LHP Rechtsanwälte berichten über aktuelle Entwicklungen und Neuerungen rund um Steuerstrafrecht, Steuerrecht und Gesellschaftsrecht und informieren zu ausgesuchten Fachthemen. Lesen Sie im Fachblog fundierte Berichte und Analysen zu Neuregelungen der Selbstanzeige, bleiben Sie am Laufenden bei Internationalem Steuerrecht und Informationsaustausch oder informieren Sie sich über Rechte und Pflichten bei Betriebsprüfung.
Finanzämter nutzen vermehrt die Möglichkeit, Sammelauskunftsersuchen an Vermittlungsplattformen, Handelsplattformen und Banken zu stellen. Betroffene Dienstleister und Kapitalanleger können so in den Fokus der Ermittlungen geraten.
Die Summarische Risikoprüfung ist eine EDV-gestützte Prüfung durch die Finanzämter. Steueranwälte, -berater und Unternehmer sollten die Besonderheiten kennen. Besonders in Steuerstrafverfahren ist diese Prüfung kritisch zu sehen.
Fehlende Programmierprotokolle können zu einer Schätzungsbefugnis in der Betriebsprüfung führen. Der Streit dreht sich dann um die Höhe der Schätzung, die betriebsbezogen sein muss.
Das Thema Kasse ist für viele Einzelhändler und Gastronomen ein Buch mit sieben Siegeln. Der Gesetzgeber hat neue Regelungen geschaffen. Doch welche Pflichten treffen den Steuerberater? Eine Steuerberaterkammer sorgt hier für Steuerberater für mehr Klarheit bei der Vereinbarung eines Mandats.
Ein aktueller Beschluss des FG Berlin-Brandenburg hat Bedeutung für alle Unternehmer. Denn nach diesem Beschluss verliert der Unternehmer seinen Vorsteueranspruch gegen das Finanzamt nicht schon bei Fahrlässigkeit. Die Italmoda-Entscheidung des EuGH wird hierdurch abgeschwächt.
Das FG Berlin-Brandenburg hat nun in einem summarischen Verfahren die für betroffene Unternehmer günstige Ansicht vertreten, dass für einen Ausschluss der Vorsteuer für ein Wissenkönnen mindestens Eventualvorsatz notwendig ist.
Durch gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. 1.12.2019 wurden die Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren (Steuer) - AStBV (St) 2020 – geändert. Die Neuregelungen der AStBV werden von unserem Rechtsanwalt Dirk Beyer in der Fachzeitschrift AO-StB vorgestellt.
Der BGH hat seine bisherige Rechtsprechung mit Urteil vom 10.7.2019 konkretisiert und im Wesentlichen bestätigt. Enttäuschend ist, dass der BGH die mehrfach in der Literatur vorgetragene Kritik an der Richtsatzsammlung nicht genauer aufgegriffen hat.
Nach Medienberichten soll das Bundesfinanzministerium (BMF) bereits ab dem Jahr 2012 über das Risiko von Betrugsmechanismen mit Phantom-Aktien informiert gewesen sein. Allerdings habe das BMF hierauf nicht angemessen reagiert. Das BMF widerspricht dem Vorwurf.
Selbst für jeden kleinen Kauf muss der Verkäufer nun an der Kasse einen Bon ausstellen. Selbst wenn der Kunde diesen nicht braucht (z.B. Kauf von 2 Brötchen für 60 Cent). In Frankreich bahnt sich hingegen eine Lösung an.
Medien berichten, dass gegen den Fraktionsvorsitzenden einer Oppositionspartei wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ermittelt wird. Der Bundestag hat hierfür nun seine Immunität aufgehoben.
Das Bundesverfassungsgericht hat künftig über die Zinshöhe zu entscheiden. Im Moment setzen Finanzämter daher gemäß einem BMF-Schreiben auch Erstattungszinsen nur vorläufig fest. Drohen hier Rückforderungen?
