode der Geldverkehrs- und Vermögenszuwachsrechnung, um ungeklärte Geldzuflüsse und Vermögenszuwächse zu plausibilisieren. Rechtsanwalt Dirk Beyer weist für Schätzungen darauf hin, dass diese Rechnung strenge Voraussetzungen hat.
Betriebsprüfer verweisen in Betriebsprüfungen oft auf die Richtsatzsammlung zur Rechtfertigung einer Schätzung. Der BGH hat die Richtsatzsammlung als Orientierungshilfe in Steuerstrafverfahren akzeptiert. Jedoch muss der Strafrichter seine eigene Überzeugung bilden und darlegen.
Die Finanzverwaltung NRW teilte mit, welche zentralen Prüffelder dieses Jahr im Vordergrund stehen. Im Einzelfall kann selbstverständlich hiervon abgewichen werden.
Bei Schätzungen sind die Besonderheiten im steuerlichen und strafrechtlichen Verfahren zu beachten. Rechtsanwalt Dirk Beyer von LHP gibt hier erste Praxishinweise.
Der BFH hatte sich kürzlich mit der Frage zu beschäftigen, ob die Weigerung, Zahlungsempfänger zu benennen, eine nachträgliche Tatsache ist, die eine Bescheidänderung zu Lasten des Steuerpflichtigen (Unternehmers) rechtfertigt.
Unternehmer sollten auf die korrekte Leistungsbezeichnung auch bei Eingangsrechnungen achten. Das formale Erfordernis einer hinreichenden Leistungsbezeichnung kann auch nachgeholt werden, um den Vorsteueranspruch zu rechtfertigen.
Ein neuer Ansatz der Betriebsprüfung besteht darin, eine Schätzung bei mangelhafter Buchhaltung im Wege der so genannten Quantilschätzung vorzunehmen. Das Finanzgericht Hamburg hat sich hierzu in einem aktuellen Beschluss konkret geäußert.
Finanzämter dürfen nach einem aktuellen Urteil keine Unternehmen mit dem Ziel prüfen, Informationen über Dritte zu erhalten. Betroffen sind z.B. Ärzte bei Vermittlungsagenturen.
Für laufende Betriebsprüfungen ist es interessant zu wissen, welche Themen die Finanzämter vorrangig prüfen. Hierzu hat sich die Oberfinanzdirektion Münster geäußert.
Städte und Gemeinden haben in Deutschland eine neue Möglichkeit entdeckt, die Bettensteuer zu überprüfen. So hat aktuell die Stadt Köln bei 22 Internetplattformen Auskunft über die dortigen Vermieter angefordert.
Der Gesetzgeber hat für so genannte Einkünfte-Millionäre eine besondere Regelung in der Abgabenordnung vorgesehen. Nach dieser Regelung kann auch ohne besonderen Anlass eine Außenprüfung erfolgen.
Eine tatsächliche Verständigung ist die Möglichkeit einer einvernehmlichen Einigung mit der Be-triebsprüfung des Finanzamtes. Diese Verständigung ist in der Regel für beide Seiten bindend. Dennoch gibt es Einzelfälle, in denen sich nachträglich die Unwirksamkeit dieser Verständigung herausstellt.
Der Prüfer kann ein Verzögerungsgeld festsetzen, wenn der Unternehmer in der Betriebsprüfung unberechtigt die Mitwirkung verweigert. Es sollte genau unterschieden werden, welche Mitwirkung erforderlich ist und welche Verlangen des Prüfers übermäßig sind.
Der BFH hat in einem aktuellen summarischen Eilverfahren vorläufig entschieden, dass die Aufbewahrung von Tagessummen-Belegen im Einzelfall genügen kann, wenn keine anderen Ursprungsbelege angefallen sind. Die Bedeutung und Konsequenzen dieses Beschlusses werden nun zu klären sein.
LHP Rechtsanwälte zu Tax Compliance, Tax Compliance Management Systemen und der Rolle des Steuerberaters und Fachanwalts für Steuerrecht bei der Vermeidung von Haftungs- und Strafrisiken.
Bereits im Einspruchsverfahren sollten alle Argumente gegen einen Vorsatz substantiiert dargelegt werden. Allerspätestens im Finanzgerichtsverfahren. Dies raten die Steueranwälte von LHP. Denn der BFH prüft den Vorsatz nicht vollumfänglich.
Unternehmer können in einer Betriebsprüfung des Finanzamtes mit der Einleitung eines Steuerstrafverfahren konfrontiert werden. In welchen Fällen droht ein solches Strafverfahren? Die Steueranwälte von LHP geben hier erste Hinweise.
Die Rechtsprechung erleichtert Schätzungen dem Grunde nach in sog. Bargeldbranchen. Restaurantbetriebe sind von einer aktuellen BFH-Entscheidung betroffen. Gegenüber der Betriebsprüfung sollte dennoch auf Schätzungsfehler geachtet werden.
