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Schweiz führt künftig automatisierten Auskunftsverkehr ein

Nach Medienberichten will die Schweiz künftig ausländische Finanzämter automatisch über geheime Konten informieren (sog. Auskunftsverkehr). Dies ist ein deutlicher Bruch mit der bisherigen Schweizer Politik. Die sog. Weißgeldstrategie wird somit schrittweise in die Tat umgesetzt. Singapur macht ebenso Zugeständnisse. Betroffene Bankkunden können und sollten nun die Möglichkeit einer Selbstanzeige-Erstberatung durch Steueranwälte nutzen.

Aktuell haben sich auch die Schweiz und Singapur als sog. Steueroasen verpflichtet, ihr Bankgeheimnis in weiten Bereichen abzuschaffen. So beteiligen sich beide Staaten am sog. automatischen Informationsaustausch. Die Einzelheiten wird die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) in Kürze offiziell bekanntgeben. Die bisherige Bankenpolitik der beiden Staaten wurde eher kritisch gesehen. So ist die Schweiz im Index der Steueroasen, welchen das sog. Netzwerk Steuergerechtigkeit herausgibt, an erster Stelle (so die französische Zeitung Le Monde). Singapur folgt dort auf dem fünften Platz.

Die OECD-Mitgliedsstaaten haben einen gemeinsamen Standard zum automatischen Informationsaustausch vereinbart (Auskunftsverkehr). Auch die Schweiz hat an diesen Gesprächen - insbesondere auch auf der Fachebene - teilgenommen. Allerdings hatte die Schweizer Regierung bisher stets betont, man werde erst bei einem solchen System mitmachen, wenn der Standard weltweit gelte. Dies war jedoch eine eher unrealistische Bedingung.

Daher ist die neue Entwicklung bemerkenswert: Nun ist die Schweiz wohl politisch eingeknickt. Der Leiter der Steuer-Abteilung der OECD sagte laut Medienberichten (Nachrichtenagentur Reuters v. 6.5.2014): "Das ist das Ende vom Missbrauch des Bankgeheimnis für Steuerzwecke". Zur Vorgeschichte: Im März 2014 hatten sich bereits Dutzende Länder zu dem Standard bekannt. Hierzu zählen auch sog. Steueroasen wie die Caymans oder die Britischen Jungferninseln.

Hinweis der Steueranwälte aus Köln: Die Schweizer Banken kommunizieren seit rund einem Jahr eine sogenannte Weißgeldstrategie. Sie betonen, nur noch legales Geld anwerben und verwalten zu wollen. Wie wir aus der Praxis der Selbstanzeigen-Beratung wissen, drängen viele Banken ihre Kunden, die steuerliche Ehrlichkeit nachzuweisen oder gar eine Selbstanzeige abzugeben. Hierzu werden in besonderen Fällen gar intensive Beratungsgespräche in den Banken mit dem jeweiligen Kunden geführt. Gleichzeitig wird nicht selten eine Frist gesetzt mit der Ankündigung, sonst das Konto kündigen zu müssen.

Hintergrund: Der politische Druck auf die Schweiz wurde zunächst durch das politische Schwergewicht USA ausgeübt. Die USA haben auf diese Weise als Türöffner ein Abkommen mit der Schweiz geschlossen, wonach die Banken die US-Finanzverwaltung über Kunden aus den USA informieren müssen. Allerdings: Der Verrat von Bankdaten ist in der Schweiz bisher grundsätzlich noch eine Straftat, so dass Rechtsunsicherheit für Schweizer Banken besteht. Es kam daher dazu, dass die US-Seite einer Schweizer Großbank im Februar 2014 vorgeworfen hatte, kaum Kundendaten mitzuteilen. Die Bank verwies zur Verteidigung auf das vorgenannte Strafbarkeitsrisiko nach Schweizer Recht.

Hinweis der Steueranwälte aus Köln: Es ist noch nicht geklärt, wie der automatische Informationsaustausch exakt ausgestaltet wird. Nach Informationen der Neue Zürcher Zeitung soll der Austausch "frühestens Ende 2015" beginnen. Unklar ist zur Zeit auch, ob tatsächlich alle Inhaber erfasst werden, wenn es um die Kontodaten geht. Denn in vielen Fällen sind sog. Briefkastenfirmen/Stiftungen vorgeschaltet. Die Bank kann diese Firmen nicht immer der tatsächlichen Person als Inhaberin zuordnen.  Allerdings gibt es auch viele Fälle, in denen die Vermögensverwaltung und die Gründung der Stiftung bzw. Der Briefkastenfirma faktisch “in einer Hand” lag oder zumindest Kommunikationskanäle bestanden, so dass der Sachverhalt der Bank durchaus bekannt ist. Viele Mandanten nutzen zur Zeit eine Erstberatung zum Thema Selbstanzeige, um die rechtliche Situation zu klären.

Quellen: Reuters, SZ, NZZ

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