Feststellungen der Finanzverwaltung in Betriebsprüfungen sind nicht (mehr) in Stein gemeißelt, wie gleich mehrere aktuelle Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zeigen.
Der BFH hat Schätzungsergebnisse verworfen und sich damit auf die Seite der Steuerpflichtigen gestellt. Die Überprüfung von Schätzungen lohnt sich somit für Unternehmen. Für eine erfolgreiche Abwehr von Hinzuschätzungen sollten Unternehmer und Steueranwälte die Angriffspunkte und Schwachstellen kennen. Im Kern geht es z.B. um folgende Themen:
In einem aktuellen Sonderdruck des NWB-Verlages sind hier Beiträge unseres Steueranwalts Dirk Beyer veröffentlicht worden (Bezeichnung des Sonderdrucks: "Hinzuschätzungen in der Betriebsprüfung erfolgreich abwehren").
Die Steueranwälte von LHP raten dazu, die aktuelle Rechtsprechung weiterhin im Blick zu behalten. Es bieten sich vielseitige Ansatzpunkte. unberechtigte Schätzungen abzuwehren. Hierbei kann es ratsam sein, bereits frühzeitig das Gespräch mit dem Betriebsprüfer zu suchen.
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