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Umsatzsteuerliche Besonderheiten und Problemfelder in der Reisebranche

Strand oder Berge – Städtetrip oder Skiurlaub? Wenn es um die Planung der nächsten Reise geht, verlässt man sich gerne auf einen erfahrenen Reiseveranstalter. Doch auf wen können sich Reiseveranstalter verlassen, wenn die nächste Reise zum Finanzamt geht? Wir erklären Ihnen, was Reiseveranstalter beachten müssen, damit Sie Ihre umsatzsteuerlichen Pflichten ordnungsgemäß erfüllen können. Der nachfolgende Beitrag soll die in der Praxis immer wieder auftretenden Problemfelder im Rahmen der umsatzsteuerlichen Beurteilung von Reiseleistungen im Überblick darstellen und praktische Hinweise für Lösungsansätze aufzeigen.

Umsatzsteuerrechtlich sind einige Besonderheiten für die Behandlung von Reiseleistungen zu berücksichtigen. Die umsatzsteuerlichen Besonderheiten beziehen sich insbesondere auf die Bestimmung des Leistungsorts, des umsatzsteuerlichen Leistungsinhalts sowie die Bemessungsgrundlage (Stichwort „Margenbesteuerung“). Weitere Probleme aus umsatzsteuerlicher Sicht ergeben sich bei Reiseleistungen mit Bezug zu Drittländern.

Im Falle einer Anwendung der allgemeinen umsatzsteuerlichen Regelbesteuerung würde dies komplexe und in der Praxis nur schwer bewältigende Probleme nach sich ziehen. So müsste sich ein Reisveranstalter in allen Ländern, in denen er (Teil-)Reiseleistungen erbringt, umsatzsteuerlich registrieren lassen. Dies würde einen erheblichen bürokratischen Aufwand nach sich ziehen, der durch die Sonderregelung des § 25 UStG vermieden werden soll. Allerdings sind die Anwendung und praktische Handhabung dieser Vorschrift äußerst komplex und sorgen sowohl bei Pauschalleistungen als auch bei Einzelleistungen für Stolperfallen.

1. Besteuerung von Reiseleistungen nach § 25 Abs. 1 UStG

2. Steuerbefreiung nach § 25 Abs. 2 UStG

3. Bemessungsgrundlage nach § 25 Abs. 3 UStG

4. Vorsteuerabzug, § 25 Abs. 4 UStG

5. Aufzeichnungspflichten, § 25 Abs. 5 UStG

6. Exkurs: Eventdienstleistungen und weitere Besonderheiten

Empfehlungen für die Praxis - Umsatzsteuerberatung durch LHP

Die vorstehenden Ausführungen verdeutlichen die komplexen umsatzsteuerrechtlichen Fragestellungen und Problemfelder in Bezug auf die Erbringung von Reiseleistungen. Reiseveranstalter sollten umsatzsteuerliche Fragen nicht außer Acht lassen, sondern in ihre Wirtschaftlichkeitsanalysen einbeziehen. Das Umsatzsteuer-Kompetenzteam von LHP Rechtsanwälten und Steuerberatern bietet umfassende Beratung und Unterstützung in allen Fragen der umsatzsteuerlichen Thematik rund um die Reisebranche an. Lassen Sie sich von uns beraten und sichern Sie sich eine optimale Steuerlösung.

Speziell für Reiseveranstalter bieten wir insbesondere die folgenden Leistungen an:

  • Begleitung von Betriebsprüfungen speziell für Reiseveranstalter im Themenkomplex „Reisebranche und Umsatzsteuer“
  • Begleitung und Durchführung von umsatzsteuerlichen Einspruchs- und Klageverfahren im Zusammenhang mit der umsatzsteuerlichen Behandlung von Reiseleistungen
  • „Beratung für Berater“: Rund um die komplexe Materie der umsatzsteuerlichen Behandlung von Reiseleistungen unterstützen wir Steuerberaterkollegen gerne punktuell. Den Mandatsschutz sichern wir schriftlich zu.
  • Beratung bei der rechtssicheren Gestaltung von AGBs und Verträgen im Zusammenhang mit Reiseleistungen
  • Umsatzsteuerliche Projektplanung und Wirtschaftlichkeitsanalyse
  • Umsatzsteuerliche Registrierung von in Ausland ansässigen Reiseveranstaltern in Deutschland sowie Unterstützung bei der umsatzsteuerlichen Compliance zur Reduzierung von Haftungsrisiken
  • Umsatzsteuerliche Registrierung im Ausland (Drittland und EU)

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