Wie die Nachrichtenagentur dpa meldet, wird dem deutschen Zoll aktuell vorgeworfen, Deutsche bei Fahrten nach Luxemburg auszuspähen, um diese Personen dann später in Deutschland mit Bargeld zu erwischen. So sollen z.B. Autokennzeichen notiert werden. Nur so sei die aktuell hohe Trefferquote des Zolls zu erklären.
Ein Zoll-Sprecher dementiert laut dpa wie folgt: „Wir dürfen nicht im Ausland ermitteln und tun es auch nicht“. Es liege an „der Erfahrung und dem Fingerspitzengefühl der Zollbeamten“, wenn sie bei Kontrollen Menschen stoppen, die unangemeldet mehr als 10.000 Euro nach Deutschland einführten.
Hinweis der Steueranwälte aus Köln: Dieses Dementi geht haarscharf an dem Vorwurf vorbei. Denn der Zoll bestreitet nur „im Ausland“ ermittelt zu haben. Eine Beobachtung an der Grenze wird durch dieses Dementi nicht ausgeschlossen. Aus dem Kontakt mit unseren Mandanten wissen wir, dass deutsche Ermittlungsbehörden an der Grenze von Deutschland nach Luxemburg (auf deutschem Hoheitsgebiet) verstärkt tätig sind und Kontrollen durchführen. Insbesondere nehmen die Bargeldkontrollen zu. Vermehrt berichten uns Mandanten, an der Grenze „erwischt“ worden zu sein. Dies gilt nicht nur für die Luxemburger Grenze, sondern auch beim Grenzübertritt von der Schweiz nach Deutschland. Es besteht eine Anmeldepflicht gegenüber dem deutschen Zoll wenn eine Person Bargeld von mind. 10.000 Euro (oder entsprechend in anderer Währung) mitführt. Wird Bargeld im größeren Umfang oder werden sonstige Bankunterlagen entdeckt, so droht eine Mitteilung an das Finanzamt. Die Selbstanzeige ist dann gesperrt. Deshalb unserer dringender Rat: Betroffene, die riskante „Grenzmanöver“ planen, können sich vorab über die Abgabe einer steuerlichen Selbstanzeige informieren lassen. Dies kann bereits im Rahmen einer Erstberatung geschehen.
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