Nach dem aktuellen Beschluss des BVerfG sind 6% Nachzahlungszinsen für die Jahre 2014-2018 zwar verfassungswidrig, aber trotzdem zu zahlen. Nur für Jahre ab 2019 fehlt die Rechtsgrundlage.
Das FG Berlin-Brandenburg hatte Bedenken gegen die sog. Missbrauchsrechtssprechung des EuGH bei der Umsatzsteuer. Es wollte wissen, ob eine Beteiligung an der fremden Steuerhinterziehung erforderlich ist, um die Vorsteuer oder die Steuerbefreiung zu streichen.
In der Praxis stellt sich die Frage, ob der Fiskus den Arbeitgeber mittels Haftungsbescheides in Haftung nehmen kann. Schuldner der Lohnsteuer ist der Arbeitnehmer, so dass der Arbeitgeber nur als "Hilfskraft" bemüht wird.
Finanzämter nutzen vermehrt die Möglichkeit, Sammelauskunftsersuchen an Vermittlungsplattformen, Handelsplattformen und Banken zu stellen. Betroffene Dienstleister und Kapitalanleger können so in den Fokus der Ermittlungen geraten.
Das Bundesverfassungsgericht hat künftig über die Zinshöhe zu entscheiden. Im Moment setzen Finanzämter daher gemäß einem BMF-Schreiben auch Erstattungszinsen nur vorläufig fest. Drohen hier Rückforderungen?
Unsere Steueranwälte suchen im Einzelfall die geeignete Strategie, wenn neben einer Betriebsprüfung auch ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden ist. Dann müssen beide Verfahren insgesamt gesehen werden. Hierbei sollte der Betroffene die unterschiedlichen Beweisgrundsätze kennen.
Die Praxisfragen zur Berichtigungspflicht gem. § 153 AO reißen nicht ab. Das BMF hatte zu zahlreichen Fragen Stellung genommen (vgl. die Praxishinweise unseres Rechtsanwalts Dirk Beyer in NZWiSt 2016, 234). Doch was gilt, wenn sich die Rechtsprechung zu Lasten des Steuerpflichtigen ändert?
Nach bisheriger Rechtsprechung gibt es keinen zwingenden Anspruch auf Akteneinsicht. Das Finanzamt muss aber eine ermessensfehlerfreie Entscheidung betreffend den Antrag fällen. Hierzu geben wir hier Beispiele.
Bisher lehnen Finanzämter oft einen Antrag auf Akteneinsicht ab. Diese kann jedoch aus vielen Gründen für einen effektiven Rechtsschutz wichtig sein. Umso interessanter ist ein neues Urteil des EuGH. Dieses könnte die deutsche Rechtslage auf den Kopf stellen.
Es ist ein wichtiger Rettungsanker für Gewerbetreibende: Eine AdV der Gewerbesteuermessbescheide kann auch erreicht werden, wenn diesbezüglich die Einspruchsfrist versäumt wurde, aber ein geänderter Gewinnfeststellungsbescheid fristgerecht angefochten worden ist.
Nachdem der BFH zuletzt schwerwiegende verfassungsrechtliche Zweifel an der Höhe der Nachzahlungszinsen für Zeiträume ab 01.04.2015 geäußert hatte, reagiert jetzt das BMF: Die Finanzverwaltung gewährt in entsprechenden Fällen auf Antrag die Aussetzung der Vollziehung (AdV). Abzuwarten bleibt nun die…
Das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ sieht seit Jahresanfang eine Kassennachschau vor, mit der Kassenaufzeichnungen und Buchführung zeitnah durch die Finanzbehörden überprüft werden können.
Umstritten ist, ob und welche Bestandteile eine Eingangsrechnung mit steuerlicher Rückwirkung berichtigt werden können, damit keine Nachzahlungszinsen bei der Geltendmachung von Vorsteuern anfallen. Ein Finanzgericht hat in diesem Zusammenhang leider eine fiskusfreundliche Entscheidung getroffen.
Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass eine Klage, die nur mit einfacher E-Mail erhoben wird, unzulässig ist. Dies gilt auch dann, wenn der E-Mail als Anhang eine PDF-Datei mit der Klageschrift und eingescannter Unterschrift beigefügt wird.
Auch für überlange finanzgerichtliche Verfahren kann ggf. eine Entschädigung beansprucht werden. Eine Voraussetzung ist, dass Betroffene die Verzögerung wirksam rügen.
Mit zwei Urteilen vom 23.05.2017 hat das Finanzgericht Köln (FG) entschieden, dass auch das Einwerfen einer Einkommensteuererklärung am 31.12. gegen 20:00 Uhr beim örtlich unzuständigen Finanzamt zur Fristwahrung einer Antragsveranlagung ausreichend ist.
Ist der Zinssatz von 6 % pro Jahr für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen gerechtfertigt? Gegen die Höhe der Steuerzinsen unterstützt der Bund der Steuerzahler (BdSt) derzeit ein weiteres Musterverfahren vor dem BFH.
Bereits im Einspruchsverfahren sollten alle Argumente gegen einen Vorsatz substantiiert dargelegt werden. Allerspätestens im Finanzgerichtsverfahren. Dies raten die Steueranwälte von LHP. Denn der BFH prüft den Vorsatz nicht vollumfänglich.
Ein Urteil des OVG Schleswig-Holstein zur Akteneinsicht kann in der Praxis fruchtbar gemacht werden. Das Gericht hält das Informationsfreiheitsgesetz des Landes Schleswig-Holstein gegenüber der Steuerbehörde für anwendbar.
Eigentlich selbstverständlich: Wenn das Finanzamt den Steuerbescheid aufgrund einer Erledigungserklärung beim Finanzgericht aufhebt, ist es hieran gebunden. Dennoch versuchen einzelne wenige Finanzämter den Kläger auszutricksen. Der BFH schiebt dem einen Riegel vor.
In der Praxis lehnen Finanzämter vermehrt die Berücksichtigung der USt-Vorauszahlung als Betriebsausgabe des Vorjahres bei der Einkommensteuer ab. Das FG Düsseldorf hat nun im Sinne der Finanzverwaltung entschieden. Es bleibt auf den BFH zu hoffen.
In der Praxis kann ein Antrag auf verbindliche Auskunft zu einem bestimmten geplanten (künftigen) Sachverhalt für Rechtssicherheit sorgen. Das Finanzamt gibt zu diesem Antrag eine verbindliche Antwort. Mandanten möchten hierbei vorab auch die Gebühren des Finanzamtes kennen.
Der Informationszugangsanspruch des § 3 Informationszugangsgesetz des Landes
Schleswig-Holstein (IZG-SH) gewährt einen Anspruch auf Einsicht in Steuerakten, jedenfalls nach Abschluss des Besteuerungsverfahrens. Dies gilt auch dann, wenn durch diese Auskunft eine Amtshaftungsklage vorbereitet…
Mit Beschluss vom 19.12.2011 hat der 5. Senat des Bundesfinanzhofs entschieden, dass im Besteuerungsverfahren kein allgemeines gesetzliches Verwertungsverbot für solche Tatsachen besteht, die unter Verletzung von Verfahrensvorschriften ermittelt worden sind. Demzufolge führe auch eine Verletzung der…
Es besteht kein steuerrechtliches Beweisverwertungsverbot bezüglich einer im Ausland erworbenen Daten-CD. Zulässigkeit einer Steuerschätzung bei vermuteter Steuerhinterziehung.
Der Bundestag hat am 29.9.2011 das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren beschlossen (BT-Drucks. 17/3802, 17/7217). Der Bundesrat muss noch zustimmen. Anlass war der Umstand, dass Deutschland mehrfach durch den EGMR wegen überlanger Verfahrensdauer gerügt worden ist. Hierbei…