Die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Zuschüssen ist für den Rechtsanwender bzw. den Steuerberater ohne vertiefte Kenntnisse im Umsatzsteuerrecht aufgrund der nur schwer verständlichen Regelungen im Umsatzsteuer-Anwendungserlass (Abschn. 10.2 ff. UStAE) und der zahlreichen hierzu ergangenen…
Nach der Steuerbefreiungsvorschrift des nationalen § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG sind umsatzsteuerfrei die Verwaltung von Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren im Sinne des § 1 Abs. 2 des Kapitalanlagegesetzbuches, die Verwaltung von alternativen Investmentfonds im Sinne des § 1 Abs. 3 des…
Hinterzieht ein Unternehmer innerhalb der Lieferkette Umsatzsteuer, kann dies auch für die steuerehrlichen Unternehmer in der Lieferkette zu steuerrechtlichen Sanktionen sowie steuerstrafrechtlichen Implikationen führen.
Nachdem der Bundesfinanzhof (BFH) seine Rechtsprechung zur Umsatzsteuerpflicht von Aufsichtsratsvergütungen geändert hat, können Aufsichtsratsmitglieder durch gezielte Ausgestaltung der Vergütungsvereinbarung Einfluss auf das Entstehen der Umsatzsteuerpflicht im Einzelfall nehmen.
Der EuGH hat sich im April 2021 erneut mit dem Ausschluss der Vorsteuer beim Missbrauch der Vorsteuerabzugsberechtigung befasst. Die Ausführungen des Gerichts sind leider nur kurz, so dass Unternehmen und Finanzgerichte nicht klüger als zuvor sind.
Aus der Praxis erreichen uns im Moment öfters Anfragen, ob sich bei einer Stundung Mitteilungspflichten bei einer Besserung der Verhältnisse ergeben. Auch fragen uns Mandanten nach den Auswirkungen der Krise auf Betriebsprüfungen.
Ein aktueller Beschluss des FG Berlin-Brandenburg hat Bedeutung für alle Unternehmer. Denn nach diesem Beschluss verliert der Unternehmer seinen Vorsteueranspruch gegen das Finanzamt nicht schon bei Fahrlässigkeit. Die Italmoda-Entscheidung des EuGH wird hierdurch abgeschwächt.
Das FG Berlin-Brandenburg hat nun in einem summarischen Verfahren die für betroffene Unternehmer günstige Ansicht vertreten, dass für einen Ausschluss der Vorsteuer für ein Wissenkönnen mindestens Eventualvorsatz notwendig ist.
Gemäß § 25f UStG ist die Vorsteuer in den Fällen, in denen der Unternehmer wusste oder hätte wissen müssen, dass er in einen Steuerbetrug einbezogen ist, ausgeschlossen. Doch hat diese Regelung auch eine strafrechtliche Auswirkung?
Schon ab 1.1.2019 gelten neue Aufzeichnungs- und Haftungsvorschriften für Online-Marktplätze. Unklar ist, ob diese Regeln auch kleine Portale betreffen, die nicht den typischen Handelsplattformen (Ebay, Amazon) zuzurechnen sind.
LHP Rechtsanwälte Steuerberater über Umsatzsteuer bei Kauf und Verkauf von Kryptowährungen, Mining, Verwendung als Entgelt für den Erwerb bzw. die Veräußerung von Wirtschaftsgütern oder Dienstleistungen, grenzüberschreitende Transaktionen sowie Anbieten von Wallets.
Für Online-Plattformen wie z.B. Amazon, Ebay usw. kommt eine wichtige Neuregelung. Entweder sie erfüllen für die Finanzverwaltung bestimmte Aufzeichnungspflichten über Drittanbieter, oder sie haften für Umsatzsteuerausfall bei den Dritten. Dies kommt einem Erdbeben im Onlinehandel gleich.
