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Steuerfahnder stellen nach Selbstanzeige Fragen wegen Bankmitarbeitern

Die Zeitschrift Der Spiegel meldet aktuell, dass Erstatter von Selbstanzeigen zu den Bankmitarbeitern befragt werden. Dies ist auch unsere praktische Erfahrung in einer Reihe von Fällen, so dass diese Medienberichte zutreffen.

Hinweis der Steueranwälte aus Köln: In vielen Fällen besteht ein Auskunftsverweigerungsrecht der Selbstanzeige-Erstatter als Zeugen. Dieses kann dann als ultima ratio ggf. gerichtlich durchgesetzt werden, wenn ein Telefonat des Verteidigers mit der Ermittlungsbehörde keine Abhilfe bringt. Die Aussage ist keine Voraussetzung für die Wirksamkeit der Selbstanzeige. Die Zielrichtung der Fragen ist zwar primär nicht der Erstatter der Selbstanzeige, sondern die jeweilige Bank. Allerdings kann eine Aussage trotzdem im Einzelfall die Wirksamkeit in Frage stellen (z.B. wenn der Bankmitarbeiter daraufhin ausfindig gemacht wird und dann Hinweise auf weitere Konten gibt, oder sich Hinweise auf die Tatentdeckung als Sperrgrund ergeben). Insofern ist die Spiegel-Meldung unrichtig und zu allgemein. Denn der Spiegel meldet falsch, dass "ihnen allerdings in der Regel nichts mehr passieren kann, da die Verfahren rechtskräftig abgeschlossen sind". Unser Rechtsanwalt Dirk Beyer veröffentlicht hierzu demnächst einen Fachbeitrag. In manchen Fällen ist zu überlegen, dem Mandanten (Erstatter einer Selbstanzeige) einen Zeugenbeistand an die Seite zu stellen.

Der Spiegel berichtet weiter, dass die Wuppertaler Steuerfahndung gegen Banken vorgehen möchte, die bei Steuerhinterziehungen Beihilfe geleistet haben. Zunächst seien Selbstanzeigen ausgewertet und den jeweiligen Banken zugeordnet worden. Anschließend werden nun Steuerfahnder aus NRW beauftragt, bundesweit die Erstatter von Selbstanzeigen als Zeugen zu vernehmen. Dies ist naturgemäß besonders für ältere Mandanten ein großer Schreck. In manchen Fällen nehmen die Fahnder dann - wenn auf die besondere Unzumutbarkeit hingewiesen wird - auch Rücksicht. Es um bis zu zehn meist Schweizer Banken handeln. Zwei Großbanken haben bereits gezahlt: 300 Millionen Euro zahlte die Schweizer UBS nach langen Verhandlungen, die Credit Suisse zahlte 2012 einen Betrag von 149 Millionen Euro.

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