Oft kommt es aufgrund einer Betriebsprüfung zu hohen Nachforderungen. Wenn nicht geklagt, sondern eine Einigung gefunden werden soll, muss die Nachzahlung gesichert sein. Hohe Nachzahlungszinsen vereiteln dies oft. Die Sozietät LHP hat hier in einem Verfahren eine Lösung erreicht.
Nicht nur beschuldigte Steuerberater müssen im Einzelfall mit einer Mitteilung an die Berufskammer rechnen. Auch sonstige Beschuldigte sollten wissen, welche Behörden über "ihr" Steuerstrafverfahren informiert werden. Über diese sonstigen Behörden informieren wir hier.
Bei einer umsatzsteuerlichen Organschaft wird von manchen Behörden nicht genau differenziert und der strafrechtliche Vorwurf teilweise vorschnell erhoben. RA/StB Ingo Heuel und RA Dirk Beyer geben hierzu in der Fachzeitschrift AO-StB einen Überblick mit Praxishinweisen für die Verteidigung.
Auch die Belegausgabepflicht ab 2020 beschäftigt die Bargeldbranchen wie Gastronomie, Friseurhandwerk, Taxiunternehmen usw. Eine aktuelle Verwaltungsanweisung des BMF klärt längst nicht alle Fragen.
Eine wichtige Nachricht für die Betriebe der Gastronomie, den Einzelhandel, Kioske und Friseurbetriebe: Ab 1.1.2020 müssen Unternehmer ihren Kunden bzw. Gästen bei jedem Kassenvorgang einen Beleg ausstellen. Finanzämter werden dies künftig überprüfen.
Kapitalanlegern in der Schweiz droht neues Ungemach, wenn sie ihre Einkünfte nicht im Heimatstaat versteuert haben. Das Schweizer Bundesgericht hat die Weiterleitung von Kundendaten an Frankreich erlaubt. Andere Länder können folgen.
Zum 01.01.2019 ist der neue § 12 Abs. 1 S. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) in Kraft getreten, welcher die sog. Arbeit auf Abruf regelt. Sofern keine wöchentliche Arbeitszeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart worden ist, gelten nun 20 statt bislang 10 Stunden als vereinbart…
Unsere Steueranwälte suchen im Einzelfall die geeignete Strategie, wenn neben einer Betriebsprüfung auch ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden ist. Dann müssen beide Verfahren insgesamt gesehen werden. Hierbei sollte der Betroffene die unterschiedlichen Beweisgrundsätze kennen.
Die technische Sicherheitseinrichtung muss erst später kommen. Das Bundesfinanzministerium (BMF) nimmt Rücksicht auf das zur zeit mangelnde Angebot an entsprechenden Systemen. Gastronomen sollten die Neuregelung trotzdem ernst nehmen.
Die Oberfinanzdirektion NRW (OFD NRW) spornt Betriebsprüfer an, undercover in den sog. Sozialen Medien wie z.B. Facebook etc. steuerliche Sachverhalte zu ermitteln. Eine aktuelle Verfügung der OFD halten LHP-Partner RA/StB Ingo Heuel und RA Dirk Beyer für rechtswidrig.
Mit Zustimmung des Bundesrats hat der Bundestag das „Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen“ beschlossen. Die Umsetzung dieses Gesetzes erfolgt durch Einführung der §§ 138d bis 138k in die Abgabenordnung und muss spätestens mit Ablauf des…
Der BFH hat jüngst die sogenannte 30/70-Methode für Schätzungen im Besteuerungsverfahren gebilligt. Doch gilt diese Methode auch für Steuerstrafverfahren?
Betriebsprüfer wenden öfters die sog. 30/70-Methode an, da sie so nur die Getränke, nicht jedoch die Speisen kalkulieren müssen. Der BFH hat sich zu dieser Methode mehrfach geäußert. Im Einzelfall sollten diese Schätzungen kritisch geprüft werden.
Berater und Steueranwälte sollten die Fallstricke dieser neuen Betriebsprüfung kennen, um mit dem Betriebsprüfer auf Augenhöhe diskutieren zu können. Ansonsten können erhebliche (unberechtigte) Hinzuschätzungen drohen.