Aktuell haben sich zwei Senate des Finanzgerichts Hamburg mit der Frage auseinandergesetzt, ob es sich im Einzelfall um eine bloß vorgeschobene Umsatzsteuer-Nachschau handelt. Die Voraussetzungen einer normalen Außen- oder Sonderprüfung dürfen hierdurch nicht umgangen werden.
Das BMF hat die Vereinfachungsregelung des sog. Pommes-Erlasses abgeschafft. Inländische Unternehmer konnten danach von ausländischen Lieferanten ggf. Rechnungen mit gesondertem Umsatzsteuerausweis erhalten, der grundsätzlich zum Vorsteuerabzug berechtigte - während der ausländische Unternehmer…
Der strafrechtliche Verjährungsbeginn ist entscheidend, um die Verfolgbarkeit der Tat zu prüfen. Ist eine Tat, darf sie nicht mehr angeklagt werden. Der BGH hat sich aktuell zur Hinterziehung der Umsatzsteuer geäußert.
Umstritten ist, ob und welche Bestandteile eine Eingangsrechnung mit steuerlicher Rückwirkung berichtigt werden können, damit keine Nachzahlungszinsen bei der Geltendmachung von Vorsteuern anfallen. Ein Finanzgericht hat in diesem Zusammenhang leider eine fiskusfreundliche Entscheidung getroffen.
EuGH lässt im Steuerstrafrecht Ausnahme vom Grundsatz ne bis in idem (keine mehrfache Bestrafung für dieselbe Tat) zu: RA Lars Kelterborn zum Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Union vom 20.03.2018, C-524/15.
USt-Voranmeldungen sieht der BGH als Durchgangsstadium zur USt-Jahreserklärung. Hieraus können sich verfahrensrechtliche Folgen auch für eine Steuerhinterziehung und Selbstanzeige ergeben.
Steuerberater kennen das Problem: Sie sollen einerseits für ihre Mandanten die USt-Voranmeldungen fristgerecht abgeben, bekommen aber nicht immer rechtzeitig die nötigen Angaben. Wenn ein Berater dann ohne Grundlage schätzt, kann auch ihm ein Steuerstrafverfahren drohen.
Bei Berichtigungen (153 AO) stellt sich oft die Frage, ob neben einer Jahreserklärung auch die Voranmeldungen zu berichtigen sind. Doch ist diese Berichtigung verfahrensrechtlich überhaupt möglich?
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD ist ausgehandelt. Im Steuerrecht sind wesentliche Änderungen geplant. Neben einer Erhöhung des Kindergelds und einer schrittweisen Abschaffung des Solidaritätszuschlags soll die Abgeltungsteuer auf Zinserträge abgeschafft und Umsatzsteuerbetrug stärker…
In der Praxis der Unternehmen werden Umsatzsteuer-Voranmeldungen oftmals berichtigt. Manche Berichtigung ist tatsächlich auch eine Selbstanzeige. Muss mit einer Berichtigung einer Jahreserklärung auch die Berichtigung/Selbstanzeige betreffend die Voranmeldungen erfolgen?
Mit Urteil vom 12.10.2017 hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) entschieden, dass es dann an einer berichtigungsfähigen Rechnung fehlt, wenn der Leistungsempfänger fehlerhaft angegeben wurde. StB Küpper kommentiert dieses Urteil.
"Strafzuschläge" bei Selbstanzeigen im Bereich der Umsatzsteuer können teuer werden: Die aktuelle Rechtsprechung verschärft die Berechnung des "Strafzuschlags" gem. § 398a AO. LHP gibt hierzu Hinweise.
Die Kennzahlen 22 und 23 im Vordruck zur USt-Voranmeldung (UStVA) für die Beifügung von Anlagen und die ergänzende Erläuterung sorgen seit 2017 für Rechtsunsicherheit. Ergeben sich aus dieser Neugestaltung der Erklärungsvordrucke neue straf- oder bußgeldrechtliche Risiken?
