LHP Rechtsanwälte berichten über aktuelle Entwicklungen und Neuerungen rund um Steuerstrafrecht, Steuerrecht und Gesellschaftsrecht und informieren zu ausgesuchten Fachthemen. Lesen Sie im Fachblog fundierte Berichte und Analysen zu Neuregelungen der Selbstanzeige, bleiben Sie am Laufenden bei Internationalem Steuerrecht und Informationsaustausch oder informieren Sie sich über Rechte und Pflichten bei Betriebsprüfung.
In Besteuerungsverfahren kommt es bei Steuerfestsetzungen auf die verlängerte Verjährung an, wenn die Regelverjährung von vier Jahren bereits abgelaufen ist. Hier sollte die sog. Strafrechtsakzessorietät beachtet werden.
Cum Ex und kein Ende. Nun muss sich ein Rechtsanwalt, der von der Staatsanwaltschaft als eine Schlüsselfigur angesehen wird, dem Vorwurf der Steuerhinterziehung stellen. Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.
Unter dem Namen "Suisse Secrets" publizieren zahlreiche internationale Medien - wie z.B. die Süddeutsche Zeitung - schwere Vorwürfe gegen eine Schweizer Großbank. Das Entdeckungsrisiko bei Steuerhinterziehung oder Geldwäsche ist nochmals gestiegen.
Nachdem gerichtlich geklärt ist, dass die doppelte Erstattung von Kapitalertragsteuer eine Steuerhinterziehung bedeutet, reichen Banken bzw. Beteiligte nun Anzeigen wegen des Geldwäscheverdachts ein. Steuerhinterziehung ist eine taugliche Vortat einer Geldwäsche.
In Anbetracht der nun seit zwei Jahren andauernden Corona Krise haben die obersten Finanzbehörden der Länder am 30.12.2021 gleichlautende Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Summe der maßgebenden jährlichen Lohnsummen nach § 13a Abs. 3 Satz 5 ErbStG erlassen.
Das FG Münster stellte in seinem Beschluss vom 15.10.2021 (9-V-2341/21-K) fest, dass der Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft eine Pflichtverletzung begeht und haftet, wenn er die Steuerschulden der Gesellschaft - selbst bei mangelnden Mitteln - nicht zumindest im gleichen Verhältnis tilgt, wie…
Der BFH hat festgestellt, dass zumindest im Jahr 2015 die Besteuerung von Bargeldbranchen nicht verfassungswidrig ist. Außerdem befasste sich der BFH mit dem sog. Chi-Quadrat-Test, einer Ziffern-Methode im Schätzungsbereich.
Der EuGH hat sich im April 2021 erneut mit dem Ausschluss der Vorsteuer beim Missbrauch der Vorsteuerabzugsberechtigung befasst. Die Ausführungen des Gerichts sind leider nur kurz, so dass Unternehmen und Finanzgerichte nicht klüger als zuvor sind.
Aufgrund der Einschränkungen (Corona-Maßnahmen) wurden bzw. werden persönliche Schlussbesprechungen in zahlreichen Bundesländern ausgeschlossen. Ist der Verweis der Betriebsprüfung auf ein Telefonat zulässig?
Das Jahr 2021 neigt sich langsam dem Ende zu. Unsere Steueranwälte/Steuerberater behalten die Entwicklung des Steuerrechts auch 2021 im Blick. Hierzu geben wir hier einige Beispiele.
Die Staatsanwaltschaft München I ermittelt laut „Süddeutscher Zeitung“ wegen Steuerhinterziehung gegen etwa hundert Verdächtige. Im Fokus stehen Finanzmanager, Steueranwälte und Firmeninhaber. Droht ein „Cum-Ex Nr. 2“?
Die neuen sog. Pandora Papers betreffen vorrangig sog. Prominente und Politiker. Es können jedoch auch weitere Personen betroffen sein. Diese neue Enthüllung zeigt erneut: Kapitalanleger, die bisher keine Selbstanzeige abgegegen haben, sind nicht mehr vor dem Fiskus sicher.
Laut Medienberichten hat die Staatsanwaltschaft Köln bestätigt, dass heute Räumlichkeiten in Hamburg (auch in der Finanzverwaltung) durchsucht worden sein sollen.
