LHP Rechtsanwälte berichten über aktuelle Entwicklungen und Neuerungen rund um Steuerstrafrecht, Steuerrecht und Gesellschaftsrecht und informieren zu ausgesuchten Fachthemen. Lesen Sie im Fachblog fundierte Berichte und Analysen zu Neuregelungen der Selbstanzeige, bleiben Sie am Laufenden bei Internationalem Steuerrecht und Informationsaustausch oder informieren Sie sich über Rechte und Pflichten bei Betriebsprüfung.
Wenn die Betriebsprüfung Unterlagen auswertet, die aus einem Steuerstrafverfahren stammen, sollten zunächst etwaige Verwertungsverbote geprüft werden. Dazu ist aber Eile geboten, wie ein Beschluss des Landgerichts Köln zeigt.
Der Schritt von einem Betriebsprüfungsverfahren zu einem Steuerstrafverfahren ist nicht immer weit. LHP Rechtsanwälte zu Verfahrenseinleitung bei Betriebsprüfung mit konkreten Handlungsempfehlungen für Betroffene.
Oft werden Steuerstrafverfahren durch die Steuerfahndung oder Straf- und Bußgeldsachenstelle eingeleitet. Der BGH verlangt von den Staatsanwaltschaften, dass sie sich vermehrt um Fälle im Steuerstrafrecht als „Verfahrensherrin“ kümmern.
Unternehmer sollten auf die korrekte Leistungsbezeichnung auch bei Eingangsrechnungen achten. Das formale Erfordernis einer hinreichenden Leistungsbezeichnung kann auch nachgeholt werden, um den Vorsteueranspruch zu rechtfertigen.
Das Finanzgericht Köln hat bestätigt, dass Steuerfahndungsprüfer an Hausdurchsuchungen im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens der Kriminalpolizei wegen Bestechlichkeit nicht als Sachverständige teilnehmen dürfen, wenn sie bereits zuvor in der gleichen Sache wegen Steuerhinterziehung ermittelt haben
Ein neuer Ansatz der Betriebsprüfung besteht darin, eine Schätzung bei mangelhafter Buchhaltung im Wege der so genannten Quantilschätzung vorzunehmen. Das Finanzgericht Hamburg hat sich hierzu in einem aktuellen Beschluss konkret geäußert.
Finanzämter dürfen nach einem aktuellen Urteil keine Unternehmen mit dem Ziel prüfen, Informationen über Dritte zu erhalten. Betroffen sind z.B. Ärzte bei Vermittlungsagenturen.
Großrazzia gegen UBS-Kunden in Deutschland wegen Verdacht auf Steuerhinterziehung. LHP Rechtsanwälte zum aktuellen Vorfall sowie empfohlenen Maßnahmen bei Steuerfahndungsprüfung.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 21.09.2017 verkündet, vom Arbeitnehmer selbstgetragene Aufwendungen bei betrieblich überlassenen Fahrzeugen lohnsteuerlich angepasst an die Rechtsprechung des Bundesfinanzhof (BFH) zu behandeln.
Was ist bei doppelter Haushaltsführung als Werbungskosten absetzbar? Der BFH hat konkretisiert, wo die Grenze für notwendige Mehraufwendungen bei den Unterkunftskosten liegt.
Für laufende Betriebsprüfungen ist es interessant zu wissen, welche Themen die Finanzämter vorrangig prüfen. Hierzu hat sich die Oberfinanzdirektion Münster geäußert.
Städte und Gemeinden haben in Deutschland eine neue Möglichkeit entdeckt, die Bettensteuer zu überprüfen. So hat aktuell die Stadt Köln bei 22 Internetplattformen Auskunft über die dortigen Vermieter angefordert.
Der Gesetzgeber hat für so genannte Einkünfte-Millionäre eine besondere Regelung in der Abgabenordnung vorgesehen. Nach dieser Regelung kann auch ohne besonderen Anlass eine Außenprüfung erfolgen.
§ 35 EStG ermöglicht für gewerbliche Einkünfte eine Einkommensteuerermäßigung. Der BFH hat erstmals von seiner Seite klargestellt, dass diese Steuerermäßigung bei Beteiligungen an Mitunternehmerschaften betriebsbezogen und nicht gesellschafterbezogen ermittelt wird.
