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Rechtsgrundlagen für Gruppenanfragen in Schweiz, Österreich, Luxemburg?

Rechtsanwalt Dirk Beyer informiert in der nächsten Ausgabe der NWB über Gruppenanfragen (NWB Nr. 14/2015, Seite 974):

Gruppenanfragen im Wege der zwischenstaatlichen Amtshilfe
Im Oktober 2014 überraschten Medienberichte, wonach der deutsche Fiskus eine Gruppenanfrage an Österreich gestellt habe, um „auf einen Schlag“ eine Vielzahl an Kontoinhabern bei dortigen Banken mit Wohnsitz in Deutschland zu identifizieren. Dieser aktuelle Anlass führt für viele Mandanten zu der Frage, womit deutsche Kapitalanleger in Zukunft zu rechnen haben. Hinweis: Eine Selbstanzeige ist - wenn die Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen - die sicherste Lösung.

Zwischenstaatliche Amtshilfe durch Informationsaustausch
Es existiert mittlerweile eine Vielzahl sich teilweise überschneidender Wege, auf denen ein zwischenstaatlicher Auskunftsverkehr möglich ist. Hier bestehen einerseits bilaterale Abkommen (Doppelbesteuerungsabkommen = DBA), Vereinbarungen auf EU-Ebene sowie noch weiträumigere völkerrechtliche Vereinbarungen.

Was ist eine Gruppenanfrage?
Hierbei handelt es sich um eine Anfrage eines Staates A an einen anderen Staat B, von der eine Vielzahl von Steuerpflichtigen des ersuchenden Staates betroffen sind. Die Besonderheit besteht darin, dass diese Steuerpflichtigen im Zeitpunkt der Anfrage noch nicht identifiziert sind, sondern als Gruppe durch dieselben Anhaltspunkte definiert werden.

Beispiel: „Alle Kunden mit Wohnsitz im Staat A, die gegenüber einer Bank im Staat B ihr Wahlrecht für einen Steuerabzug statt für eine Offenlegung gegenüber dem Staat A ausgeübt haben.“

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