Die Praxis der Beratung bei Betriebsprüfungen zeigt: Es gibt oft Möglichkeiten, eine Betriebsprüfung möglichst geräuschlos zu beenden. Die richtige Strategie zählt und sollte zwischen Berater und Steueranwalt abgestimmt sein.
Das Bundesverfassungsgericht stellt am 12.5.2017 die Verfassungswidrigkeit des § 8c Abs. 1 Satz 1 des Körperschaftsteuergesetzes in ihrer bis zum 31.12.2015 geltenden Fassung fest. RA Kersten zur Praxisrelevanz der Entscheidung, welche den Kernbereich des deutschen Körperschaftsteuerrechts betrifft.
In der Betriebsprüfung werden zahlreiche Unternehmer erstmals vor die Frage gestellt, wie auf Schätzungen des Finanzamtes reagiert werden soll. Hierzu gibt Rechtsanwalt Dirk Beyer Praxishinweise in der Fachzeitschrift NWB.
Als nächsten Schritt der Kontrolle von Kassensystemen plant das BMF eine Kassensicherungsverordnung. Hierzu hat das BMF am 3.4.2017 den Referentenentwurf einer Kassensicherungsverordnung veröffentlicht.
BFH zur Übergangsregelung in Bauträgerfällen: Korrektur der Umsatzsteuerfestsetzung setzt abtretbaren Zahlungsanspruch des Leistenden voraus. RA Dr. Alexander Kersten zur Umsatzsteuer bei Bauleistungen und Reverse-Charge-Verfahren.
Die Regeln zu Betriebsprüfungen können auch für die Verjährung Fallstricke legen. Dies zeigt einmal mehr ein BFH-Urteil zur Festsetzungsverjährung bei Verschiebung der Prüfung. Rechtsanwalt Dirk Beyer gibt hierzu Hinweise.
Unternehmer der Gastronomie, des Einzelhandels und weiterer Bargeldbranchen sollten die Änderungen für Kassen ab dem 1.1.2017 beachten. Die Finanzverwaltung hat hierzu ein Merkblatt für Unternehmer herausgegeben.
Eine neue Art der tatsächlichen Verständigung begegnet manchen Mandanten: Einige Betriebsprüfungsstellen legen ihnen nach Einleitung eines Steuerstrafverfahrens eine kombinierte Vereinbarung mit einem Geständnis zum Ankreuzen (Steuerhinterziehung ja/nein) vor. Hier ist Vorsicht geboten.
Ermittlungsbehörden und Strafrichter stützen sich für Schätzungen u.a. auf die Richtsatzssammlung. Doch sollte dies hinterfragt werden. Wie repräsentativ ist die Richtsatzsammlung?
Testkäufe des Finanzamtes zur Vorbereitung einer Betriebsprüfung oder eines Steuerstrafverfahrens sind an bestimmte Anforderungen geknüpft. LHP Rechtsanwälte zu aktueller Rechtsprechung bzw. Verwertbarkeit von Testkäufen sowie Praxishinweisen für Unternehmer.
LHP Rechtsanwälte weisen mit Hinweis auf aktuelle Urteile des Bundesfinanzhofes zur nachträglichen Streichung von Betriebsausgaben darauf hin, dass im Benennungsverfahren hinreichende Begründungen des Finanzamtes erforderlich sind.
Bundestag stoppt vorläufig den Gesetzesentwurf betreffend des Manipulationsschutz bei Kassen. Unsere Steueranwälte behalten das weitere Gesetzgebungsverfahren und die maßgeblichen Verwaltungsvorschriften zur Kassenprüfung im Blick.
Grundsätzliches zur Verfügung der Oberfinanzdirektion NRW zu Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten bei Kassendaten, welche unter anderem Schätzungen bei Betriebsprüfungen begünstigen. Praktische Hinweise und Empfehlungen von RA Dirk Beyer.
Schätzungen durch die Betriebsprüfung kommen nicht immer allein: Manchmal schließt sich ein Steuerstrafverfahren an. Dann sollte der Unternehmer die aktuelle BGH-Rechtsprechung kennen.
In den Medien wird teilweise berichtet, dass erst ab 1.1.2020 neue Anforderungen an elektronische Registrierkassen gelten. Dies ist so nicht richtig. Unsere Steueranwälte weisen auf die aktuelle Gesetzgebung hin. Gastronomie und Einzelhandel sollten sich informieren.
Der BFH schränkt die Möglichkeiten des Finanzamtes ein, den Arbeitgeber wegen Lohnsteuer in Haftung zu nehmen. Die Verjährungsvorschriften sollten stets beachtet werden.
