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"Zeitnahe Betriebsprüfung" im Jahrestakt: Zweifel an Rechtmäßigkeit

In NRW werden im Rahmen der BP für Großbetriebe oftmals sog. zeitnahe Betriebsprüfungen durchgeführt. Dabei prüft das FA jeweils nur einen Veranlagungszeitraum.

Das ist neu: Die neue Verwaltungspraxis (Jahrestakt) unterscheidet sich von der bisher angewandten Regelung der Betriebsprüfungsordnung, die grundsätzlich einen Zeitraum von 3 oder mehr Jahren vorsieht.

Zweifel des FG Köln: Das FG Köln hat mit Beschluss vom 7.7.2009 Zweifel an der Rechtmäßigkeit der neuen Vorgehensweise angemeldet (13 V 1232/09). Nach Ansicht des FG könnte die neue Verwaltungspraxis ermessensfehlerhaft sein, da die BPO einen längeren Zeitraum für den Normalfall vorsieht. Der Jahrestakt hat einerseits den Vorteil der größeren Zeitnähe, der auch dem Betrieb zugutekommt. Andererseits führen häufigere Prüfungen zu einem höheren Aufwand.

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