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Umsatzsteuer in der Gesundheits- und Pharmabranche (Health Industry)

Die zahleichen umsatzsteuerlichen Problemfelder im Bereich der Arzneimittelvorsorge sind immer wieder Gegenstand der höchstrichterlichen BFH-Rechtsprechung und unterliegen einem stetigen Wandel. Die in diesem Zusammenhang immer wieder auftretenden umsatzsteuerlichen Fragestellungen sollen im Folgenden überblicksartig dargestellt werden.

Umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG

Krankenhaus- und Heilbehandlungen nach § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG

Umsatzsteuerliche Behandlung von Arzneimittellieferungen

Umsatzsteuerliche Behandlung von digitalen Gesundheitsanwendungen

Die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Sachverhalten in der Gesundheitsindustrie (Health Industry) ist häufig sehr komplex. Dies betrifft Unternehmen der pharmazeutischen Industrie insbesondere In den Bereichen Forschung, Entwicklung und Produktion sowie Krankenhäuser, Arztpraxen, Zahnärzte und  Apotheken gleichermaßen. Auch Unternehmen der Biotechnologie und Biowissenschaften (Life Science) sehen sich immer wieder mit komplexen umsatzsteuerlichen Fragestellungen konfrontiert. Diese Unternehmen sollten umsatzsteuerliche Fragen nicht außer Acht lassen, sondern in ihre Wirtschaftlichkeitsanalysen einbeziehen. Das Umsatzsteuer-Kompetenzteam der Rechtsanwälte und Steuerberater von LHP bietet umfassende Beratung und Unterstützung in allen umsatzsteuerrechtlichen Problemfeldern in der Gesundheitsbranche. Lassen Sie sich von uns beraten und sichern Sie sich eine optimale umsatzsteuerliche Lösung!

Speziell für Ärzte, Apotheker, Krankenhausbetreiber und sonstige in der Health Industry, Health Care oder Bio-Tech tätige Unternehmen bieten wir die folgenden Leistungen an:

  • Umsatzsteuerliche Beratung und Erstellung von Gutachten bezüglich
    • Vorsteueraufteilung bei Krankenhäusern
    • Behandlungsmethoden, Arzneimitteln und sonstigen Pharmaprodukten
    • Leistungsbeziehungen bei (digitalen) Gesundheitsdienstleistungen wie z. B. Gesundheitsapps
    • klinische Studien,
    • Rabatten
  • Begleitung und Durchführung von umsatzsteuerlichen Einspruchs- und Klageverfahren im Zusammenhang mit der umsatzsteuerlichen Behandlung in der Health Industry
  • Unterstützung bei der Ermittlung des zutreffenden Umsatzsteuersatzes bei Lieferungen und Leistungen
  • „Beratung für Berater“: rund um die komplexe Materie der umsatzsteuerlichen Behandlung der Health Industry unterstützen wir Steuerberaterkollegen gern punktuell. Mandatsschutz sichern wir gern schriftlich zu.
  • Begleitung von Betriebsprüfungen und Umsatzsteuer-Sonderprüfungen  speziell im Bereich Health Industry, Health Care oder Bio Tech

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