Das FG Berlin-Brandenburg stellt klar, dass eine tatsächliche Verständigung grundsätzlich auch bei einer Täuschung durch den Steuerpflichtigen bindend ist, aber u.U. durch das Finanzamt angefochten werden kann (FG Berlin-Brandenburg v. 16.7.2015, Az: 13 K 13063/13).
"Service-Stellen Steueraufsicht" sind neu eingerichtete Stellen in der Finanzverwaltung, die Vorfeldermittlungen durchführen und hierzu z.B. Sammelauskunftsersuchen starten.
In der Praxis zeigt sich, dass die Betriebsprüfung bei Taxiunternehmen besondere Fallstricke aufweist. Hier sollten steuer- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte beachtet werden. Rechtsanwalt Dirk Beyer hat hierzu aktuell Praxishinweise gegeben in der Fachzeitschrift BBP (IWW), 2016, Heft 5, S.…
Der BFH schränkt den elektronischen Datenzugriff durch Hinweis auf den Datenschutz ein. Prüfungsanordnungen müssen nach dieser Rechtsprechung den Datenschutz vorsehen.
Der Gesetzgeber wird aktiv: Der sog. "Fiskalchip" soll gesetzlich geregelt werden. Ehrliche Unternehmer sollen so in der Betriebsprüfung geschützt werden. "Schwarze Schafe" will der Gesetzgeber durch eine Kassennachschau aus dem Verkehr ziehen.
Die Ermittlung der Steuerfahndung kann im Einzelfall auch einmal zugunsten eines Unternehmens wirken. Das aktuelle BFH-Urteil zur Ablaufhemmung bei einer Fahndungsprüfung ging zugunsten des Steuerpflichtigen aus (vgl. Beyer, AO-StB 2016, 71).
Bei einer Prüfung durch Steuerfahndung sieht das Gesetz eine Ablaufhemmung für die Festsetzungsverjährung vor. Diese kann auch zugunsten des Betroffenen wirken.
Wenn in Betriebsprüfungen Rechnungen aus formellen Gründen beanstandet und die Vorsteuer deshalb gestrichen werden soll, so stellt sich die Frage einer Rechnungsberichtigung und der Verzinsung der Vorsteuer. Diese Frage beschäftigt die Gerichte.
Unternehmen in Bargeld-Branchen sind in Betriebsprüfungen einem Schätzungs-Risiko ausgesetzt. Praktisch bezahlen sie auch für einzelne schwarze Schafe der Bargeld-Branchen, wie z.B. in der Gastronomie, im Taxigewerbe, im Einzelhandel.
Rege Diskussion rund um die Manipulationssicherheit von Registrierkassen: LHP Rechtsanwälte für Sicherheitsstandards zur Vermeidung von hohen Hinzuschätzungen bei Betriebsprüfungen.
Bund und Länder nehmen einen neuen Anlauf, um einen Gesetzesentwurf zur Einführung des sog. "Fiskal-Chips" für Bargeldbranchen zu erarbeiten. Betriebsprüfungen im Bereich Gastronomie, Taxen, Einzelhandel etc. sollen so reibungsloser durchgeführt werden können. Auf eine Anfrage aus dem Bundestag hat…
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) geht davon aus, dass die Einführung des Fiskal-Chips zu teuer und für Unternehmen daher unverhältnismäßig sei. Für keine Seite sei ein hinreichender Nutzen erkennbar. Die Steueranwälte von LHP widersprechen dieser Ansicht.
Der BFH geht davon aus, die Finanzgerichte die Feststellungen aus Strafurteilen zu Steuerhinterziehungen übernehmen können. Hierzu stellt der BFH dehnbare Voraussetzungen auf. Diese Bedingungen müssen nach Ansicht der Sozietät LHP durch die Rechtsprechung präzisiert werden.
Zur jährlichen Information der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen bezüglich aktueller Schwerpunkte Von Betriebsprüfungen und Außenprüfungen. Fazit und Hinweise, im Besonderen zur Selbstanzeige.
Seit Jahren diskutieren Bund und Länder, ob der sog. Fiskal-Chip eingeführt wird. Nun soll Ende 2015 eine Entscheidung getroffen werden. Auswirkung auf Gastronomie, Taxigewerbe und alle Bargeld-Branchen.
Französische Gastronomie mit neuem Steuergesetz konfrontiert: Geeignete Software in Kassen ab 2018 oder entsprechende Bestätigung bestehender Systeme. RA Dirk Beyer zum zu erwartenden Schätzungsrisiko.
Bundesfinanzhof schafft Klarheit bezüglich der Speicherung von bei Betriebsprüfungen herausgegebener elektronischer Daten. Mehr zum Grundsatzurteil des BHF und seine einschneidenden Folgen auf die Praxis von Betriebsprüfungen im Beitrag von Dirk Beyer, Fachanwalt für Steuerrecht.
