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Schwarzarbeit: Aktuelle Informationen

Im Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung" von 2004 ist Schwarzarbeit legal definiert worden. Schwerpunktmäßig wird dabei nicht mehr der formale Ordnungsverstoß gegen das Handwerks- oder Gewerbeordnung, sondern der Verstoß gegen steuer- und/oder sozialversicherungsrechtliche Vorschriften mit empfindlichen Strafen bzw. Geldbußen sanktioniert.

Regelmäßig geschieht „Schwarzarbeit“ demnach:

  • unter Verstoß gegen das Steuerrecht
  • unter Verstoß gegen das Sozialversicherungsrecht
  • unter Umgehung der Mitteilungspflichten gegenüber dem Arbeits- und Sozialamt,
  • gegen die Pflicht ein Gewerbe anzumelden oder sich Handwerksrolle eintragen zu lassen

Hilfeleistungen durch Angehörige oder Lebenspartner sowie in Form der Nachbarschaftshilfe, Gefälligkeit oder Selbsthilfe bleiben aber weiterhin zulässig, wenn sie nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet sind.

 

Sozialversicherungsbetrug (Schwarzlohn / illegale Beschäftigungsverhältnisse)

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