Im Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung" von 2004 ist Schwarzarbeit legal definiert worden. Schwerpunktmäßig wird dabei nicht mehr der formale Ordnungsverstoß gegen das Handwerks- oder Gewerbeordnung, sondern der Verstoß gegen steuer- und/oder sozialversicherungsrechtliche Vorschriften mit empfindlichen Strafen bzw. Geldbußen sanktioniert.
Regelmäßig geschieht „Schwarzarbeit“ demnach:
Hilfeleistungen durch Angehörige oder Lebenspartner sowie in Form der Nachbarschaftshilfe, Gefälligkeit oder Selbsthilfe bleiben aber weiterhin zulässig, wenn sie nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet sind.
Sozialversicherungsbetrug (Schwarzlohn / illegale Beschäftigungsverhältnisse)
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