Bei Ermittlungen gegen die Geldwäsche-Zentralstelle des Zolls (FIU) hat die Staatsanwaltschaft Osnabrück heute das Bundesfinanzministerium und -justizministerium in Berlin durchsuchen lassen.
Zur Zeit stimmen Bund und Länder eine neue Verwaltungsanweisung (BMF-Schreiben) zur ertragsteuerlichen Behandlung von virtuellen Währungen (Kryptowährungen) ab. Aufgrund dieses Schreibens kann im Einzelfall eine Nacherklärung gem. § 153 AO oder gar eine Selbstanzeige zu prüfen sein.
Das Bundesverfassungsgericht sieht die Zinshöhe von 6% pro Jahr ab 2019 als verfassungswidrig an. Nun stellt sich die Frage, ob diese Rechtsprechung auf die Höhe der Säumniszuschläge übertragbar ist und wie die Säumniszuschläge prozessual anfechtbar sind.
In Badens-Württemberg ermuntert die Landespolitik nun Bürger, Steuerhinterziehungen anderer Bürger anzuzeigen. Anonymes Anschwärzen durch das neue Internetportal ist politisch mindestens fragwürdig.
Das BMF hat sich mit aktuellem Schreiben vom 9.7.2021 neu zu Cum/Cum-Sachverhalten positioniert. Wenn ein Geschätsführer oder Investor nun positive Kenntnis von einer unrichtigen Steuererklärung hat, muss er diese berichtigen. Ihm droht sonst ein Steuerstrafverfahren.
Nach dem aktuellen Beschluss des BVerfG sind 6% Nachzahlungszinsen für die Jahre 2014-2018 zwar verfassungswidrig, aber trotzdem zu zahlen. Nur für Jahre ab 2019 fehlt die Rechtsgrundlage.
Der Donner war zu vernehmen: Der BGH hat ein Urteil mit Signalwirkung gefällt. Ermittlungsbehörden werden nun zahlreiche weitere Fälle aufgreifen. Auch droht im Einzelfall die persönliche Haftung von Beteiligten für eingetretene Steuerschäden.
Das Finanzgericht Münster hat mit einem aktuellen Urteil ein deutliches Signal gesetzt, dass eine Schätzung nicht schon bei jeglichen Formmängeln zulässig ist. Es kommt auf die Auswirkung der Mängel an.
Das FG Berlin-Brandenburg hatte Bedenken gegen die sog. Missbrauchsrechtssprechung des EuGH bei der Umsatzsteuer. Es wollte wissen, ob eine Beteiligung an der fremden Steuerhinterziehung erforderlich ist, um die Vorsteuer oder die Steuerbefreiung zu streichen.
In der Praxis stellt sich die Frage, ob der Fiskus den Arbeitgeber mittels Haftungsbescheides in Haftung nehmen kann. Schuldner der Lohnsteuer ist der Arbeitnehmer, so dass der Arbeitgeber nur als "Hilfskraft" bemüht wird.
Nach aktuellen Medienberichten hat der Bundesfinanzminister für EUR 2 Mio. Daten aus Dubai von einem Datenhändler gekauft. Es drohen Ermittlungen gegen Kapitalanleger. Es sollten bei Bedarf Selbstanzeigen geprüft werden.
Die richtige Fristberechnung ist für die Wahrung von Einspruchs- und Klagefristen wichtig. Es ist für Steuerbescheide per Fax mit einer weiteren Entscheidung des FG Köln zu rechnen. Bis dahin sollte die sichere Lösung bevorzugt werden.
Öfters besteht für Mandanten die Frage, ob eine Restschuldbefreiung bei Steuerhinterziehung ausgeschlossen ist. LHP Rechtsanwälte geben Hinweise zur Rechtsprechung, die sich in der Beratungspraxis immer wieder stellen.
In der Praxis nehmen viele Unternehmen eine Schätzung dem Grunde nach hin und diskutieren nur über die Höhe. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg zeigt auf, dass schon das "Ob" der Schäzung rechtswidrig sein kann. Dieses Urteil sollten alle Unternehmer mit Kassenführung kennen!
