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Schweiz: Automatische Bankauskünfte ab 2018

Unsere Mandanten sprechen uns bei einer Erstberatung zu einer Selbstanzeige oft auf das Thema Amtshilfe durch die Schweiz an. Inzwischen gibt es eine Vielzahl an Initiativen und Abkommen zum Auskunftsverkehr. Nunmehr hat die EU mit der Schweiz am 27.5.2015 ein weiteres Abkommen betreffend Steuertransparenz geschlossen.

Die EU-Mitgliedsstaaten und die Schweiz werden sich ab 2018 gegenseitig automatisch Informationen über Finanzkonten der Einwohner des jeweiligen Landes geben. Dies bedeutet, dass die Schweiz bei Konten von Bürgern mit Wohnsitz in EU-Staaten automatisch Auskunft geben wird über folgende Daten: Namen, Anschriften, Steuer-Identifikationsnummern, Geburtsdaten sowie Informationen über Kontensalden und andere Finanzdaten.

Hinweis der Steueranwälte aus Köln: Der Trend ist klar: Bank- und Steuergeheimnisse werden faktisch abgeschafft. Die Finanzverwaltungen werden die Informationen über Kapitalanlagen „bequem“ erhalten. Entsprechende Abkommen zum automatisierten Auskunftsverkehr verhandelt die EU zur Zeit z.B. auch mit Andorra, Liechtenstein, Monaco und San Marino. Betroffene Kapitalanleger, die ihre steuerliche Situation klären wollen, sollten sich hinsichtlich der Möglichkeit einer Selbstanzeige und ihrer Voraussetzungen beraten lassen. 

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