Der BFH hat entschieden, dass fiktive Veräußerungsverluste im Rahmen der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG auch nach den vergangenen gesetzlichen Änderungen keine Berücksichtigung finden. Veräußerungsergebnisse beziehen sich auf die einzelnen Beteiligungen.
"Strafzuschläge" bei Selbstanzeigen im Bereich der Umsatzsteuer können teuer werden: Die aktuelle Rechtsprechung verschärft die Berechnung des "Strafzuschlags" gem. § 398a AO. LHP gibt hierzu Hinweise.
Eine tatsächliche Verständigung ist die Möglichkeit einer einvernehmlichen Einigung mit der Be-triebsprüfung des Finanzamtes. Diese Verständigung ist in der Regel für beide Seiten bindend. Dennoch gibt es Einzelfälle, in denen sich nachträglich die Unwirksamkeit dieser Verständigung herausstellt.
Die Kennzahlen 22 und 23 im Vordruck zur USt-Voranmeldung (UStVA) für die Beifügung von Anlagen und die ergänzende Erläuterung sorgen seit 2017 für Rechtsunsicherheit. Ergeben sich aus dieser Neugestaltung der Erklärungsvordrucke neue straf- oder bußgeldrechtliche Risiken?
Der BFH hat entschieden, dass die Zahlung einer Versorgungsrente für Übertragungen von Anteilen an einer GmbH im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge nur dann als Sonderausgaben abziehbar ist, wenn der Übergeber nach der Übertragung der Anteile nicht mehr Geschäftsführer der Gesellschaft bleibt.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass für Geldeinwurfautomaten dieselben Grundsätze zur ordnungsgemäßen Kassenführung gelten wie bei „offenen Kassen“. Was gilt als Kasse und wann darf eine Hinzuschätzung durch das Finanzamt erfolgen?
Wenn Berater in den Fokus der Steuerfahndung geraten, sollte der Tatvorwurf im Einzelfall geprüft werden. Ein behaupteter Tatvorwurf der Beihilfe zur Hinterziehung ist oftmals unbegründet.
Sind Erschließungsbeiträge, die Hauseigentümer für den Straßenausbau zahlen müssen, absetzbar? Gegen die Praxis des BMF, diese idR nicht als haushaltsnahe Handwerkerleistungen anzuerkennen, unterstützt der BdSt eine Klage eine Ehepaares vor dem GF Berlin Brandenburg.
Welche steuerlichen Folgen hat der Verzicht auf den Pflichtteilsanspruch gegen Zahlung einer Abfindung? Der BFH hat hierzu seine Rechtsprechung geändert.
Der Prüfer kann ein Verzögerungsgeld festsetzen, wenn der Unternehmer in der Betriebsprüfung unberechtigt die Mitwirkung verweigert. Es sollte genau unterschieden werden, welche Mitwirkung erforderlich ist und welche Verlangen des Prüfers übermäßig sind.
Banken können ins Visier der Steuerfahndung geraten. In manchen Fällen erhalten sie ein sog.
Informationsschreiben der Steuerfahndung. Mit diesem Schreiben wird die Bank über Ermittlungen unterrichtet.
Berichtigt ein Unternehmen seine Steuererklärungen, stellt sich die Frage, ob eine Selbstanzeige geboten ist. Eine Berichtigung durch das Unternehmen bewirkt nicht in jedem Fall automatisch eine strafbefreiende Selbstanzeige zugunsten des Alt-Geschäftsführers.
Schätzungen in Betriebsprüfungen führen nicht selten auch zu Schätzungen in einem Steuerstrafverfahren. Zahlreiche Gastronomen, Taxiunternehmen und andere Branchen sind aktuell betroffen. Wichtig ist: Schätzungen dürfen nicht ohne weiteres in das Strafverfahren übernommen werden.
Der BFH hat in einem aktuellen summarischen Eilverfahren vorläufig entschieden, dass die Aufbewahrung von Tagessummen-Belegen im Einzelfall genügen kann, wenn keine anderen Ursprungsbelege angefallen sind. Die Bedeutung und Konsequenzen dieses Beschlusses werden nun zu klären sein.
LHP Rechtsanwälte zu Tax Compliance, Tax Compliance Management Systemen und der Rolle des Steuerberaters und Fachanwalts für Steuerrecht bei der Vermeidung von Haftungs- und Strafrisiken.