Nachdem die Finanzverwaltung ihr Handbuch zur Summarischen Risikoprüfung (SRP) veröffentlicht hat, nimmt hierzu unser Rechtsanwalt Dirk Beyer in den Fachzeitschrift NWB 2019, S. 2931 Stellung.
Die Richtsatzsammlung des BMF steht in der Literatur im Fokus der Kritik (vgl. unser Rechtsanwalt Dirk Beyer, NWB 2018, S.3232). Nunmehr hatte der BFH Gelegenheit, auf die Kritik einzugehen. Doch die pauschalen Darlegungen des Klägers genügten dem BFH nicht.
Gemäß § 25f UStG ist die Vorsteuer in den Fällen, in denen der Unternehmer wusste oder hätte wissen müssen, dass er in einen Steuerbetrug einbezogen ist, ausgeschlossen. Doch hat diese Regelung auch eine strafrechtliche Auswirkung?
Mit Beschluss vom 15. März 2019 (9 WF 265/18) hat das OLG Brandenburg entschieden, dass der Ausschluss des überlebenden Elternteils von der Vermögenssorge für minderjährige Kinder nach Trennung der Eltern nicht ausdrücklich in der letztwilligen Verfügung des Erblassers erklärt werden muss; es reicht…
In seinem Urteil vom 08. Januar 2019 (II ZR 364/18) stellt der BGH klar, dass die Vorschrift des § 179a AktG nicht – wie bislang überwiegend angenommen - analog auf die GmbH anzuwenden ist.
Es geht los! Deutsche Finanzämter sollen Anfang Juli mit der Auswertung von Millionen von Datensätzen begonnen haben, die in Zusammenhang mit Auslandskonten stehen.
Das Thema Geldwäsche ist immer noch brandaktuell. Der am 09.07.2019 veröffentlichte Jahresbericht der Financial Intelligence Unit (kurz: FIU) zeigt deutlich, dass inzwischen eine starke Sensibilisierung stattgefunden hat. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Anzahl der Verdachtsmeldungen von 59.845…
Beim Lesen der Rechtsprechung und von Verwaltungsrichtlinien kann dem Laien schwindelig werden: welche Regeln gelten denn nun für die Kassenführung? Wir geben hier einen Überblick ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Im Einzelfall sollte die Kassenführung besprochen werden.
Schätzungen in Betriebsprüfungen bleiben ein Dauerbrenner. Dies gilt besonders für die sogenannten Bargeldbranchen. Unternehmer und Steuerberater sollten die aktuelle Rechtsprechung beachten. Unser Rechtsanwalt Dirk Beyer gibt hierzu aktuelle Hinweise in der Fachzeitschrift NWB 2019, Nr. 29, S.…
Bereits während der laufenden Betriebsprüfung und spätestens nach der Abschluss ist es das berechtigte Interesse des geprüften Unternehmens, die Prüfung nachvollziehen zu können. Klar ist, dass der Schlussbericht ergehen muss. Doch gibt es mehr Anspruchsgrundlagen für Auskünfte?
In Stellungnahmen von Betriebsprüfern wird mittlerweile in der Praxis routinemäßig auf eine BFH-Rechtsprechung zum Sicherheitszuschlag verwiesen. Die Rechtsprechung sollte jedoch nicht missverstanden werden!
Zahlreiche vermögende Privatpersonen sind bundesweit in den Fokus der Steuerfahndung geraten. Sie sollen in sog. "Steuerparadiesen" Kapitaleinkünfte erzielt und in Deutschland nicht versteuert haben. Am 15.5.2019 kam es zu Durchsuchungen.
Das Bundesfinanzministerium hat die Finanzämter angewiesen, Zinsfestsetzungen von 6% mit einem Vorläufigkeitsvermerk zu versehen. Dies kann im Einzelfall einen Einspruch erübrigen. Das Thema sollte auch bei Hinterziehungszinsen bei einer vorgeworfenen Steuerhinterziehung gesehen werden.
