Die Umsatzsteuer macht rund 30% des gesamten Steueraufkommens aus, sodass ihr bereits vor diesem Hintergrund sehr große Bedeutung zukommt. Darüber hinaus unterliegt die Umsatzsteuer bei den Finanzämtern einer besonders intensiven Prüfung, was sich insbesondere in zahlreichen Betriebsprüfungen, Umsatzsteuersonderprüfungen und Umsatzsteuernachschauen widerspiegelt. Ferner führt die Globalisierung der Leistungsbeziehungen dazu, dass zunehmend häufiger grenzüberschreitende Aspekte und internationale Fragen eine größere Rolle spielen.
Unter eine Umsatzsteuerhinterziehung nach § 370 Abs. 1 AO fällt sowohl die verspätete, fehlende oder zu niedrige Anmeldung von Umsatzsteuer. Da in Unternehmen umsatzsteuerrechtliche Vorgänge ein Massengeschäft darstellen, unterlaufen hierbei und demzufolge auch bei den Umsatzsteuervoranmeldungen viele, wenn auch nicht immer vorsätzliche Fehler. Daher gehört die Umsatzsteuerhinterziehung zu den am häufigsten begangenen und rechtlich kompliziertesten Steuerdelikten und stellt für viele Unternehmen inzwischen den größten steuerlichen Risikobereich dar.
Als Rechtsanwälte, Steuerberater, Fachanwälte für Steuerrecht und Strafrecht und Steuerberater verfügen wir über eine langjährige Erfahrung bei der Verteidigung beim Vorwurf der Hinterziehung von Umsatzsteuer - vom Einzelunternehmen bis zum Konzern. Wir nutzen alle in der Strafprozessordnung und der Abgabenordnung verfügbaren Möglichkeiten, um ein bestmögliches Ergebnis für Sie zu erreichen und möglichst eine Hauptverhandlung zu vermeiden.
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