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Strafverteidigung bei Subventionsbetrug

Die Verteidigung in Strafverfahren wegen Subventionsbetruges ist seit Jahren ein Dauerbrenner. Die Erfahrungen unserer Verteidiger als Spezialisten zeigen seit vielen Jahren, dass bei der Beantragung von Subventionen viele Fallstricke bestehen. Was ist beispielsweise eine subventionserhebliche Tatsache? Viele weitere Fragen stellen sich auch im Strafverfahren. Wann handelte der Antragsteller leichtfertig und wann sogar vorsätzlich? Darüber lässt sich oft trefflich diskutieren oder gar vor Gericht „streiten“. Hier haben unsere Rechtsanwälte jahrelange Erfahrungen als Verteidiger in zahlreichen verschiedenen Konstellationen des Subventionsbetrugs gesammelt.

Letztlich ist dies auch ein Feld für Spezialisten geworden. Waren es nach der politischen Wende in der ehemaligen DDR insbesondere Strafverfahren wegen sogenannter RrInvestitionszulagen und weiterer Fördersubventionen, so kamen nach der sogenannten Finanzmarktkrise 2008/2009 insbesondere Strafverfahren gegen Arbeitgeber wegen unberechtigter Anträge auf Kurzarbeit hinzu. Die Strafverfahren wurden oftmals erst Jahre später wegen der langen Verjährungszeiten eingeleitet und oftmals in mehreren gerichtlichen Instanzen geführt. Auch Rechtsmittelinstanzen wie etwa Berufungsverfahren gehören daher zu unserem gewohnten „Werkzeug“, wobei wir zunächst immer versuchen, ein Strafverfahren durch Gespräche mit den beteiligten Behörden in eine für den Mandanten erträgliche Richtung zu bewegen.

Aktuelle Informationen und Hinweise zum Thema Subventionsbetrug

Zurzeit ist bereits abzusehen, dass zahlreiche neue Strafverfahren wegen unberechtigter Beantragung sogenannter Corona-Soforthilfen eingeleitet werden. Nachfolgend einige Hinweise.

1. Subventionsbetrug bereits bei Leichtfertigkeit

2. Strafbarkeit nur bei Subvention!

3. Strafbarkeit nur bei Täuschung über subventionserhebliche Tatsachen

4. Rücktritt von der Strafbarkeit durch tätige Reue

5. Zusammenarbeit der Behörden

6. Weitere Folgen bei Subventionsbetrug

Verteidigung im Steuerstrafverfahren wegen Subventionsbetrug

Nach der Einleitung eines Strafverfahrens wegen Subventionsbetrugs sollte eine Verteidigungsstrategie aufgestellt werden. Es gibt Besonderheiten in diesen Strafverfahren, die mit der Beteiligung verschiedener Behörden und der abgesenkten Strafbarkeitsschwelle (Leichtfertigkeit genügt) zusammenhängen. Bereits bei einer Rückforderung von Subventionen sollte stets auch das Risiko der Einleitung eines Strafverfahrens in den Blick genommen werden. Ziel muss es sein, in beiden Verfahren ein optimales Ergebnis zu erzielen.

Leistungen

  • Vertretung gegenüber den Ermittlungsbehörden wie z.B. der Zollfahndung und der Staatsanwaltschaft
  • Austausch mit Ihrem laufenden Steuerberater
  • Soforthilfe bei einer Hausdurchsuchung
  • Effektive Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren und im Strafprozess nach einer Anklage

Vorteile

  • Langjährig bestehendes Team aus erfahrenen Strafverteidigern insbesondere auch in Wirtschaftsstrafsachen
  • Mehrfachqualifikationen als Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht, und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)
  • weitreichende Erfahrungen im Strafprozess und im Umgang mit den Ermittlungsbehörden (Polizei, Zoll, Staatsanwaltschaft) und den Strafgerichten
  • durch professionelle Schulungen und Fortbildungen stetig auf dem neusten Stand hinsichtlich der Entwicklung neuer Gesetze und der höchstrichterlichen Rechtsprechung
  • psychologisches Know-How und Fingerspitzengefühl im Umgang mit schwierigen Situationen mit Ermittlungsbehörden (Polizei, Zoll, Staatsanwaltschaft) und den Strafgerichten
  • langjährige Vortragstätigkeit u.a. als Tagungsleiter von Fachveranstaltungen zum Steuerstrafrecht sowie Publikationen in einschlägigen Fachzeitschriften und Fachkommentaren

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