Im Umfeld verschärfter Straferwartung bei Steuerhinterziehung und allgemein erhöhter Sensibilität für legale Steuergestaltung ist die sorgfältige Beachtung steuerlicher Verpflichtungen für Unternehmen essenziell. Ein wesentlicher Baustein eines effizienten Tax Risk Managements ist die Etablierung und Dokumentation eines wirksamen Tax Compliance Management Systems zur Vermeidung von Risiken bei gleichzeitigem Nutzen der Chancen.
Tax Compliance beschreibt die regelkonforme Einhaltung und Erfüllung steuerlicher Pflichten sowie interner Richtlinien eines Unternehmens, um drohende Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken weitgehend zu minimieren. Dabei gerät die Implementierung eines schriftlich dokumentierten Kontrollsystems (sog. Steuer-IKS) seit dem BMF-Schreiben vom 23.05.2016 (BStBl. I 2016, S. 490) weiterhin in den Fokus der steuerlichen Beratung – mit den „Hinweisen der Bundessteuerberaterkammer“ insbesondere auch für den Berufsstand sowie für kleine und mittelständische Unternehmen. Über ein solches Steuer-IKS hinausgehend werden in der Unternehmenspraxis, gerade bei großen Unternehmen, zunehmend Tax Compliance Management Systeme (TCMS) verwendet, die insbesondere auch das Leitbild und die Kultur eines Unternehmens berücksichtigen und deren praktische Umsetzungen sicherstellen sollen. Das Tax CMS geht daher im Verhältnis zum Steuer-IKS über die reinen Prozesse und Kontrollmaßnahmen hinaus.
Eine Implementierung ist für Unternehmen zwar nicht generell verpflichtend, aufgrund der genannten Risiken allerdings zu empfehlen. Die Finanzverwaltung sieht in solchen Systemen – sofern sie denn auch tatsächlich „gelebt“ werden – ein Indiz, dass Unternehmen im Falle einer unrichtigen Steuererklärung nicht vorsätzlich gehandelt haben. Mit Hilfe eines Steuer-IKS bzw. Tax CMS kann nämlich eine Unternehmensstruktur gewährleistet werden, die steuerrelevante Sachverhalte umfassend berücksichtigt.
Risikoabwehr und Enthaftungsmöglichkeiten rücken zunehmend in den Fokus von Unternehmen und deren Steuerabteilungen. Unsere auf das Steuerrecht und Steuerstrafrecht spezialisierten Fachanwälte und Steuerberater verfügen über langjährige Erfahrung, ein hohes Maß an steuerrechtlicher- und steuerstrafrechtlicher Kompetenz sowie Durchsetzungsfähigkeit sowohl im Steuerstreit als auch im Strafverfahren und unterstützen Unternehmen jeglicher Art sowohl bei der Implementierung eines individuellen Steuer-IKS bzw. Tax CMS, als auch bei der Optimierung eines bereits bestehenden Systems.
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