I. Brief des Bundesfinanzministers
Das Bundesfinanzministerium (BMF) bittet seine Länderkollegen in einem Brief, gegenüber krisengeschüttelten Betrieben kulanter zu entscheiden. Dies teilte das BMF am 28.5.2009 durch eine Pressemitteilung mit.
II. Inhalt des Briefes
Die Finanzämter sollen nach diesem Brief z.B. bei Anträgen auf Stundung, Erlass, Vollstreckungsaufschub oder Anpassung der Vorauszahlungen ihren Ermessenspielraum möglichst weitgehend ausschöpfen. Hierbei soll der Ermessensspielraum zugunsten der von der Krise betroffenen Unternehmen genutzt werden.
III. Anlass für den Brief
Anlass für den aktuellen Brief sind Beschwerden von Kleinunternehmern und Selbstständigen, die überhöhte Vorauszahlungen für 2009 zahlen sollten. Diese Betriebe leiden unter Umsatzeinbrüchen, sollten aber dennoch Vorauszahlungen leisten, die sich am wesentlich besseren Jahr 2008 orientierten.
IV. Bedeutung des Briefes
Der Brief ist jedenfalls als eine politische Willenserklärung zu werten. Trotzdem werden sich die Länderverwaltungen dem Brief überwiegend nicht verschließen und entsprechende Weisungen an ihre Finanzämter erlassen. Finanzämter sind Länderbehörden.
Ob der Brief eine förmliche Weisung i.S.d. Art. 85 Abs. 3, 108 GG ist, kann zur Zeit nicht beurteilt werden, solange der Brief nicht im Original bekannt ist.
Wenn ein Finanzamt im Einzelfall das Gebot der Verhältnismäßigkeit - welches besonders in der Wirtschaftskrise zu beachten ist - ignorieren sollte, kann sich der Berater auf o.g. Brief des BMF beziehen.
Selbstverständlich handelt es sich um keinen "Freibrief" für einen weitgehenden, beliebigen Steuererlass zugunsten eines Betriebes. Trotzdem sollte stets auf diesen Brief hingewiesen werden, z.B. wenn ein Betrieb einen
An der Pauluskirche 3-5,
50677 Köln,
Telefon: +49 221 39 09 770
Tödistrasse 53, CH-8027 Zürich,
Telefon: +41 44 212 3535