Der Besitz einer ordnungsgemäßen Rechnung ist nach traditioneller Sichtweise eine materielle Voraussetzung für den Vorsteueranspruch. Doch dies ist nun umstritten. Was gilt im Steuerstrafverfahren wenn keine (ordnungsgemäße) Eingangsrechnung vorgelegt werden kann?
Die neue EuGH-Rechtsprechung lockert die Anforderungen an die Anforderungen für den Vorsteueranspruch und bietet im Einzelfall auch die Möglichkeit des Alternativnachweises. Diese neue Rechtsprechung berücksichtigt Rechtsanwalt Dirk Beyer in einem aktuellen Zeitschriften-Beitrag.
BFH zur Übergangsregelung in Bauträgerfällen: Korrektur der Umsatzsteuerfestsetzung setzt abtretbaren Zahlungsanspruch des Leistenden voraus. RA Dr. Alexander Kersten zur Umsatzsteuer bei Bauleistungen und Reverse-Charge-Verfahren.
Nachdem sich der EuGH am 15.9.2016 für eine Rückwirkung ausgesprochen hatte, setzt der BFH diese neue Rechtsprechung auch national um. Die Finanzverwaltung muss ihre Verwaltungsvorschriften anpassen.
Nachdem der EuGH eine steuerliche Rückwirkung bei Rechnungsberechtigungen anerkannte, diskutiert die Praxis über strafrechtliche Risiken für Unternehmer und Berater bei nicht ordnungsgemäßen Eingangsrechnungen.
Der EuGH hat den Unternehmern und Steuerberatern ein Ei ins Nest gelegt: Eine Rechnungsberichtigung kann zwar steuerliche Rückwirkung haben. Dennoch sei eine Strafbarkeit bei nicht ordnungsgemäßen Eingangsrechnungen nicht ausgeschlossen. Rechtsanwalt Dirk Beyer gibt mehr Klarheit.
RA Dirk Beyer zur aktuellen Rechtsprechung zur Vorsteuer unter besonderer Berücksichtigung jüngster Urteile der Finanzgerichte sowie des aktuellen Beschlusses des Finanzgerichts Baden-Württemberg. Praxisnahe Hinweise zur Vorgehensweise, wenn das Finanzamt die Vorsteuer in Frage stellt.
Das für alle Unternehmer praxisrelevante Urteil des FG Köln v. 20.9.2016 ist nunmehr in der Datenbank des NWB-Verlags verfügbar. Das Urteil setzt sich mit der Darlegungslast des Finanzamtes zum Wissenmüssen und den Leistungsbeziehungen auseinander.
Aufgrund der neueren EuGH-Rechtsprechung berufen sich Finanzämter öfter darauf, dass die Eingangsleistung bzw. -lieferung mit einem Steuerbetrug bemakelt sei und der Unternehmer dies wissen musste. Unser RA Dirk Beyer hat im konkreten Fall die Vorsteuer beim Finanzgericht durchgesetzt.
In der Praxis lehnen Finanzämter vermehrt die Berücksichtigung der USt-Vorauszahlung als Betriebsausgabe des Vorjahres bei der Einkommensteuer ab. Das FG Düsseldorf hat nun im Sinne der Finanzverwaltung entschieden. Es bleibt auf den BFH zu hoffen.
Das OLG Koblenz hat sich zum Kompensationsverbot bei der Umsatzsteuer im Steuerstrafverfahren geäußert. Der Strafrichter muss sich trotzdem in seinem Urteil mit Vorsteuern auseinandersetzen.
Betriebsprüfungen und Einleitungen von Steuerstrafverfahren zeigen: Es besteht keine Rechtssicherheit beim Vorsteuerabzug und der Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen. Ein aktuelles BGH-Urteil zu betrügerischen Umsatzketten wurde von unserem Steueranwalt Dirk Beyer kommentiert.
Das Italmoda-Urteil des EuGH führt bekannterweise zu einschneidenden Rechtsausschlüssen im System der Umsatzsteuer. Der BGH bestätigte diese strenge Sichtweise nun mehrfach, worauf Rechtsanwalt Dirk Beyer in der Fachzeitschrift NZWiSt hinweist.
