Nach aktueller Rechtsprechung ist die Festsetzung von Säumniszuschlägen (12% p.a.) für nachträgliche Beitragsfestsetzungen in Prüfungen nur noch bei Vorsatz zulässig. Grobe Fahrlässigkeit genügt nicht mehr. Hierdurch tritt für viele geprüfte Arbeitgeber eine Erleichterung ein.
Aufgrund der zahlreichen Anträge auf Corona-Soforthilfen durch Mandanten stehen Steuerberater aktuell oft vor der Frage, ob sie die Anträge bzw. Mittelverwendung prüfen oder HInweise geben müssen. Unser Rechtsanwalt Dirk Beyer hat sich hiermit aktuell in der Fachzeitschrift NWB auseinandergesetzt.
Die sog. Corona-Krise verlangt oft die Einführung von Kurzarbeit. Jede Subventionierung im großen Stil ist mit Leistungsmissbrauch verbunden. Der Strafbarkeitsvorwurf kann auch unberechtigt sein. Wir als Strafverteidiger stellen hier im Überblick die Strafbarkeitsrisiken dar.
EuGH lässt im Steuerstrafrecht Ausnahme vom Grundsatz ne bis in idem (keine mehrfache Bestrafung für dieselbe Tat) zu: RA Lars Kelterborn zum Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Union vom 20.03.2018, C-524/15.
Das Gesetz zur Neugestaltung des Rechts der Vermögensabschöpfung stellt eine erhebliche Gesetzesverschärfung mit gestiegenen Risiken für Unternehmen und Unternehmer dar. RA Lars Kelterborn zu den wichtigsten Änderungen, Risiken und Handlungsoptionen.
Die Süddeutsche Zeitung hatte diese Woche berichtet, dass ein Schweizer Spion angeblich deutsche Steuerfahnder ausforschen sollte ("Der Spion, der aus den Alpen kam").
Bei jedem dritten Fußballprofi besteht der Verdacht der Steuerhinterziehung. Die Vereinigung der Vertragsfußballer warnt vor den derzeit verstärkt durchgeführten Betriebsprüfungen bei Fußball-Großverdienern und rät zur Selbstanzeige.
Das BVerfG hat heute für die in der Praxis der Strafprozesse üblichen Absprachen strenge Vorgaben gemacht. Die gesetzliche Regelung zur Verständigung im Strafverfahren gem. § 257c StPO hat es gebilligt. Letztlich knüpft diese Regelung an die frühere höchstrichterliche Rechtsprechung an.
Schwarzarbeit ist Arbeiten gegen Entgelt und ohne diese Arbeit zu melden bzw. ohne staatliche Abgaben abzuführen. Die Arbeitsverträge werden in der Regel mündlich vereinbart und die Entgelte bar gezahlt.
Am 3.12.2011 ist für sämtliche Gerichtsbarkeiten das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren in Kraft getreten (BGBl. I Nr. 60 v. 2.12.2011, S. 2302).