Der Gesetzgeber hat in 2020/2021 durch mehrere Gesetzesentwürfe und -änderungen für Unklarheit gesorgt. Daher gibt es hier ein aktuelles Update für Vermögensabschöpfung bei Steuerhinterziehung.
Die EUGH-Rechtsprechung und die Neuregelung des § 25f UStG haben Brisanz. Steuerschädlich ist nicht nur ein Wissenmüssen von Vorständen. Auch bei Kenntnis durch Mitarbeiter oder Beauftragte kann eine Wissenszurechnung und damit ein Steuernachteil eintreten. Betroffen sind alle Rechtsformen.
Das OLG (Oberlandesgericht) Köln hat in seinem Beschluss vom 18. Mai 2020, Az.: 2Wx 102/20, die Anforderungen an die Unterschrift unter ein notarielles Testament näher definiert und gleichzeitig auf die Unterschiede zu einer Unterschrift unter ein handschriftliches Testament hingewiesen – diese sind…
Kommentar zu BFH Urteil vom 1. Juni 2020: Die bloße Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der KG führt noch nicht zum anteiligen Wegfall der steuerlichen Betriebsvermögensverschonung.
Der BGH hat mit Urteil vom 04. August 2020 entschieden, dass über den Ausschluss eines GmbH-Gesellschafters aus der Gesellschaft und die Verwertung seines Geschäftsanteils nicht gleichzeitig entschieden werden muss. Dies gilt selbst dann, wenn der Gesellschafter seine bereits fällig gestellte…
Nach alter Rechtslage konnten Finanzämter nach ihrem Ermessen über die Akteneinsicht entscheiden. Diese Rechtslage hat sich zugunsten der Betroffenen geändert. Betroffene und Berater sollten diese neue Rechtsprechung kennen.
In Betriebsprüfungen wird in der Praxis immer wieder auf die BFH-Rechtsprechung zu Schichtzetteln hingewiesen. Das Urteil vom 26.02.2004 definiert jedoch nicht den genauen unverzichtbaren Inhalt. Mit dieser Argumentation kann Schätzungen entgegengetreten werden.
In der Praxis stellt sich immer wieder die Frage, in welchem Umfang der Betriebsprüfer Zugriff auf die Daten des Unternehmens nehmen oder die Vorlage von Daten verlangen darf. Eine unberechtigte Weigerung des Unternehmens ist eine Pflichtverletzung (Schätzungsrisiko!).
Bisher stützten sich Betriebsprüfer bei Schätzungen oft auf Aufzeichnungsmängel bei der Buchführung. Der BFH stellte nun fest: Es gibt keine allgemeine förmliche Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht. Es gelten jedoch die Pflichten nach den Einzelsteuergesetzen wie z.B. § 22 UStG.
Zur Zeit besteht keine Rechtssicherheit, ob Unternehmer die Überbrückungshilfen zurückzahlen müssen. Noch ist unklar, ob und welche Überbrückungshilfen dem EU-Recht entsprechen.
Ein wichtiger Faktor ist hierbei die Größenklasse. Hierzu sind durch das Bundesfinanzministerium für den Zeitraum bis 1.1.2022 aktuelle Schwellenwerte festgelegt worden.
Der Gesetzgeber will den Tatbestand der Geldwäsche verschärfen: Was Steuerberater jetzt wissen sollten, erfahren sie hier in dieser Nachricht, da sie sich künftig häufiger auch unberechtigt dem Verdacht der Geldwäsche aussetzen können.
Immer öfter stellen Steuerberater in der Praxis die Frage, ob sie nachträglich überprüfen müssen, ob ihr Mandant die Corona-Überbrückungshilfe zu recht erhalten hat oder ob sie ihn auf Zweifel hinweisen müssen.
Das Verzögerungsgeld droht bei Nichtvorlage von Unterlagen in der Beriebsprüfung durch das Finanzamt. Zahlreiche Urteile sind hierzu mittlerweile ergangen, die Berater kennen sollen. Ein aktuelles Urteil betrifft die sog. Wiederholungsgefahr.