Das Sommerloch wurde vom Gesetzgeber genutzt und das steuerliche Bankgeheimnis in seinen Restbeständen endgültig aufgehoben. LHP weist auf verstärkte Entdeckungsrisiken hin.
Bereits im Einspruchsverfahren sollten alle Argumente gegen einen Vorsatz substantiiert dargelegt werden. Allerspätestens im Finanzgerichtsverfahren. Dies raten die Steueranwälte von LHP. Denn der BFH prüft den Vorsatz nicht vollumfänglich.
Ein Urteil des OVG Schleswig-Holstein zur Akteneinsicht kann in der Praxis fruchtbar gemacht werden. Das Gericht hält das Informationsfreiheitsgesetz des Landes Schleswig-Holstein gegenüber der Steuerbehörde für anwendbar.
Eine Berichtigungserklärung eines neuen GmbH-Geschäftsführers wirkt nicht automatisch zugunsten des ausgeschiedenen Geschäftsführers. Auf ein entsprechendes aktuelles Urteil des Kammergerichts Berlin weisen die Rechtsanwälte von LHP hin. Daher sollten Berichtigungserklärungen gut vorbereitet werden.
Nach der Welle von Selbstanzeigen geraten Banken seit geraumer Zeit in das Fadenkreuz deutscher Ermittlungsbehörden. Partner RA/StB Lars Kelterborn und Rechtsanwalt Dirk Beyer der Sozietät LHP nehmen in der Fachzeitschrift AO-StB Nr. 8/2017 Stellung zu einem aktuellen Praxisfall.
Der BGH hat sich mit Urteil vom 9.5.2017 zur Tatentdeckung als Sperrgrund der Selbstanzeige geäußert. Weiterhin hat er erstmals Stellung zum Thema "Compliance-System" genommen.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat aktuell festgestellt, dass eine Steuerhinterziehung zur Unzuverlässigkeit führen könne. Im konkreten Fall hat es diese bejaht. Damit wurde die Privatflugzeugführererlaubnis (PPL-A Lizenz) nicht weiter verlängert. Der Kläger verlor seinen "Pilotenschein".
Die Praxis der Steueranwälte von LHP zeigt: Sammelauskunftsersuchen werden beliebter. Betroffen sind z.B. Vermittlungsagenturen für Ärzte oder Internet-Handelsplattformen.
Das Amtsgericht Trier hat einen GmbH-Geschäftsführer freigesprochen, der in der Schweiz tätig war. Die Zeugen haben ihn entlastet und zudem hat er sich an die goldene Regel gehalten, zunächst vor dem Strafrichter zu schweigen.
Unternehmer und Privatleute stehen ab und zu vor der Frage, ob sie eine steuerliche Berichtigungserklärung abgeben müssen. Die Steueranwälte von LHP geben hier Hinweise anhand eines Praxisfalles.
Erben sollten wissen, welche Mitteilungspflichten die Banken gegenüber dem Finanzamt im Erbfall treffen. LHP gibt hier Hinweise für Erben, die sich um steuerliche Pflichten aus dem Nachlass kümmern müssen.
Unternehmer können in einer Betriebsprüfung des Finanzamtes mit der Einleitung eines Steuerstrafverfahren konfrontiert werden. In welchen Fällen droht ein solches Strafverfahren? Die Steueranwälte von LHP geben hier erste Hinweise.
Doppelansässigkeit und Tie-Breaker-Rule: RA Lars Kelterborn über Problemfelder bei der Bestimmung der abkommensrechtlichen Ansässigkeit in Doppelbesteuerungsabkommen.
In der Verteidigungspraxis kommt es insbesondere auch bei größeren Wirtschaftsstrafsachen mit mehreren Angeklagten und Verteidigern zu Verzögerungen im Gerichtsverfahren. Aber bereits im Ermittlungsverfahren gilt der Beschleunigungsgrundsatz. Der BGH hat sich hierzu in einer neueren Entscheidung…
Schweigen ist das oberste Gebot. Dies ist die Erfahrung in der Steuerstrafverteidigung. Da der Überrumpelungseffekt nicht zu unterschätzen ist, gelingt es Ermittlungsbehörden immer wieder, auch "alte Hasen" zum Reden zu verleiten.
