Das BMF hat auf eine parlamentarische Anfrage aus dem Bundestag zur Richtsatzsammlung Stellung genommen. Rechtsanwalt Dirk Beyer von LHP beleuchtet diese Antworten in seinem aktuellen Fachbeitrag in NWB Nr. 44/2018, S. 3232 (Fortsetzung des früheren Beitrags aus NWB Nr. 40/2018).
Unter anderem ging es bei der parlamentarischen Anfrage um folgenden Punkt: Wie aktuell sind die in der Richtsatzsammlung zusammengefassten Daten tatsächlich?
Als Antwort listete das BMF listet auf, mit welcher Richtsatzsammlung die in der Richtsatzsammlung 2017 enthaltenen Gewerbezweige zuletzt neu festgesetzt wurden. Hiermit legt das BMF dar, wie aktuell die Daten sind.
Die Antwort zu dieser Frage ist bisher kein Geheimnis gewesen, da sie durch einen Vergleich der bisherigen Richtsatztabellen ermittelbar war. Die jährliche Richtsatzsammlung besteht lange nicht nur aus aktuellen Daten des betreffenden Jahres. Richtig ist: Es werden zahlreiche alte Werte vergangener Jahre übernommen und erst nach einigen Jahren schrittweise erneuert. So ist aus der Auflistung des BMF zu oben genannter erkennbar, dass jeweils rund ein Drittel der neu festgesetzten Gewerbezweige in den Jahren 2014, 2015 und 2016 neu festgesetzt worden sind. Nur wenige Gewerbezweige stammen noch aus der Festsetzung in den Jahren 2012 und 2013.
Bei der Prüfung einer Schätzung sollte diese Besonderheit gesehen werden. Denn eine Schätzung muss pro Jahr mit den für dieses Jahr möglichst realitätsbezogenen Werten geschehen. Daher sind für eine Schätzung die zeitnächsten Richtsatzwerte anzuwenden. Diese sind im Einzelfall durch einen Vergleich der Richtsatzsammlungen zu ermitteln, in dem der Anwender schaut, in welchen Jahren sich Änderungen ergeben haben.
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