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Sammelauskunftsersuchen wegen Krypto, Vermietung, Ärztevermittlung usw.

Beispiele zu Sammelauskunftsersuchen:

  • Anfragen der Steueraufsicht Bielefeld und Saarbrücken betreffend Kryptos

  • Bank gab Kunden Bonusaktien und führte die Erträge nicht in Erträgnisaufstellung auf (BFH v. 16.1.2009, VII R 25/08): Abgrenzung zur Ausforschung ins Blaue hinein; das FA darf nicht im Sinne eines Generalverdachts unterstellen, dass die Anleger diese Einkünfte damals vorsätzlich nicht deklariert hatten ( BFH VII R 25/08). Besonderheit lag darin, dass die Steuerpflicht der Bonusaktien umstritten war und daher der Vorsatz auch nicht auf der Hand lag.
  • Internethandelsplattformen (FG Niedersachsen v. 30.6.2015, 9 K 343/14): oft diverse Schwester und -Tochtergesellschaften, Frage der rechtlichen und technischen Zugriffsmöglichkeit wird thematisiert
  • Rotlichtgewerbe: Anfrage an Zeitungsverlage wegen Annoncen (FG Niedersachsen v. 27.08.2013, 8 K 55/12); Schutz durch Grundrechte wie Pressefreiheit steht meist nicht entgegen.
  • Plattformen zur Wohnungsvermittlung wg. Zimmervermietung (div. Verwaltungsgerichte wg. Bettensteuer; analog auch für Ertragsteuern). Beispiele wie folgt:
  • Stadt Köln „Kulturförderabgabe“ in Form einer Übernachtungssteuer. Auskunft über die bei einem Onlineportal registrierten privaten Beherbergungsbetriebe für das Stadtgebiet zur Einziehung der Übernachtungssteuer. OVG NRW: zulässig, da erhebliche Anzahl von Anbietern würden Beherbergungen gegen Entgelt nicht versteuern würde (Beschluss vom 26.4.2021 - 14 A 2062/17)
  • VGH München: Unterkunftsvermittler Airbnb ist nicht verpflichtet, der Stadt München generell und flächendeckend die Identität der Gastgeber preiszugeben, damit diese feststellen kann, ob eine Wohnraumzweckentfremdung durch Überschreitung der Höchstvermietungsdauer vorliegt (Beschluss vom 20.8.2019 - 12 ZB 19.333). Ein Auskunftsanspruch bestehe nur, wenn ein konkreter und objektbezogener Verdacht auf Zweckentfremdung vorliege.
  • EuGH: Erbringer von Dienstleistungen der Immobilienvermittlung können zur Auskunft verpflichtet werden zu Angaben über Beherbergung, dem stehe das Gemeinschaftrecht nicht entgegen (Regionalsteuer auf Touristenunterkünfte; auf Vorlage des Belgischen Verfassungsgerichtshofes: EuGH, Urteil vom 27.4.2022 - C-674/20 „Airbnb Ireland UC./. Région de Bruxelles-Capitale“)

Hinweis: Die Steueranwälte von LHP empfehlen in Beratungen, im Einzelfall die Möglichkeit von Nacherklärungen (Selbstanzeigen) zu prüfen.

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