Bereits zu Lebzeiten ist es sinnvoll, sich mit dem Tod und den damit verbundenen Konsequenzen im Hinblick auf das eigene Vermögen auseinanderzusetzen. Dies nicht nur deshalb, weil es einfach beruhigend ist, seine Angelegenheiten sicher geregelt zu wissen, wenn der Ernstfall eintritt, sondern auch, weil sich die Regelung des Nachlasses durch klar formulierte Anordnungen den eigenen Wünschen und Bedürfnissen entsprechend gestalten lässt. Mit unserer langjährigen Erfahrung beraten wir Sie kompetent bei der Erstellung von Testamenten und Erbverträgen und zeigen Ihnen Möglichkeiten auf, Ihr Vermögen durch Einsatz verschiedener Gestaltungsinstrumente wie z.B. Familiengesellschaften individuell und passgenau auf die nächste Generation zu übertragen.
Einen besonderen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet die Unternehmens- und Vermögensnachfolge, die viele rechtliche Aspekte, z.B. des Steuer-, Gesellschafts- und Erbrechts, vereint und damit für den Berater komplexe Herausforderungen stellt. Hierbei sind neben den ertragsteuerlichen, auch etwaige grunderwerbsteuerliche, umsatzsteuerliche und erbschaft- und die schenkungssteuerlichen Folgen zu beachten und nach Möglichkeit zu optimieren. Wir helfen Ihnen, vor dem Hintergrund Ihrer individuellen Verhältnisse die richtigen Wege zu einer passgenauen und rechtlich sowie steuerlich optimalen Lösung zu finden.
Kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular. Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück. Sie können uns auch telefonisch kontaktieren unter +49 221 39 09 770.
An der Pauluskirche 3-5,
50677 Köln,
Telefon: +49 221 39 09 770
Tödistrasse 53, CH-8027 Zürich,
Telefon: +41 44 212 3535