Bekanntlich können nicht nur Privatpersonen, sondern auch Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) Eigentümer einer Wohnung sein. Auch sie trifft dann – ebenso wie jeden anderen Miteigentümer – die Pflicht zur Zahlung von Hausgeld. Der BGH hat nun entschieden, dass für den Fall, dass ein…
Nach aktueller Rechtsprechung ist die Festsetzung von Säumniszuschlägen (12% p.a.) für nachträgliche Beitragsfestsetzungen in Prüfungen nur noch bei Vorsatz zulässig. Grobe Fahrlässigkeit genügt nicht mehr. Hierdurch tritt für viele geprüfte Arbeitgeber eine Erleichterung ein.
Eine Vermögensabschöpfung soll nun trotz einer Verjährung nicht nur bei Steuerhinterziehung, sondern bei allen Straftaten möglich sein. Unser Rechtsanwalt Dirk Beyer hat hierzu in einem Gast-Editorial der Fachzeitschrift NWB Nr. 45 vom 6.11.2020 kritisch Stellung genommen.
Aufgrund der zahlreichen Anträge auf Corona-Soforthilfen durch Mandanten stehen Steuerberater aktuell oft vor der Frage, ob sie die Anträge bzw. Mittelverwendung prüfen oder HInweise geben müssen. Unser Rechtsanwalt Dirk Beyer hat sich hiermit aktuell in der Fachzeitschrift NWB auseinandergesetzt.
Aufgrund der Nachprüfungsverfahren in allen Bundesländern stellen sich Steuerberater oft die Frage, ob sie von sich aus aktiv werden müssen und sich sonst ggf. strafbar machen können. Die Bundessteuerberaterkammer hat aktuelle Hinweise gegeben.
Mandanten und Berater tragen an uns öfter die Frage heran, ob die deutsche Justiz die Hinterziehung einer ausländischen Steuer bestrafen kann. Die Antwort ist ein klares „Jein“. Es kommt darauf an, um welche Steuer es sich handelt. Hierzu geben wir hier erste Hinweise.
Die Finanzverwaltung hat aktuell erreicht, dass ein Vermietungsportal Daten über Vermietungen an die Finanzämter meldet. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind steuerpflichtig. Hier kann eine Selbstanzeige für Vermieter zu prüfen sein.
in steuerlichen Betriebsprüfungen bei einer GmbH kann eine VGA drohen. Die VGA hat besondere Voraussetzungen, so dass diese nicht immer widerspruchslos hingenommen werden muss.
Die sog. Corona-Krise führt zu Gesetzesänderungen, die auch vor der Regelung der Steuerhinterziehung nicht Halt machen. Im Gasteditorial in der aktuellen NWB-Zeitschrift nimmt unser Rechsanwalt Dirk Beyer hierzu Stellung.
Nachdem das FG Baden-Württemberg im Rahmen seines Urteils vom 02. März 2018 (5 K 2508/17) bereits (am Rande) angemerkt hatte, dass nach aktueller Rechtslage erhebliche Zweifel an einer Steuerpflicht für Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen bestehen, hat sich nun auch das FG Nürnberg mit…
Die Große Koalition verfolgt mit einem aktuellen Gesetzesentwurf das Ziel, Unternehmen bei Fehlverhalten aus dem Unternehmen heraus künftig effektiver sanktionieren und zur Vermeidung und Sachverhaltsaufklärung motivieren zu können.
Der Gesetzgeber prescht im Schatten der sog. Corona-Krise vor und regelt nun auch die steuerstrafrechtliche Verjährung neu. Hintergrund: Die Ermittlungsbehörden waren wegen des angeordneten Shutdowns oft an Ermittlungstätigkeiten gehindert.
Die sog. Corona-Krise verlangt oft die Einführung von Kurzarbeit. Jede Subventionierung im großen Stil ist mit Leistungsmissbrauch verbunden. Der Strafbarkeitsvorwurf kann auch unberechtigt sein. Wir als Strafverteidiger stellen hier im Überblick die Strafbarkeitsrisiken dar.
Die aktuelle Wirtschaftskrise erschwert für eine Vielzahl von Betrieben die Möglichkeit einer tragbaren Einigung. Dennoch zeigt die Praxis, dass es auch erfreuliche Fälle gibt.