Befindet sich ein Mandant wegen des Vorwurfs einer Steuerhinterziehung in U-Haft, wird der Verteidiger in dieser psychischen Ausnahmesituation seines Mandanten alle Ansatzpunkte schnellstmöglichen prüfen und den effektivsten Weg gehen. Hierzu gehört auch die Diskussion der steuerrechtlichen Lage.
"Der objektive Tatbestand indiziert den Vorsatz." Dieser Satz mancher Ermittlungsbehörde ist genauso alt wie unzutreffend wie z.B. der Satz "jede Nacherklärung ist eine Selbstanzeige". Verteidigung setzt auch im Vorsatzbereich an. Rechtsanwalt Dirk Beyer weist auf Praxisfälle von Irrtümern hin.
Der Besitz einer ordnungsgemäßen Rechnung ist nach traditioneller Sichtweise eine materielle Voraussetzung für den Vorsteueranspruch. Doch dies ist nun umstritten. Was gilt im Steuerstrafverfahren wenn keine (ordnungsgemäße) Eingangsrechnung vorgelegt werden kann?
Kommt es zu einer Nacherklärung, besteht gelegentlich die Diskussion mit dem Finanzamt, ob es sich um eine schlichte Berichtigung oder um eine Selbstanzeige handelt. Die unzutreffende Einordnung hat bedeutende Konsequenzen. LHP hat sich in einem aktuellen Fall durchgesetzt.
Das Urteil des AG Trier v. 22.5.2017 zum zweifelhaften Ort der Geschäftsleitung einer schweizerischen GmbH hat Praxisbedeutung für Unternehmer, die im Ausland tätig sind. Der Freispruch wurde von LHP erstritten. Die Staatsanwaltschaft hat Berufung eingelegt.
Die Rechtsprechung erleichtert Schätzungen dem Grunde nach in sog. Bargeldbranchen. Restaurantbetriebe sind von einer aktuellen BFH-Entscheidung betroffen. Gegenüber der Betriebsprüfung sollte dennoch auf Schätzungsfehler geachtet werden.
Führen bereits formelle Fehler in Eingangsrechnungen zum Vorwurf der Steuerhinterziehung? Aktuelle Hinweise von LHP zur neuen EuGH-Rechtsprechung für Unternehmer und Berater in der Fachzeitschrift NWB 2016, S. 3854.
Erben müssen oft steuerlich "aufräumen", wenn der Erblasser unvollständige oder keine Steuererklärungen abgegeben hat. Ermittlungsbehörden werfen Erben nicht selten vor, sich nicht schnell genug gekümmert zu haben. Dieser Vorwurf ist aber bei Licht betrachtet nicht immer begründet.
Liegen dem Finanzamt die maßgeblichen Besteuerungsgrundlagen vor (z.B. durch Lohnsteuer-Verfahren oder Kontrollmeldungen), dann ist das Unterlassen der Einkommensteuererklärung keine Steuerhinterziehung. So das OLG Köln.
Die Praxis der Beratung bei Betriebsprüfungen zeigt: Es gibt oft Möglichkeiten, eine Betriebsprüfung möglichst geräuschlos zu beenden. Die richtige Strategie zählt und sollte zwischen Berater und Steueranwalt abgestimmt sein.
Die Rechtsprechung geht seit einiger Zeit dazu über, eine Steuerhinterziehung bereits vor der Festsetzung der Steuer zu sehen, wenn bereits ein Grundlagenbescheid ergangen ist. Rechtsanwalt Dirk Beyer gibt hierzu Hinweise für die Verteidigung in seinem aktuellen Zeitschriftenbeitrag.
Wer muss ein Treuhandverhältnis nachweisen? Muss das Finanzamt die Nichtexistenz nachweisen? Das Urteil betrifft viele Kapitalanleger und die Frage, ob Schenkungsteuer bei einer Umbuchung anfallen kann. Rechtsanwalt Dirk Beyer berichtet hierzu in der aktuellen Fachzeitschrift NWB.
Das Bundesverfassungsgericht stellt am 12.5.2017 die Verfassungswidrigkeit des § 8c Abs. 1 Satz 1 des Körperschaftsteuergesetzes in ihrer bis zum 31.12.2015 geltenden Fassung fest. RA Kersten zur Praxisrelevanz der Entscheidung, welche den Kernbereich des deutschen Körperschaftsteuerrechts betrifft.
