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Steuerberater und Geldwäschegesetz

Über das Strafbarkeitsrisiko für den Steuerberater bei Geldwäsche

Dass mit dem Begriff Geldwäsche nicht das Reinigen von Banknoten gemeint ist, dürfte hinreichend bekannt sein. Auch dass Geldwäsche illegal ist und die Herkunft des Geldes verschleiern soll, weiß der moderne Mensch. Vereinfacht ausgedrückt handelt es sich bei Geldwäsche um einen dubiosen Kreislauf im Geldsystem.

Heutzutage existieren verschiedene Wege, wie illegal erworbenes Kapital gesäubert werden kann. Laut Schätzungen des Bundesnachrichtendienstes werden allein innerhalb der Europäischen Union etwa 100 Milliarden Euro aus Wettbetrügereien, Waffenhandel, illegaler Prostitution und Drogengeschäften sauber gewaschen.

Steuerberater sind mit verschärften Meldepflichten bei Verdacht auf Geldwäsche konfrontiert. Wo vormals ausdrücklich begründeter Verdacht Voraussetzung war, ist nun von Seiten des Steuerberaters jeder Verdachtsfall auf Geldwäsche zu melden, in dem seine Beratung selbst zum Zweck der Geldwäsche in Anspruch genommen wird. Rechtsberatung durch auf Berufsrecht für Steuerberater spezialisierte Rechtsanwälte ist daher im Zweifelsfall zu empfehlen.

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