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Steuerstreit: Schweiz und USA einigen sich im Grundsatz

Der Schweizer Bundesrat hat am 28.8.2013 dem Schweizer Finanzdepartement von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf den Auftrag gegeben zur „Finalisierung einer Vereinbarung (Joint Statement) im Steuerstreit mit den USA“, so der Zürcher Tages-Anzeiger v. 28.8.2013.

Das Abkommen sieht Regelungen für ca. rund 100 Banken vor, gegen die US-Behörden noch nicht wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung konkret ermitteln, denen aber Ermittlungen aufgrund von Konten von US-Bürgern drohen. Nach dieser Vereinbarung müssen diese Banken ihre Geschäfte mit US-Bürgern gegenüber den US-Behörden offenlegen und diese Angaben von Wirtschaftsprüfern bestätigen lassen müssen. Auf Konten von US-Steuersündern sollen dann Bußen zwischen 20 und 50 Prozent der Einlagen (also nicht nur der Erträge) fällig werden. Zudem sollen sie Namen mutmaßlicher US-Steuersünder im Rahmen von Amtshilfeverfahren ausliefern müssen.

Hingegen sind die Banken, gegen die US-Behörden bereits wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung ermitteln nur indirekt betroffen und müssen ihre Bußen individuell aushandeln. Zu einem Abschluss kommen diese Verhandlungen aber nur, wenn auch für die übrigen Institute eine Regelung vorliegt. Dies ist nun durch die Grundsatzvereinbarung der Fall.

Anmerkung der Steueranwälte aus Köln: Bei diesem Abkommen handelt es sich insbesondere um ein Abkommen zur Rechtssicherheit der noch nicht von Ermittlungen betroffenen Banken. Diese müssen zwar erhebliche Bußen zahlen. Andererseits werden sie von US-Ermittlungen gegen sich selbst als Bank verschont. Es geht nicht um Geldbußen von Kontoinhabern, sondern um Bußen von Banken, wenn sie in die Verletzung von US-Steuerrecht verstrickt sein sollten.

Quelle: Zürcher Tages-Anzeiger v. 28.8.2013

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