Ihre Fachanwälte rund um das Thema Steuern
StartAktuellesZuschätzung in Betriebsprüfung und Haftung bei Manipulation durch Kassen-Software

Zuschätzung in Betriebsprüfung und Haftung bei Manipulation durch Kassen-Software

In einem aktuellen Fall ging es um die Steuern, die ein Eiscafé-Betreiber nach einer Betriebsprüfung nicht zahlen konnte.

Der Eiscafé-Betreiber wurde aufgrund eines Steuerstrafverfahrens wegen Manipulation seiner Buchführung zu einer Haftstrafe verurteilt und schuldete 2,7 Mio Euro Mehrsteuern. Hierfür wurde der Anbieter der Kassensoftware durch das Finanzamt in Haftung genommen. Da Eiscafé-Betreiber diesen Betrag nicht zahlen konnte und dem Software-Anbieter nachgewiesen wurde, ihm eine Manipulations-Software zur Umsatzverschleierung verkauft zu haben. Gegen diesen Haftungsbescheid klagte der Software-Anbieter erfolglos.

Die Begründung des Finanzgerichts: Der Haftungsbescheid gegen den Anbieter der Manipulations-Software sei rechtmäßig. Denn er habe den Cafébetreiber (E) bei dessen Steuerhinterziehung unterstützt, indem er ihm die Manipulationssoftware verkauft hatte. Dies sei eine Beihilfe zur Steuerhinterziehung und mache den Kläger zu einem Gehilfen im Sinne von § 71 Abgabenordnung (AO). Die Inanspruchnahme des Klägers sei wegen des Vorsatzes auch ermessensgerecht (vgl. Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz v. 7.1.2015, Aktenzeichen: 5 V 2068/14).

Hinweis der Steueranwälte: Für Verkäufer von Manipulations-Software besteht ein erhebliches Haftungsrisiko. Ihnen droht u.U. eine Haft- bzw. Geldstrafe und eine Haftung für die hinterzogenen und nicht bezahlten Steuern des jeweiligen Unternehmers. Aber auch der Benutzer der Manipulations-Software muss mit einer Strafe wegen Steuerhinterziehung sowie mit einer erheblichen Hinzuschätzung durch das Finanzamt rechnen, weil seine Buchführung nachträglich verworfen wird. Spürbar sind auch die Hinterziehungszinsen von 6% pro Jahr. 

LHP: Rechtsanwälte, Fachanwälte für Steuerrecht, Steuerberater PartG mbB
Köln

An der Pauluskirche 3-5, 50677 Köln,
Telefon: +49 221 39 09 770

Niederlassung Zürich

Tödistrasse 53, CH-8027 Zürich,
Telefon: +41 44 212 3535

Auszeichnungen & Zertifikate als Steuerkanzlei - LHP Rechtsanwälte