Sowohl der Betriebsprüfer als auch der Berater/Steueranwalt haben jeweils Möglichkeiten, auf den Ablauf der Betriebsprüfung einzuwirken. Bei einem Beraterteam zwischen Berater und zusätzlich eingeschaltetem Steueranwalt ist eine Strategie das A und O. Beide Berater können sich gut ergänzen.
Die Bereitschaft, notfalls Rechtsmittel zu nutzen, kann im Einzelfall deutlich gemacht werden (wenn sinnvoll). Denn oft kommt es nur nach dieser Ankündigung zu weiterführenden Gesprächen. Zunächst sollte die Gesprächsebene gesucht werden.
Rechtsanwalt Dirk Beyer gibt 3 praktische Tipps aus Sicht des Steueranwalts für die Betriebsprüfung (Fachzeitschrift NWB 2017, S. 1689).
Mandanten fragen oft: Ist stets eine Klage notwendig oder gibt es schnellere Möglichkeiten bei Schätzbescheiden nach einer Betriebsprüfung?
Eine Klage beim Finanzgericht gegen die Änderungsbescheide dauert oft eine gewisse Zeit und ist auch nicht zwingend notwendig, solange des Einspruchsverfahren ruht: Denn als gerichtliche Hilfe kommt im Einzelfall in Betracht, , die Meinung des Gerichts zu sondieren, indem beim Finanzgericht ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) gestellt wird (nachdem das Finanzamt einen solchen Antrag abgelehnt hat). Ein solcher Antrag ist besonders dann erwägenswert, wenn die vorteilhafte Rechtsansicht des Gerichts bekannt ist. Oft entscheidet das Gericht bereits in ca. zwei bis drei Monaten über die AdV. Wenn das FG die AdV gewährt, bedeutet dieser Zwischenerfolg oft auch Rückenwind für den beschuldigten Unternehmer im etwaigen Steuerstrafverfahren.
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