Im Gesetzgebungsverfahren zum Verfahrensrechtsmodernisierungsgesetz nehmen zur Zeit die verschiedenen Verbände Stellung.
Im Kern geht es u.a. um
Verfahrensrechtlich interessant ist u.a. die Diskussion um
Ein Referentenentwurf soll im Sommer oder Herbst 2014 vorliegen. Die Gesetzesänderung ist für 2015 geplant. Im Moment ist noch unklar, welche Regelungen gesetzlich umgesetzt werden.
Anmerkung: Es sollte m.E. aus Gründen der Rechtssicherheit auch gesetzlich klargestellt werden, zu welchem Zeitpunkt eine Tat als entdeckt gilt, wenn Daten dem FA elektronisch übermittelt werden und der Sachbearbeiter noch keine Kenntnis hiervon hat. Denn es stellt sich die Frage, wann dann die Sperre für eine Selbstanzeige gem. § 371 AO greift.
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