Ihre Fachanwälte rund um das Thema Steuern
StartAktuellesSteuerstrafverfahren kann zum Entzug der Fluglizenz ("Pilotenschein") führen

Steuerstrafverfahren kann zum Entzug der Fluglizenz ("Pilotenschein") führen

Neben den strafrechtlichen Sanktionen (Geld- und Freiheitsstrafen) drohen bei Steuerstrafverfahren auch weitere unangenehme Folgen. Hierzu gehören im Einzelfall z.B. auch Nachteile für den sog. "Pilotenschein".

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf (18.5.2017, 6 K 7615/16)

Der Kläger verlor seine Privatflugzeugführererlaubnis (PPL-A Lizenz), weil er rechtskräftig wegen einer Steuerhinterziehung in Höhe von rund 150.000 Euro verurteilt worden war. Diese Hinterziehung wurde vom Verwaltungsgericht zugrunde gelegt, weil sie vom Kläger nicht substantiiert bestritten wurde. Es ist auch unerheblich, dass die Steuerhinterziehung in keinem unmittelbaren Sachzusammenhang mit dem Führen eines Flugzeuges stand.

Wann kommt das Thema Zuverlässigkeit zur Sprache?

Da die Zuverlässigkeit in regelmäßigen Abständen immer wieder nachgewiesen werden muss, ist dann auch ein Führungszeugnis vorzulegen. Im konkreten Fall ergab sich hieraus, dass der Pilot zu einer rechtskräftigen Strafe von 350 Tagessätzen verurteilt worden war. Es kommt daher - anders als zuweilen vermutet wird - nicht darauf an, ob die Staatsanwaltschaft die Lizenz-Behörde über den Ausgang des Strafverfahrens informieren wird bzw. ob sie dies überhaupt darf. 

Die Steueranwälte von LHP weisen Mandanten in diesen Fällen darauf hin, dass die Steuerhinterziehung substantiiert bestritten werden muss, damit im verwaltungsgerichtlichen Verfahren die Zuverlässigkeit weiter bejaht werden kann. Oder es muss eine positive Prognose möglich sein, die sich aus einem nachvollziehbaren Lebenswandel ergibt. Diese Argumentation sollte im Einzelfall nachvollziehbar und überzeugend dem Gericht dargelegt werden.

LHP: Rechtsanwälte, Fachanwälte für Steuerrecht, Steuerberater PartG mbB
Köln

An der Pauluskirche 3-5, 50677 Köln,
Telefon: +49 221 39 09 770

Niederlassung Zürich

Tödistrasse 53, CH-8027 Zürich,
Telefon: +41 44 212 3535

Auszeichnungen & Zertifikate als Steuerkanzlei - LHP Rechtsanwälte