Wechselnde Markt- und Wettbewerbsbedingungen erfordern unternehmerische Flexibilität bei der Gestaltung und Umgestaltung interner wie äußerer Unternehmensstrukturen. Rechts-, Steuer- oder Funktionalitätsfragen erfordern mitunter Umwandlungen von Unternehmen und Konzernen - etwa in Form von Zusammenführungen, Spaltungen oder Ausgliederungen.
Wir verfügen über Steuer- und Gesellschaftsrechtsexperten, die Ihre Unternehmensstruktur entsprechend Ihrer Bedürfnisse gestalten. Neben der Bestellung zum Steuerberater verfügen die Partner unserer Gesellschaft alle über eine weitere Zusatzqualifikation. So lassen sich Umstrukturierungen unter allen rechtlichen Aspekten sicher durchführen.
Nicht zuletzt aufgrund steuerlicher Vorteile ist häufig die Änderung der Rechtsform eines Unternehmens notwendig. Aber auch gesellschaftsrechtliche Entwicklungen sowie die Vorbereitung einer vorweggenommenen Erbfolge oder einer Veräußerung des Unternehmens können hierfür ein Grund sein. Das Umwandlungsgesetz sowie das Umwandlungssteuergesetz stellen hierfür die Instrumente der Verschmelzung, der Spaltung, des Formwechsels und der Einbringung zur Verfügung. Unsere Rechtsanwälte und Steuerberater stehen Ihnen in jeder Phase der Umstrukturierung Ihres Unternehmens beratend zur Seite.
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