Bei jedem dritten Fußballprofi besteht der Verdacht der Steuerhinterziehung. Die Vereinigung der Vertragsfußballer warnt vor den derzeit verstärkt durchgeführten Betriebsprüfungen bei Fußball-Großverdienern und rät zur Selbstanzeige.
Das FG Berlin äußerte sich zu der praktisch bedeutsamen Frage:
Wann ist ein Gespräch mit dem Finanzamt eine Schlussbesprechung und wann lediglich ein Zwischengespräch?
Umsatzsteuer und Steuerhinterziehung haben immer wieder Berührungspunkte. So auch im Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in der Rechtssache C-285/09, "R".
Nicht jede Anordnung einer Betriebsprüfung ist rechtens! Eine Betriebsprüfung kann das Finanzamt ohne eine weitere Begründung anordnen. Allerdings ist sie eindeutig zweckgebunden und darf nicht aus Willkür oder zur Schikane angeordnet werden.
Nach § 147 Abs. 1 AO sind eine Vielzahl von Unterlagen gesondert aufzubewahren. Hierbei handelt es sich in der Regel um Unterlagen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind.
Der BFH hat mit Beschluss vom 15.3.2012 den Großen Senat des BFH zur Klärung der Frage angerufen, ob eine Prostituierte aus ihrer Tätigkeit (Eigenprostitution) gewerbliche oder sonstige Einkünfte erzielt (Az: III R 30/10).
Anders als das BMF mit Schreiben vom 05.05.2010 fordert, setzt der Belegnachweis nach Auffassung des BFH nicht voraus, dass der Auftraggeber des Frachtführers (Versender) den Frachtbrief unterzeichnet (BFH v. 14.12.2011, XI R 18/10).
Keine Nichtigkeit von Bescheiden trotz erheblicher Differenzen zwischen verschiedenen durch das Finanzamt ermittelten Schätzungsergebnissen, solange sich diese nicht in Bescheiden niedergeschlagen haben; Schätzung anhand von kombinierten Mittelwerten laut Richtsatzsammlung
Seit der Einführung der Prüfungssoftware „IDEA“ können Betriebsprüfer Kassen- und Fahrtenbücher auf Grundlage von mathematisch - statistischen Methoden kontrollieren.
Finanzgericht Düsseldorf: Kontingentierungsverfahren der Finanzverwaltung für die Abgabe von Steuererklärungen durch Steuerberater nicht zu beanstanden.
Der zwingende amtliche Vordruck zur Abtretung von Steueransprüchen führt in die Irre: Es genügt nicht, das Feld "Sicherungsabtretung" anzukreuzen. Es müssen stets mindestens stichwortartige Angaben zum zugrundeliegenden Lebenssachverhalt gemacht werden. Die Verwaltung sollte daher den Vordruck…
Am 8.7.2011 hat der Bundesrat der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Betriebsprüfungsordnung zugestimmt. Durch diese Vorschrift wird die sog. „zeitnahen Betriebsprüfung“ in der Betriebsprüfungsordnung (§ 4a) geregelt.
Finanzämter versenden vor Beginn einer Betriebsprüfung vermehrt Fragebögen. Dabei handelt es sich u.a. um Fragen zu Erlösstrukturen und Kostenkalkulationen, d.h. um betriebswirtschaftliche Fragen, die dem Unternehmer nicht immer vollständig bekannt sind.
Wenn der Mandant die hohe zu erwartende Nachzahlung bereits vor einer Steuerfestsetzung zahlen will und das FA die vorzeitige Zahlung akzeptiert, könnte nach Festsetzung von Nachzahlungszinsen ein Antrag auf Billigkeitserlass der Zinsen gestellt werden. Die Finanzgerichte vertreten hierzu…
Eine Außenprüfung hemmt den Ablauf der Festsetzungfrist gemäß § 171 Abs. 4 Satz 3 AO, bis die aufgrund der Außenprüfung ergangenen Steuerbescheide unanfechtbar geworden sind.
Der BFH hat mit zwei Beschlüssen v. 9.4.09 und 15.5.09 festgestellt, dass die Bestimmung des Betriebsprüfernamens in der Prüfungsanordnung nicht anfechtbar ist (Az: IV S 5/09 und IV V 3/09).
In NRW werden im Rahmen der BP für Großbetriebe oftmals sog. zeitnahe Betriebsprüfungen durchgeführt. Dabei prüft das FA jeweils nur einen Veranlagungszeitraum.
Nach Ansicht der ESt-Referenten des Bundes und der Länder (OFD Koblenz, Verfügung v. 31.3.2009, S 2137 A - St 31 4) sind Rückstellungen für Mehrsteuern aufgrund einer Betriebsprüfung im Jahr der wirtschaftlichen Verursachung zu berücksichtigen.