Bei einer Prüfung durch Steuerfahndung sieht das Gesetz eine Ablaufhemmung für die Festsetzungsverjährung vor. Diese kann auch zugunsten des Betroffenen wirken.
Wenn in Betriebsprüfungen Rechnungen aus formellen Gründen beanstandet und die Vorsteuer deshalb gestrichen werden soll, so stellt sich die Frage einer Rechnungsberichtigung und der Verzinsung der Vorsteuer. Diese Frage beschäftigt die Gerichte.
Internetwährung Bitcoins nunmehr konventionellen Währungen umsatzsteuerrechtlich gleichgestellt: Europäischer Gerichtshofes entscheidet, dass der Umtausch nicht der Umsatzsteuer unterliegt.
Im Unternehmensbereich ist die Berichtigung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen ein heißes Eisen, wenn eine Steuerhinterziehung im Raum steht. Dann sollte besonderes Augenmerk auf die Voraussetzungen einer Selbstanzeige gelegt werden. Bei der Umsatzsteuer und Lohnsteuer gelten besondere…
Französische Gastronomie mit neuem Steuergesetz konfrontiert: Geeignete Software in Kassen ab 2018 oder entsprechende Bestätigung bestehender Systeme. RA Dirk Beyer zum zu erwartenden Schätzungsrisiko.
Der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Michael Meister hat zur parlamentarischen Anfrage betreffend Selbstanzeige bei USt/LSt Stellung genommen (BT-Drucks. 18/1742):
Mitte September 2012 haben sich die Abteilungsleiter (Steuer) auf eine Ergänzung der Nr. 132 (,,Selbstanzeigen") der Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren (Steuer) - AStBV - verständigt. Es ist geplant, die AStbV wie folgt zu ändern:
Umsatzsteuer und Steuerhinterziehung haben immer wieder Berührungspunkte. So auch im Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in der Rechtssache C-285/09, "R".
§ 100a StPO ermächtigt die Staatsanwaltschaft bei bestimmten Straftaten, wozu teilweise auch eine Steuerhinterziehung gehören kann, beim zuständigen Gericht, eine die Genehmigung zum Abhören des Telekommunikationsverkehrs (u.a. Telefon, Internet, Email, Fax, sonstige Kommunikation mit…
Mit Beschluss vom 22.12.2011 (Az: V R 29/10) hat der BFH dem EUGH Zweifelsfragen zur Stellungnahme vorgelegt, die sich damit beschäftigen, ob ein Vorsteuerabzug aus Strafverteidigungskosten möglich ist, wenn der strafrechtliche Vorwurf im betrieblichen/unternehmerischen Bereich aus diesem Bereich…
Mit Urteil vom 23.09.2011, 16 K 41/11 gab das Finanzgericht Niedersachsen einem Schrotthändler Recht und gewährte diesem einen Vorsteuerabzug, den das Finanzamt zunächst mit übertriebenen Anforderungen versagte.
Anders als das BMF mit Schreiben vom 05.05.2010 fordert, setzt der Belegnachweis nach Auffassung des BFH nicht voraus, dass der Auftraggeber des Frachtführers (Versender) den Frachtbrief unterzeichnet (BFH v. 14.12.2011, XI R 18/10).
Das LG Paderborn stellte entsprechend der aktuellen BGH-Rechtsprechung fest, dass die Vollendung bereits mit Unterlassen der rechtzeitigen Steuererklärung eintritt. Eine spätere Abgabe beseitigt diese Vollendung nicht, sondern ist nur strafmildernd zu berücksichtigen:
Das Niedersächsische FG stellte fest:
Sicherheitsbedenken bei der elektronischen Übermittlung von Steueranmeldungen im ELSTER-Verfahren und ein geringfügiger Mehraufwand rechtfertigen keine Ausnahme von der Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung (Urteil. v. 17.3.2009, 5 K 303/08).