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Steuerparadies NRW? Weihnachtsfrieden der Finanzämter

Aus der Pressemitteilung des Finanzministers aus NRW vom 7.12.2016:

Die Finanzämter in NRW wahren wie in den Jahren zuvor auch in diesem Jahr den Weihnachtsfrieden. Im Rahmen eines Erlasses hat Finanzminister Norbert Walter-Borjans die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Finanzverwaltung angewiesen, in der Zeit von Samstag, 17. Dezember, bis Samstag, 31. Dezember 2016, keine Maßnahmen neu einzuleiten, die für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler eine Belastung darstellen könnten. Die Finanzämter führen in diesem Zeitraum keine Betriebsprüfungen durch und leiten auch keine neuen Vollstreckungsmaßnahmen ein. Ausnahmen gelten, wenn die Finanzverwaltung rasch handeln muss, um Steuerausfälle zu vermeiden. Steuerbescheide werden in dieser Zeit allerdings verschickt.

Hinweis von LHP aus Köln: Eine Verwaltungsanweisung setzt nicht die gesetzlichen Befugnisse der Ermittlungsbehörden außer Kraft. Insbesondere sind die Ermittlungen nach der Strafprozessordnung nicht erwähnt. Auch werden Ende des Jahres in Ausnahmefällen nicht selten verjährungsunterbrechende Maßnahmen nach der Abgabenordnung eingeleitet. Auch eine Tatentdeckung bei einer Steuer-CD ist ein belastender Akt und auch insofern dürfte der Finanzminister sicherlich nicht die Ansicht vertreten, dass eine Tatentdeckung im oben genannten Zeitraum als nicht erfolgt gelten sollte. Trotzdem ist die Pressemitteilung aus Gründen der Rücksichtnahme und des Verhältnismäßigkeitsgebots zu begrüßen.

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