Nach dem Bericht der Süddeutschen Zeitung fanden vor drei Wochen bundesweite Durchsuchungen von mehr als 150 bis 200 Büros statt. Die beschuldigten Finanzexperten und Unternehmer sollen demnach komplizierte Geschäfte eingefädelt und undurchsichtige Strukturen geschaffen haben, um den Fiskus zu täuschen. Es ist noch unklar, ob Parallelen zum Cum-Ex-Steuerskandal bestehen. Auch der tatsächliche Steuerschaden ist noch nicht ermittelt. Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.
Im Kern soll es darum gehen, dass vor allem Mittelständler von einer Verlustberücksichtigung profitiert haben sollen, die mit Firmenverkäufen oder auf andere Art und Weise eigentlich hohe Erlöse erzielt haben. Im Ermittlungsverfahren geht es um Geschäfte mit Zertifikaten. Der Gewinn aus diesen Geschäften soll beim Fiskus einmal angegeben, der Verlust hingegen zwei Mal geltend gemacht worden sein. Auf diese Weise sollen Erlöse steuerlich gemindert worden sein. Hierdurch seien Steuerzahlungen erheblich gemindert worden. Mit dem Fall befasste Strafverteidiger weisen diesen Vorwurf allerdings zurück.
Die Steueranwälte von LHP weisen darauf hin, dass bisher nicht entdeckte Steuerhinterziehungen im Einzelfall durch eine strafbefreiende Selbstanzeige nacherklärt werden können. Die Voraussetzungen sind im Einzelfall zu besprechen und zu prüfen. So dürfen keine Sperrgründe wie die Einleitung eines Steuerstrafverfahren oder Tatentdeckung vorliegen. Bereits Beschuldigte sollten im Moment schweigen und in einem Beratungsgespräch lässt sich eine erste Einschätzung der Situation abgeben und eine Verteidigungsstrategie aufbauen.
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