Unternehmen in Deutschland sind vielfältigen steuerlichen Belastungen und Verpflichtungen ausgesetzt. Hervorzuheben ist an dieser Stelle die Besteuerung des Ertrags (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer) und des Umsatzes (Umsatzsteuer). Bei der Ertragsbesteuerung ist das deutsche Unternehmensteuerrecht durch den Dualismus von einkommensteuerpflichtigen Personenunternehmen (Einzelunternehmen und Personengesellschaften) und körperschaftsteuerpflichtigen Kapitalgesellschaften geprägt.
Die Zuordnung zur Körperschaftsteuer oder zur Einkommensteuer orientiert sich dabei stets an der Rechtsform des Unternehmens, die das Zivilrecht vorgibt. Diese Abhängigkeit der Besteuerung von der zivilrechtlichen Rechtsform bietet vielfältige Möglichkeiten, durch eine geschickte Kombination von steuerlichen Eigenschaften aus den unterschiedlichen Unternehmensformen eine steuerliche Verbesserung (Steueroptimierung) zu erreichen. Hier setzt unser Beratungsfeld der Steuergestaltung an.
Wesentlicher Bestandteil unserer Beratungspraxis im Bereich des Unternehmenssteuerrechts ist daher auch die Gestaltungsberatung. Hier analysieren wir für Sie die Möglichkeiten zur Steueroptimierung beispielsweise durch Veränderungen der Rechtsform, der Unternehmensstruktur oder der Finanzierung Ihres Unternehmens. Komplexere Umstrukturierungen begleiten wir beispielsweise unter dem Aspekt der möglichst steuerneutralen Neuorganisation des Unternehmens oder der Unternehmensgruppe.
Familienunternehmen vertrauen unserer Expertise im Hinblick auf eine rechtlich und steuerlich optimierte Unternehmensnachfolge auf die nächste Generation oder zum Beispiel bei der Trennung von Gesellschafterstämmen, Geschäftsbereichen oder einem geplanten Gesellschafterwechsel. Hierbei fließen häufig auch internationale Aspekte, wie die Besteuerungsfolgen einer Verlagerung des Unternehmens oder eines Wegzugs der leitenden Personen ins Ausland, in unsere tägliche Beratungspraxis mit ein.
Nicht zuletzt beraten wir Unternehmen bei der vorbereitenden steuerlichen Strukturierung von Unternehmenskäufen und -verkäufen (Share Deals und Asset Deals) und deren vertraglicher Umsetzung.
Kompetente und individuelle Beratung bieten LHP Rechtsanwälte Steuerberater und Fachberater insbesondere zu den folgenden Themenschwerpunkten an:
Die steuerrechtliche Beratung von Unternehmen ist eine der Kernkompetenzen der Steuerberater und Steueranwälte von LHP. LHP Rechtsanwälte Steuerberater sind seit zwei Jahrzehnten für Unternehmen weltweit zu Fragen des nationalen und internationalen Unternehmensteuerrechts tätig. Durch unser internationales Netzwerk können wir zusätzlich Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausland hinzuziehen oder vermitteln. Neben der laufenden steuerlichen Begleitung von Unternehmen ist unser Blick im Rahmen einer aktiven und dynamischen Beratung auch stets auf eventuelle Gestaltungsmöglichkeiten in steuerlicher oder gesellschaftsrechtlicher Sicht gerichtet.
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