In seinem Urteil vom 26.02.2019, C-135/17, stellt der EuGH klar, dass die Vorschriften des AStG (Außensteuergesetz) die unionsrechtlich garantierte Kapitalverkehrsfreiheit grundsätzlich nicht beschränken, soweit ausstehende Prüfungen beweisen, dass die einschlägigen Vorschriften im AStG bereits im…
Ungeachtet aller Diskussionen rund um die deutschen Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung spielen diese für Betriebsprüfer und Steuerfahnder in ihrer täglichen Praxis nach wie vor eine große Rolle. RA Lars Kelterborn zur Hinzurechnungsbesteuerung nach dem AStG.
Betriebsprüfungsstellen können versucht sein, betriebliche Videoaufzeichnungen zur Begründung einer Schätzung heranzuziehen. Das FG Hamburg hat sich hierzu unkritisch geäußert. Dem ist zu widersprechen.
Die Betriebsprüfung der Finanzverwaltung darf die Schätzmethode nicht frei wählen. Diese muss vielmehr nach pflichtgemäßem Ermessen ausgewählt werden und möglichst zu realitätsgerechten Ergebnissen kommen können.
Insbesondere bei Dauersachverhalten stellt sich die Frage, ob dann gegenüber dem Finanzamt eine steuerliche Berichtigungserklärung abzugeben ist. Rechtsanwalt Dirk Beyer gibt hierzu Praxishinweise.
Die Finanzverwaltung hat für ihre Betriebsprüfer ein Handbuch für die Summarische Risikoprüfung (SRP) veröffentlicht. Unternehmer, Steuerberater und Steueranwälte sollten sich darauf einstellen. Hierzu rät Rechtsanwalt Dirk Beyer demnächst in der Fachzeitschrift NWB.
Der frühere sog. „Geheimagent“ Werner Mauss ist Angeklagter in einem Steuerstrafverfahren. Im Rahmen einer Revision hatte er nun Erfolg. Der BGH hat seine Verurteilung durch das Landgericht Bochum aufgehoben. Dies ist nur ein Zwischenerfolg, da das Landgericht erneut entscheiden muss.
Was lange währt wird endlich gut? Jedenfalls droht Ungemach für Kapitalanleger, die ihre ausländischen Einkünfte (inkl. Schenkungen) noch nicht erklärt haben. Die Sozietät LHP aus Köln weist hier auf den Datenaustausch zum September 2019 hin.
In Bargeldbranchen wie Gastronomie und Einzelhandel ist die Kassenführung ein wichtiges Thema bei Betriebsprüfungen. Das Finanzgericht Hamburg hat nun zusätzlich auch auf die Möglichkeit des Videobeweises hingewiesen, um die Rechtmäßigkeit einer Schätzung zu untermauern.
Für Einspruchsverfahren gegen überhöhte Schätzbescheide in Betriebsprüfungen gibt es einen weiteren Lichtblick: Möglicherweise besteht ein sog. Vollzugsdefizit der Finanzämter, das zur Rechtswidrigkeit der Schätzbescheide führen kann.
Muss nach Einleitung eines Steuerstrafverfahrens noch eine Steuererklärung abgegeben werden? Rechtsanwalt Dirk Beyer gibt hierzu einen Überblick über die Rechtsprechung.
In manchen Fällen ist eine Berichtigungserklärung keine Selbstanzeige, z.B. bei fehlendem Vorsatz. Dann dürfen keine Hinterziehungszinsen festgesetzt werden. Doch kann dann ein Einspruch gegen Hinterziehungszinsen ein Risiko bedeuten?
Die Praxisfragen zur Berichtigungspflicht gem. § 153 AO reißen nicht ab. Das BMF hatte zu zahlreichen Fragen Stellung genommen (vgl. die Praxishinweise unseres Rechtsanwalts Dirk Beyer in NZWiSt 2016, 234). Doch was gilt, wenn sich die Rechtsprechung zu Lasten des Steuerpflichtigen ändert?
