Auch die diesjährigen Neuregelungen der Anweisungen für das Straf-und Bußgeldverfahren (AStBV) 2014 äußern sich nicht zu vielen drängenden Fragen, die sich aufgrund der gesetzlichen Neuregelung ergeben haben.
Diese AStBV sind für die Steuerfahndungsbehörden bindend, so dass es sich angeboten hätte, bundesweit verbindliche Vorgaben zu geben. Damit erscheint es aus Gründen der Sicherheit für den Mandanten geboten, im Einzelfall die Möglichkeiten einer Selbstanzeige auszuloten. Geklärt werden sollten hierbei sämtliche Aspekte, also von der Vorgehensweise bis zur Liquiditätsplanung.
Unsere Sozietät stellt die Änderungen in der o.g. AStBV 2014 in der nächsten Ausgabe der Fachzeitschrift AO-StB vor.
Die gesamten aktuellen Fragestellungen im Zusammenhang mit einer Selbstanzeige – auch bei Auslandskonten – hat unsere Sozietät bereits ausführlich publiziert, so z.B.:
An der Pauluskirche 3-5,
50677 Köln,
Telefon: +49 221 39 09 770
Tödistrasse 53, CH-8027 Zürich,
Telefon: +41 44 212 3535