Das Urteil ist hinsichtlich der Sachaufklärungspflicht und der eigenen Überzeugungsbildung des Gerichts bemerkenswert. 52.000 Blatt Bankunterlagen werden in kürzester Zeit durch das Gericht "abgearbeitet". Wenn das Steuerrecht so einfach wäre, so müsste es ein Paradies sein. Interessant ist auch die wörtliche Wiedergabe der Selbstanzeige im Urteilstatbestand. Wie man eine Selbstanzeige nicht machen sollte.
Literaturhinweis:
Rechtsanwalt Dirk Beyer bespricht das vor kurzer Zeit veröffentlichte Urteil in der aktuellen Fachzeitschrift NWB v. 24.11.2014 (am 21.11.2014 online veröffentlicht).
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