Oft zeigt unsere Praxis als Strafverteidiger, dass Beschuldigte in Wirtschaftsstrafverfahren gegen eine Mehrzahl von Vorwürfen verteidigt werden müssen. So wird beispielsweise in vielen Fällen der Vorwurf der Steuerhinterziehung oder des Subventionsbetrugs mit weiteren Vorwürfen, wie etwa des Kreditbetrugs oder Betrugs, begleitet. Die Strafakten sind in der Regel entsprechend umfangreicher als zum Beispiel bei einem bloßen Ladendiebstahl. Die Ermittlungsbehörden sind zudem oft in Wirtschaftsstrafsachen besonders geschult und es werden besondere Ermittlungsbehörden tätig. So gibt es etwa bei den Staatsanwaltschaften besondere Schwerpunkte für Wirtschaftsstrafsachen.
Bereits diese Besonderheiten zeigen, dass die Verteidigung in Wirtschaftsstrafsachen, wie zum Beispiel Kreditbetrug oder Betrug, ein besonderes Vorgehen der Verteidigung erfordert. Hierzu zählt nicht nur ein entsprechendes Wissen von den Abläufen in der Behörden- und Gerichtspraxis, sondern auch die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung und die Ausarbeitung einer effektiven Verteidigungsstrategie. Zudem sind auch in manchen Fällen zivilrechtliche Schadenersatzklagen gegen den Beschuldigten im Blick zu behalten. Die Verfahren sollten möglichst insgesamt koordiniert werden.
Nach der Einleitung eines Strafverfahrens wegen Kreditbetrugs oder allgemeinen Betrugs sollte eine Verteidigungsstrategie aufgestellt werden. Hierzu gehört als wichtiger Schritt zunächst die Aktenkenntnis durch Akteneinsicht. Die Kommunikation mit den Behörden geschieht optimalerweise allein durch den Verteidiger. Es sollte gesehen werden, dass die Vollendung bei Kreditbetrug im Einzelfall bereits durch die Angabe unzutreffender Angaben eintreten kann. Oft sind mit dem Vorwurf des Kreditbetrugs auch weitere Vorwürfe z.B. wegen Subventionsbetrug oder Steuerhinterziehung verbunden. In vielen Fällen können auch zivilrechtliche Schadenersatzklagen drohen. Ziel muss es sein, in allen Verfahren ein optimales Ergebnis zu erzielen und die Verfahren möglichst zu koordinieren.
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