Auf dem IWW-Kongress "Praxis Steuerstrafrecht" am 22.10.2010 hat u.a. BGH-Richter Prof. Jäger (1. Strafsenat) vorgetragen.
U.a. wurde über die voraussichtlichen Inhalte des geplanten Abkommens zwischen Deutschland und der Schweiz gesprochen. Hierbei handelt es sich um folgende Punkte:
1. Zugang der Schweiz zum Finanzmarkt Deutschland
2. Informationsaustausch zwischen beiden Ländern
3. Wie ist die Vergangenheit zu behandeln? Abgeltungssteuer? Amnestie?
4. Was gilt für die Zukunft?
5. Regelungen betreffend CD-Käufe
Problematisch ist die zur Zeit in Medien vertretene Ansicht, dass eine Abgeltungssteuer (obiger Punkt 3.) steuerstrafrechtlich Rückwirkung habe. Diese kann Kapitalanlegern grundsätzlich keine Straffreiheit garantieren und schafft neue Rechtsunsicherheit. Nur eine strafrechtliche Amnestie könnte - abgesehen von einer strafbefreienden Selbstanzeige - strafrechtlich helfen.
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