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Schweigerecht im Steuerstrafverfahren

Steuerstrafverfahren und Hauptverhandlung: Über das Recht zu schweigen

Im Steuerstrafverfahren können frühe unüberlegte Aussagen des Beschuldigten negative Auswirkungen auf die Hauptverhandlung haben. Auch aus einem teilweisen Schweigen des Steuerpflichtigen im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren dürfen vom Gericht im Hauptverfahren negative Schlüsse gezogen werden.

Unsere Mandanten fragen uns in diesem Zusammenhang oftmals, inwieweit Aussagen zu einzelnen Punkten, die im Ermittlungsverfahren zu einem Steuerstrafverfahren von einem Beschuldigten gemacht wurden, verwertet werden dürfen, wenn dieser später im Hauptverfahren insgesamt schweigt.

1. Schweigerecht im Steuerstrafverfahren

2. Unterschied zwischen Schweigerecht im Steuerstrafverfahren und Mitwirkungspflicht im Besteuerungsverfahren

3. Teilweises Schweigen

4. Bewertung des teilweisen Schweigens im Ermittlungsverfahren für das Steuerstrafverfahren

5. Zusammenfassung

LHP Luxem Heuel Prowatke Rechtsanwälte für Steuerrecht und Steuerstrafrecht, Köln

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