Der Staat greift betroffenen Unternehmen, Freiberuflern und sonstigen Selbständigen wirtschaftlich unter die Arme. Hierzu sollten die Anträge vollständig und richtig gestellt werden, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden. Wir geben hier aktuelle Praxistipps.
Hauptverhandlungen können in Strafverfahren zur Zeit nur erschwert geschehen. Daher sieht der Gesetzgeber vor, dass die strafrechtliche Verjährung für max. 2 Monate nicht aus diesem Grund eintreten soll.
Der BGH hat sich zur Schätzung in Steuerstrafverfahren geäußert. Das Urteil sollte Steuerstrafverteidigern bekannt sein. Der BGH hat sich erneut nicht genauer mit Kritik an der Richtsatzsammlung auseinandergesetzt.
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben am 1.12.2019 die Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren (Steuer) – AStBV (St) 2020 – geändert. Diese sollten einem Steuerstrafverteidiger bekannt sein.
Ein schneller Stundungsantrag kann Teil eines Rettungspakets. So erhält das Unternehmen kurzfristig mehr finanziellen Freiraum. Aktuell gibt es Erleichterung bei Stundungen. Ein Strafbarkeitsrisiko sollte vermieden werden.
Aus der Praxis erreichen uns im Moment öfters Anfragen, ob sich bei einer Stundung Mitteilungspflichten bei einer Besserung der Verhältnisse ergeben. Auch fragen uns Mandanten nach den Auswirkungen der Krise auf Betriebsprüfungen.
Die aktuelle Rechtsprechung des BGH zu Schätzungen in Steuerstrafverfahren sollte bekannt sein, um die Möglichkeiten einer Verteidigung effektiv nutzen zu können.
Der BGH hat sich zur Schätzung in Steuerstrafverfahren geäußert. Leider hat er vermieden, sich im Detail mit der Kritik an der Richtsatzsammlung auseinanderzusetzen.
Das FG Köln hat in einem Haftungsverfahren gegen einen Steuerberater die Haftung für die Steuer des Mandanten bestätigt. Die Begründung setzt sich nicht mit der strafrechtlichen Diskussion zu Garantenpflichten auseinander. Das Urteil ist ein neuer Fallstrick für Steuerberater.
Nach aktueller Rechtsprechung des FG Köln kann der Kläger an Aussagen im Strafprozess gebunden sein. Diese Ansicht ist zu kritisieren, jedoch sollte diese Rechtsprechung gesehen werden.
Kommt es zu einer Betriebsprüfung und droht eine unberechtigte Hinzuschätzung, empfehlen die Steueranwälte von LHP eine Besprechung mit dem Unternehmer und dem laufenden Steuerberater. Das weitere Vorgehen sollte abgestimmt werden und dies möglichst frühzeitig.
Bekommt der Unternehmer eine Prüfungsanordnung, so wird er zunächst wissen wollen, ob diese rechtmäßig ist. Hat er bisher kaum Erfahrung mit Betriebsprüfungen, stellen sich für ihn viele Fragen, wie die Beratungspraxis zeigt. Prüfungen mit unzutreffenden Ergebnissen sollten abgewehrt werden.
In drei aktuellen Fachbeiträgen wird in dem Sonderdruck gezeigt, wie sich die aktuelle Rechtsprechung zur Schätzung entwickelt hat. Unser Rechtsanwalt Dirk Beyer gibt praktische Hinweise, wie diese Rechtsprechung zugunsten der Unternehmern genutzt werden kann.
Es gibt viele Prüfungspunkte, die zu Nachfragen des Finanzamtes führen können. Meist sind diese Fragen klärbar. Die Lohnsteuer-Außenprüfung kann aber oft in weiteren Verfahren münden. Wenn hier unberechtigte Vorwürfe drohen, kann es ratsam sein, das Gespräch mit den beteiligten Behörden zu suchen.
Die Umsatzsteuer-Nachschau kann spontan geschehen. Unternehmer sollten daher laufend ihre steuerlichen Angelegenheiten im Blick haben. Dies gilt auch für die junge Schwester der Umsatzsteuer-Nachschau, die sog. Kassennachschau.