Bei einem Immobilienkauf in der Schweiz sollte u.a. beachtet werden:
- Eine Verschleierung vergangener Steuerhinterziehung in den letzten Jahren durch eine Umschichtung von einem Schweizer Konto ist bereits aus rechtlichen Gründen unzulässig. Zudem speichern auch Schweizer Banken die Kontodaten der letzten 10 Jahre, so dass eine Kontoauflösung die "Spuren" nicht endgültig beseitigt.
- Es ist unklar, ob und inwiefern der künftige erweiterte Auskunftsverkehr auch aufgelöste Konten betreffen wird.
- Eine Grundbuchauskunft an die deutsche Finanzverwaltung ist in der Zukunft nicht ausgeschlossen, weil die Politik nun verstärkt den Immobilienmarkt ins Visier nimmt.
- Der Investor sollte Neider, also z.B. Ex-Partner, oder Gegner wie gekündigte Arbeitnehmer nicht vergessen, die ihn mit Insiderwissen anschwärzen könnten.
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