Wie die DPA und die Zeitschrift Stern heute melden, kauft der Bund zusammen mit dem Land Niedersachsen die Daten-CD, die Baden-Württemberg nicht erwerben wollte.
Auf der CD sollen nach dieser Meldung mehr als 20.000 Datensätze sein. Sie sollen neben den Namen und Anschriften auch Kontostände und bankinterne Angaben von Steuerhinterziehern enthalten.
Bei der Überlegung, eine Selbstanzeige zu erstatten, sollte das neu geltende Verbot der Teilselbstanzeige beachtet werden (BGH v. 20.05.2010, siehe Eintrag in diesem Blog). Werden einzelne Konten verschwiegen, ist die Selbstanzeige insgesamt unwirksam.
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