Am 26.10.2010 gab es beim Kölner Rechtsanwaltsverein einen Gesprächsabend mit den Richtern des OLG Köln, welche für die Entscheidungen betreffend Untersuchungshaft zuständig sind.
Wesentliche Aussagen waren u.a.
- Erfolgsquoten bei Haftbeschwerden etc. gering (max. ca. 5-10%). Dies hängt auch von der Qualität der Schriftsätze und dem klugen Vorgehen des Verteidigers ab.
- Bei Anträgen an das OLG ist der Antrag komplett abzugeben. Es erfolgen keine Rückfragen. Oder Verteidiger weist ausdrücklich auf nachzuschiebende Ergänzungen hin.
- Die Senatsvorsitzende hat mehrmals deutlich gemacht, dass sie von Bewährungsstrafen nicht viel hält (Ausnahme: Jugendliche)
- U-Haft droht ab ca. 5 Jahre Straferwartung (ganz grob)
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