Ihre Fachanwälte rund um das Thema Steuern
StartAktuellesSchweizer Sonntagszeitung: Mandanten denken an Immobilienerwerb in der Schweiz

Schweizer Sonntagszeitung: Mandanten denken an Immobilienerwerb in der Schweiz

Bei einem Immobilienkauf in der Schweiz sollte u.a. beachtet werden:

- Eine Verschleierung vergangener Steuerhinterziehung in den letzten Jahren durch eine Umschichtung von einem Schweizer Konto ist bereits aus rechtlichen Gründen unzulässig. Zudem speichern auch Schweizer Banken die Kontodaten der letzten 10 Jahre, so dass eine Kontoauflösung die "Spuren" nicht endgültig beseitigt.

- Es ist unklar, ob und inwiefern der künftige erweiterte Auskunftsverkehr auch aufgelöste Konten betreffen wird.

- Eine Grundbuchauskunft an die deutsche Finanzverwaltung ist in der Zukunft nicht ausgeschlossen, weil die Politik nun verstärkt den Immobilienmarkt ins Visier nimmt.

- Der Investor sollte Neider, also z.B. Ex-Partner, oder Gegner wie gekündigte Arbeitnehmer nicht vergessen, die ihn mit Insiderwissen anschwärzen könnten.

LHP: Rechtsanwälte, Fachanwälte für Steuerrecht, Steuerberater PartG mbB
Köln

An der Pauluskirche 3-5, 50677 Köln,
Telefon: +49 221 39 09 770

Niederlassung Zürich

Tödistrasse 53, CH-8027 Zürich,
Telefon: +41 44 212 3535

Auszeichnungen & Zertifikate als Steuerkanzlei - LHP Rechtsanwälte