Nach Medienberichten beendet die UBS einen Streit mit der Staatsanwaltschaft Bochum.
Hintergrund: Die Ermittlungen begannen 2012. In 2013 wurden in Deutschland mehrere Filialen durchsucht. Ziel der Durchsuchungen war es, Geschäftsunterlagen zu finden, "aus denen sich weitere Erkenntnisse und Nachweise über die Steuerhinterziehung der UBS-Kunden gewinnen lassen", so die Ermittlungsbehörde damals. Grundlage des Verfahrens waren von NRW angekaufte Steuer-CDs. NRW hatte in den vergangenen Jahren wiederholt CDs mit Daten mutmaßlicher Steuersünder gekauft.
Dies ist die höchste “Strafe”, die ein Schweizer Geldhaus jemals in Deutschland bezahlt hat. Hierzu sagte NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans, dass das Bußgeld ein "Riesenerfolg" für die Steuerfahndung sei.
Für unsere interessierten Leserinnen und Leser: Juristisch handelt es sich bei der Geldzahlung um eine Geldbuße gemäß § 130 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG).
In einem anderen Fall der Staatsanwaltschaft Mannheim lautete der Vorwurf, dass die UBS laut Medienberichten eine Konten-Kaskade eingerichtet haben soll, über die bis 2012 Geld von Deutschland in die Schweiz floss und Geldwäsche-Vorschriften umgangen wurden.
Quelle: Süddeutsche Zeitung u.a.
Hinweis der Steueranwälte aus Köln: Durch dieses Ermittlungsverfahren und die Geldzahlung werden Selbstanzeigen nicht gesperrt, wenn die Steuerhinterziehung des jeweiligen Bankkunden noch nicht entdeckt worden ist. Das Gesetz sieht keine Sperre für eine gesamte Bank vor.
An der Pauluskirche 3-5,
50677 Köln,
Telefon: +49 221 39 09 770
Tödistrasse 53, CH-8027 Zürich,
Telefon: +41 44 212 3535