Die aktuelle Wirtschaftskrise kann für einzelne Betriebe zu schnellen Einigungen führen. Dies ist unsere Praxiserfahrung z.B. im Bereich der Gastronomie und anderen Branchen. So sind "von jetzt auf gleich" plötzlich Einigungen mit der Betriebsprüfung möglich, die gestern noch undenkbar schienen.
Die Praxis zeigt, dass Betriebsprüfungsstellen aktuell oft bereit sind, eine Einigung über Schätzgrundlagen zu einem "günstigen Preis" zu finden. Wir Steueranwälte nutzen für unsere Mandanten die Möglichkeiten, durch telefonische Ansprache bei den richtigen Entscheidungsträgern die Möglichkeiten einer Einigung auszuloten. Die meisten Behörden sind im Moment - auch wegen der Home Office-Tätigkeit der Prüfer - nicht streitbegeistert und einigungsbereit.
Das BMF-Schreiben vom 19.3.2020 zur Stundung und Herabsetzung von Steuervorauszahlungen betrifft ausdrücklich auch „fällig werdende“ Steuern, so dass auch Steuern aufgrund von Mehrergebnissen nach Betriebsprüfungen erfasst werden. Dies ermöglicht es im Einzelfall, Spielräume zu nutzen.
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