Der BFH hat mit Urteil v. 16.12.2014 für Außenprüfungen bestimmte Anforderungen an eine Aufforderung, den Datenzugriff gem. § 147 Abs. 6 AO zu dulden, gestellt (VIII R 52/12, vgl. die Besprechung durch Rechtsanwalt Dirk Beyer (LHP) in der Zeitschrift NWB 2015, S. 2622). Hierdurch soll der Datenschutz gewährleistet werden. Diese Aufforderung wird häufig mit einer Prüfungsanordnung (PA) verbunden.
Es stellt sich die Frage, ob eine rechtswidrige Aufforderung als Rettungsanker für eine Selbstanzeige gem. § 371 AO dienen kann, welche an sich durch die PA gesperrt ist gem. § 371 AO Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Buchst. a AO. Bewirkt die rechtswidrige Aufforderung, dass die PA keine Sperrwirkung hat? Hierzu hat Rechtsanwalt Dirk Beyer von LHP in der Zeitschrift AO-StB 2015, 281 kurz Stellung genommen. Solange sich die Rechtsprechung hierzu nicht positioniert, handelt es sich um Verteidigungsargumente, die nicht abgesichert sind.
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