In der Praxis begründen Finanzämter das Vorliegen einer Steuerhinterziehung in vielen Fällen nur lückenhaft. In diesen Fällen ist der Steuerbescheid rechtswidrig. Die Rechtsprechung hat Bedeutung z.B. für Hinterziehungszinsen oder die 10jährige Festsetzungsverjährung bei Hinterziehung.
Für die Geltendmachung und Durchsetzung der Ansprüche einer Gesellschaft sind grundsätzlich allein deren vertretungsberechtigte Organe (Geschäftsführer, Vorstand) berufen.
Geldwäsche bei den Kryptowährungen nimmt zu. Doch die Regulierungsbehörden kündigen an, global gegen die Krypto-Geldwäsche vorzugehen. LHP Rechtsanwälte Steuerberater zu aktuellen Entwicklungen, geplanten Maßnahmen und steuerrechtlichen Aspekten.
Schon ab 1.1.2019 gelten neue Aufzeichnungs- und Haftungsvorschriften für Online-Marktplätze. Unklar ist, ob diese Regeln auch kleine Portale betreffen, die nicht den typischen Handelsplattformen (Ebay, Amazon) zuzurechnen sind.
Cum-Ex-Geschäfte beschäftigen seit langem die Politik, Ermittlungsbehörden sowie Finanz- und zunehmend Strafgerichte. LHP Rechtsanwälte Steuerberater gehen davon aus, dass sich der Druck erhöhen wird und erwarten weitere Ermittlungsmaßnahmen der Staatsanwaltschaft.
LHP Rechtsanwälte Steuerberater über Umsatzsteuer bei Kauf und Verkauf von Kryptowährungen, Mining, Verwendung als Entgelt für den Erwerb bzw. die Veräußerung von Wirtschaftsgütern oder Dienstleistungen, grenzüberschreitende Transaktionen sowie Anbieten von Wallets.
Kryptowährungen und Einfuhrbestimmungen: LHP Rechtsanwälte Steuerberater zu Pflichten bei Ein- oder Ausreise in die Europäische Gemeinschaft und bei Überschreiten der Binnengrenzen der Europäischen Gemeinschaft sowie zur Meldepflicht nach § 11 AWG i.V.m. § 67 AWV.
Nach Medienberichten ermittelt die Staatsanwaltschaft Köln gegen mehrere Mitarbeiter einer Bank in Deutschland wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung. RA Dirk Beyer zum Missbrauch von Phantom-Aktien bzw. ADR-Papieren (American Depositary Receipts).
Dürfen Einnahmen aus dem Verkauf von Fußball-Tickets und Bitcoins besteuert werden? Das Finanzgericht Baden-Württemberg legt dem Bundesfinanzhof eine interessante Frage vor.
Bislang wird sowohl in der Literatur sowie nach Ansicht der Finanzverwaltung nahezu einhellig davon ausgegangen, dass Gewinne von im Privatvermögen gehaltenen Kryptowährungen nach den Vorschriften der §§ 22, 23 EStG als private Veräußerungsgeschäfte steuerpflichtig sind.
Nach aktueller BFH-Rechtsprechung ist für Zinszeiträume ab 2015 Aussetzung der Vollziehung (AdV) zu gewähren. Sind diese Zinsen dann trotzdem zu zahlen, um die Selbstanzeige wirksam werden zu lassen?
Das BMF beantwortet eine parlamentarische Anfrage zur Richtsatzsammlung. Auf diese Datensammlung stützen sich Betriebsprüfer oft bei Schätzungen. Rechtsanwalt Dirk Beyer nimmt hierzu in seinem aktuellen zweiten Fachbeitrag Stellung.
Die aktuelle Diskussion dreht sich um die Frage, ob die Daten der Richtsatzsammlung überhaupt eine repräsentative Datenbasis sind. Das Bundesfinanzministerium hat hierzu Stellung genommen. Es bleiben jedoch viele Fragen.
