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Neue Steuer-CD aus Luxemburg: Auch Cum-Ex-Geschäfte betroffen

Die aktuelle Steuer-CD, die NRW für 5 Millionen Euro kaufte, sorgt weiter für Medieninteresse und beschäftigt Steueranwälte. Die Steuer-CD soll auch sogenannte Cum-Ex-Geschäfte betreffen. Betroffene Bürger denken über Selbstanzeigen nach. Selbstanzeigen sind möglich, solange keine Sperrgründe wie zum Beispiel Tatentdeckung eingreifen.

NRW hat den hohen Kaufpreis mit der besonderen Werthaltigkeit der Daten begründet. Hintergrund: Die Finanzverwaltung prüft vor einem Kauf von Daten zumindest stichprobenartig die „Qualität“ der Daten. Nunmehr sind hierzu neue Informationen bekannt geworden: Die Deutsche Presse-Agentur (DPA) zitierte Finanzministeriums von NRW mit den Worten, man erhalte weiterhin viele Datenangebote und prüfe diese auf ihre „Werthaltigkeit“. Dies sei für die Behörde laufendes Geschäft. Zum konkreten Fall gab es zwar keine offizielle Stellungnahme von NRW. Laut DPA sollen jedoch unter anderem auch sogenannte Cum-Ex-Geschäfte im Fokus stehen.

Was sind Cum-Ex-Geschäfte?

Bei diesen Geschäften werden Transaktionen mit Aktien so geplant, dass mehr als eine Person Anspruch auf eine Rückerstattung der deutschen Kapitalertragssteuer geltend machen kann, obwohl diese nur einmal an den Fiskus abgeführt wurde. Ob dies steuerrechtlich zulässig ist, ist umstritten. Die Finanzverwaltung und Staatsanwaltschaften bestreiten dies und nehmen oft eine Steuerhinterziehung an. Nach anderer Ansicht in der Fachliteratur soll die steuerliche Beurteilung vom Einzelfall abhängig sein. Die Fachliteratur sieht insofern eine von 2002 bis Ende 2011 bestehende Gesetzeslücke im deutschen Steuerrecht. Eine erste gerichtliche Entscheidung hierzu wird unterschiedlich interpretiert.

Steuer-CD Luxemburg: Mehrere Banken laut Zeitungsbericht betroffen

Laut der Schweizer Tageszeitung NZZ (Neue Zürcher Zeitung) sind auf der CD mehr als 50 000 Vorgänge und Hinweise gespeichert. Zudem seien entgegen ersten Berichten nicht nur eine Sparkasse, sondern mehre Bankinstitute betroffen. Aktuell ist nach den Medienberichten mit Durchsuchungen zu rechnen. Neben einer Tatentdeckung ist auch die Bekanntgabe der Einleitung eines Steuerstrafverfahrens ein Sperrgrund für die Selbstanzeige.

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