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Seminar zum Thema Untersuchungshaft

Am 26.10.2010 gab es beim Kölner Rechtsanwaltsverein einen Gesprächsabend mit den Richtern des OLG Köln, welche für die Entscheidungen betreffend Untersuchungshaft zuständig sind.

Wesentliche Aussagen waren u.a.

- Erfolgsquoten bei Haftbeschwerden etc. gering (max. ca. 5-10%). Dies hängt auch von der Qualität der Schriftsätze und dem klugen Vorgehen des Verteidigers ab.

- Bei Anträgen an das OLG ist der Antrag komplett abzugeben. Es erfolgen keine Rückfragen. Oder Verteidiger weist ausdrücklich auf nachzuschiebende Ergänzungen hin.

- Die Senatsvorsitzende hat mehrmals deutlich gemacht, dass sie von Bewährungsstrafen nicht viel hält (Ausnahme: Jugendliche)

- U-Haft droht ab ca. 5 Jahre Straferwartung (ganz grob)

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