Die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts betreffend Durchsuchungsbeschlüsse ist Anlass für Hinweise zum Rechtsschutz bei rechtswidrigen Durchsuchungen.
In der Betriebsprüfung werden zahlreiche Unternehmer erstmals vor die Frage gestellt, wie auf Schätzungen des Finanzamtes reagiert werden soll. Hierzu gibt Rechtsanwalt Dirk Beyer Praxishinweise in der Fachzeitschrift NWB.
Bereits eine unrichtige oder unterlassene Feststellungserklärung kann nach BGH-Ansicht eine Steuerhinterziehung sein. Rechtsanwalt Dirk Beyer gibt in der Fachzeitschrift NZWiSt einen Überblick über praxisrelevante Fragen der Steuerstrafverteidigung in diesem Zusammenhang.
Früher undenkbar: Laut Schweizer Medien wirft die deutsche Bundesanwaltschaft einem Schweizer vor, für den Schweizer Geheimdienst Agententätigkeit geleistet zu haben. Er soll den Auftrag gehabt haben, die deutsche Steuerfahndung hinsichtlich des Kaufs von Steuer-CDs auszuspionieren.
Durchsuchungsbeschlüsse sind teilweise lückenhaft. Die richterliche Prüfung ist in der Praxis nicht immer sorgfältig. Dies zeigt die Erfahrung als Verteidiger. Eine Prüfung und ggf. Anfechtung im Strafverfahren kann auch im Hinblick auf Verwertungsverbote im Steuerrecht geboten sein.
Die neue EuGH-Rechtsprechung lockert die Anforderungen an die Anforderungen für den Vorsteueranspruch und bietet im Einzelfall auch die Möglichkeit des Alternativnachweises. Diese neue Rechtsprechung berücksichtigt Rechtsanwalt Dirk Beyer in einem aktuellen Zeitschriften-Beitrag.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat sich nach aktuellen Medienmeldungen zu Durchsuchungen bei Steuer-CDs geäußert. Hierbei hat es mehrere Gerichtsentscheidungen für verfassungswidrig erklärt.
Als nächsten Schritt der Kontrolle von Kassensystemen plant das BMF eine Kassensicherungsverordnung. Hierzu hat das BMF am 3.4.2017 den Referentenentwurf einer Kassensicherungsverordnung veröffentlicht.
BFH zur Übergangsregelung in Bauträgerfällen: Korrektur der Umsatzsteuerfestsetzung setzt abtretbaren Zahlungsanspruch des Leistenden voraus. RA Dr. Alexander Kersten zur Umsatzsteuer bei Bauleistungen und Reverse-Charge-Verfahren.
Der BGH weist darauf hin, dass eine Steuerhinterziehung nicht schon automatisch bei einer vGA vorliegt. Leider wird die vGA in der Praxis teilweise falsch gewertet. Verteidiger können dieses Urteil in Steuerstrafverfahren ihrer Mandanten nutzen.
Bereits auf der Ebene von Feststellungsbescheiden (z.B. bei GbR, KG) kann der Vorwurf der Steuerhinterziehung drohen. Es muss nicht zur Festsetzung der Einkommensteuer kommen. LHP gibt zu dieser nachteiligen Rechtsprechung Hinweise aus Verteidigersicht.
Die Regeln zu Betriebsprüfungen können auch für die Verjährung Fallstricke legen. Dies zeigt einmal mehr ein BFH-Urteil zur Festsetzungsverjährung bei Verschiebung der Prüfung. Rechtsanwalt Dirk Beyer gibt hierzu Hinweise.
Neue Norm zur Wegzugsbesteuerung: RA Lars Kelterborn über Verlauf und aktuellen Stand der Diskussion rund um die Wegzugsbesteuerung und den neuen § 50i des EStG. Aufatmen mit Vorbehalt.
Eigentlich selbstverständlich: Wenn das Finanzamt den Steuerbescheid aufgrund einer Erledigungserklärung beim Finanzgericht aufhebt, ist es hieran gebunden. Dennoch versuchen einzelne wenige Finanzämter den Kläger auszutricksen. Der BFH schiebt dem einen Riegel vor.