In der Praxis der Betriebsprüfung gibt es verschiedene Schätzmethoden. Der Zeitreihenvergleich ist eine Methode des inneren Betriebsvergleichs und wird insbesondere bei der Prüfung der sog. Bargeldbranchen angewandt. Ist ein Unternehmer erstmalig mit einer Betriebsprüfung konfrontiert, braucht er Orientierung. Oftmals fühlen sich Unternehmer in einer Betriebsprüfung "wie im falschen Film". Schätzungen, die methodisch nicht richtig sind, sind rechtswidrig oder im Einzelfall sogar nichtig.
Der Betriebsprüfer hat die Möglichkeit, durch den elektronischen Datenzugriff eine Vielzahl an Daten (z.B. Wareneinkauf) über einen längeren Zeitraum auszuwerten und den Aufschlagssatz einer bestimmten Periode zu ermitteln. Meist wird hierbei ein Zeitraum von mindestens zehn Wochen zugrunde gelegt und anschließend werden von den ermittelten Aufschlagssätzen die zwei höchsten entfernt und der verbliebene höchstmögliche Aufschlagssatz für die Kalkulation verwandt. Hierdurch sollen sog. „Ausreißer“ keinen Einfluss auf die Kalkulation haben können. Der BFH hat in einem Zeitreihen-Urteil ausführlich zu dieser Methode Stellung genommen (Urteil vom 25.3.2015, X R 20/13). Hierbei setzte er sich kritisch mit dieser Methode auseinander, ohne diese jedoch als untauglich zu werten. Auch nach der herrschenden Literaturmeinung kann ein Zeitreihenvergleich angewandt werden, wenn der Prüfer beachtet, dass diese Methode gleichbleibende Umfeldbedingungen bzw. ggf. Anpassungen erfordert. Der Zeitreihenvergleich kann allenfalls dann belastbare Ergebnisse ergeben, wenn das Verhältnis von Wareneinsatz und Erlös im betrachteten Zeitraum weitgehend konstant bleibt und es im maßgeblichen Zeitraum zu keinen Änderungen in der Betriebsstruktur gekommen ist, die eine Interpretation des Zahlenwerks erschweren.
Als Einwände können Sie im Einzelfall z.B. vorbringen:
Diese ersten Hinweise zeigen, dass ein Zeitreihenvergleich von vielen Parametern abhängt. Nur dann, wenn diese zutreffend angewandt werden, kann die Methode einen Aussagewert haben.
Aber auch dann, wenn dem Betriebsprüfer keine methodischen Fehler unterlaufen, kann der Unternehmer z.B. durch eine eigene Kalkulation oder andere Argumentationen versuchen, dem Zeitreihenvergleich den Wind aus den Segeln zu nehmen.
An der Pauluskirche 3-5,
50677 Köln,
Telefon: +49 221 39 09 770
Tödistrasse 53, CH-8027 Zürich,
Telefon: +41 44 212 3535