Nach der Neuregelung des § 150 Abs. 7 Satz 2 Abgabenordnung (AO) können Mitteilungen Dritter ggf. als Erklärung des Steuerpflichtigen gelten. Hieraus ergeben sich Verteidigungsansätze in Steuerstrafverfahren, wie unser Rechtsanwalt Dirk Beyer erläutert.
Nach bisheriger Rechtsprechung gibt es keinen zwingenden Anspruch auf Akteneinsicht. Das Finanzamt muss aber eine ermessensfehlerfreie Entscheidung betreffend den Antrag fällen. Hierzu geben wir hier Beispiele.
Der BGH ist immer für eine Überraschung gut. In seinem früheren Beschluss vom 8.9.2011 hatte er die Frage offen gelassen, wie ein Irrtum über das Steuerrecht zu werten ist. in seinem Urteil vom 24.1.2018 hat er diese Frage nun beantwortet.
Bisher lehnen Finanzämter oft einen Antrag auf Akteneinsicht ab. Diese kann jedoch aus vielen Gründen für einen effektiven Rechtsschutz wichtig sein. Umso interessanter ist ein neues Urteil des EuGH. Dieses könnte die deutsche Rechtslage auf den Kopf stellen.
Eine gesetzliche Neuregelung wertet bestimmte Angaben Dritter als Erklärungsabgabe. Diese Regelung kann für den Beschuldigten im Steuerstrafverfahren evtl. eine entlastende Wirkung ergeben. Rechtsanwalt Dirk Beyer untersuchte diese Fälle.
Für Online-Plattformen wie z.B. Amazon, Ebay usw. kommt eine wichtige Neuregelung. Entweder sie erfüllen für die Finanzverwaltung bestimmte Aufzeichnungspflichten über Drittanbieter, oder sie haften für Umsatzsteuerausfall bei den Dritten. Dies kommt einem Erdbeben im Onlinehandel gleich.
Die BMF-Richtsatzsammlung gibt für die Betriebsprüfer Anhaltspunkte für Bandbreiten in einzelnen Branchen. Hierauf stützen die Finanzämter oftmals Schätzungen. Rechtsanwalt Dirk Beyer zeigt die Schwächen der Richtsatzsammlung auf.
Umstritten ist innerhalb der Finanzverwaltung, ob der Unternehmer persönlich anwesend sein muss, damit eine Kassennachschau durch das Finanzamt erfolgen darf. NRW sieht dies so. Der Bund hält eine Kassennachschau auch ohne Firmenchef für zulässig.
Das Thema Kryptowährungen ist steuerlich hochbrisant. Immer mehr Anleger investieren in Kryptowährungen. Diese sollten sich frühzeitig mit der Frage befassen, inwiefern sich daraus steuerrechtliche und u.U. auch steuerstrafrechtliche Konsequenzen ergeben können. Mit diesem Beitrag soll eine kurze…
Kann bei Abschreibungen auf Gebäude die Abschreibungsmethode nachträglich gewechselt werden? Der BFH hat entschieden, dass derjenige, der die degressive Gebäude-AfA in Anspruch genommen hat, nicht nachträglich zur AfA nach der tatsächlichen Nutzungsdauer übergehen kann.
Über Vermittlungsportale wie „Airbnb“ können im Internet Unterkünfte gebucht und vermietet werden. Nun haben die Finanzbehörden ein Auskunftsersuchen an Irland gestellt, um an relevante Informationen und Daten über die jeweiligen Vermieter zu gelangen.
Es ist ein wichtiger Rettungsanker für Gewerbetreibende: Eine AdV der Gewerbesteuermessbescheide kann auch erreicht werden, wenn diesbezüglich die Einspruchsfrist versäumt wurde, aber ein geänderter Gewinnfeststellungsbescheid fristgerecht angefochten worden ist.
Wenn ein Arbeitgeber aufgrund Irrtums seine Arbeitgeberpflichten nicht erfüllt, stellt sich die Frage der Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung (Lohnsteuer) und Sozialversicherungsbetrugs. Der BGH hat nun erfreulich klar eine neue Rechtsprechung angekündigt.