LHP Rechtsanwälte berichten über aktuelle Entwicklungen und Neuerungen rund um Steuerstrafrecht, Steuerrecht und Gesellschaftsrecht und informieren zu ausgesuchten Fachthemen. Lesen Sie im Fachblog fundierte Berichte und Analysen zu Neuregelungen der Selbstanzeige, bleiben Sie am Laufenden bei Internationalem Steuerrecht und Informationsaustausch oder informieren Sie sich über Rechte und Pflichten bei Betriebsprüfung.
Das LG Saarbrücken hat eine neue Gangart von Strafverfolgungsbehörden abgesegnet: Das Gericht ordnete die sog. DNA-Identitätsfeststellung an, da es sich um Steuerstraftaten von erheblicher Bedeutung gehandelt habe (Gesamtfreiheitsstrafe 4 Jahre), § 81g StPO.
Die Neuregelung des § 371 Abs. 1 AO-E bedarf noch gesetzgeberischer Hürden. Auf der Grundlage des Entwurfs könnte die Ansicht vertreten werden, dass hinsichtlich des Grades der Vollständigkeit auf die gesamte Selbstanzeige i.S.d. § 371 Abs. 1 AO-E (alle unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart)…
Die Straffreiheit ist nach der geplanten Neuregelung u.a. dann ausgeschlossen, wenn eine Prüfungsanordnung (PA) i.S.d. § 196 AO bekanntgegeben worden ist (§ 371 Abs. 2 Nr. 1 a) AO-E).
Nach dem Entwurf der Neuregelung tritt Straffreiheit u.a. nicht ein, wenn "eine der Steuerstraftaten...bereits entdeckt war" (§ 371 Abs. 2 Nr. 2 AO-E).
Mit der neuen Gesetzesfassung des § 371 AO-E, die der Bundestag am 17.3.2011 in abschließender Lesung verabschiedet hat, greift der Gesetzgeber – teilweise die BGH-Rechtsprechung vom 20.5.2010 zur Abschaffung der Teilselbstanzeige umsetzend – tief in das Rechtsinstitut der Selbstanzeige ein.
Die Selbstanzeige gemäß § 371 AO (Entwurf neue Fassung) sieht eine Selbstanzeige nur noch bei einer Steuerhinterziehung von 50.000 Euro pro Tat (Veranlagungsjahr, Steuerart) vor.
Der Gesetzgeber hatte im Vorfeld der Neuregelung einen Strafzuschlag von 5% geplant. Diese Regelung wäre aber verfassungswidrig gewesen (vgl. Beyer, AO-StB 2011, 35).
Der Bundestag hat gestern (nach noch nicht endgültig gesicherten Informationen) beschlossen, dass Stichtag für den Vertrauensschutz der "Tag des Gesetzes" sein soll.
Die Mehrheit der Landesfinanzminister hat sich darauf geeinigt, zusätzlich zu 6% Zinsen p.a. auch einen sog. Strafzuschlag gesetzlich vorzusehen. Es bleibt abzuwarten, ob diese Neuregelgung tatsächlich durch den Gesetzgeber beschlossen wird.
Das JStG 2010 berachte Änderungen für die AO, so z.B. im Bereich der Umsatzsteuerhinterziehung zu Lasten der Haushalte anderer EU-Mitgliedstaaten. Bisher wurde diese Steuerhinterziehung in Deutschland faktisch nicht geahndet, weil die Gegenseitigkeit der Strafverfolgung fehlte. Diese Bedingung ist…
Das FG Rheinland-Pfalz hat in seinem Beschluss v. 17.12.2010 festgestellt, dass eine Steuerfestsetzung nach einer fast 10 jährigen Unterbrechung eines Steuerstrafverfahrens u.U. wegen Festsetzungsverjährung unzulässig sein kann.
Im Jahr 1993 wurde in der Russischen Föderation (RF) die Steuerpolizei als Nachfolger der Steuerfahndungsämter der Staatlichen Steuerdienste eingerichtet. Gesetzliche Grundlage ist das "Gesetz über die Bundesorgane der Steuerpolizei" v. 20.5.1993.
Wird ausländische Schenkungsteuer nach Eintritt der Bestandskraft des deutschen Schenkungsteuerbescheids gezahlt, so ist diese Zahlung einer nach § 21 Abs. 1 ErbStG anrechenbaren ausländischen Steuer ein rückwirkendes Ereignis i. S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO (BFH-Urteil v. 22.09.2010 - II R…
Der BFH hat sich dazu geäußert, unter welchen Voraussetzungen im Besteuerungsverfahren Vorsatz angenommen werden kann und ob das Finanzamt die Feststellungslast ("Beweislast") trägt.
Der Gesetzgeber beabsichtigt, die sog. dolose Selbstanzeige, also die Selbstanzeige in dem Bewusstsein, nicht vollständig „reinen Tisch“ zu machen, auszuschließen (§ 371 Abs. 1 Nr. 3 AO n.F., Entwurf der Bundesregierung v. 08.12.2010)
Das BMF hat mit Schreiben v. 14.12.2010 seine Ansicht dargelegt, unter welchen Voraussetzungen Finanzämter steuerliche Rückstände etc. den Gewerbebehörden zwecks gewerberechtlicher Maßnahmen (z.B. Versagung einer Erlaubnis) mitteilen sollen.
Gegen einen Durchsuchungsbeschluss des AG Bochum in einem Steuerstrafverfahren, welches sich auf eine Steuer-CD im Fall der LGT Liechtenstein stützte, legte der Betroffene - nach Ausschöpfung des Rechtsweges - Verfassungsbeschwerde ein. Diese hatte keinen Erfolg.
Die Vordrucke zur Einkommensteuer 2009 sieht im Mantelbogen folgende Frage vor (Zeile 108):
"Unterhalten Sie nachhaltige Geschäftsbeziehungen zu Finanzinstituten im Ausland? Ja/Nein"
Das LG Essen hat klargestellt, dass die Beschlagnahme von Buchhaltungsunterlagen in der Kanzlei eines Steuerberaters (dies muss auch für einen Rechtsanwalt gelten) nur unter eingeschränkten Voraussetzungen beschlagnahmt werden darf
Nach unbestätigten Meldungen schlägt der Finanzausschuss des Bundestages vor, dass doch keine Änderungen für die steuerliche Selbstanzeige beschlossen werden sollen.
Am 26.10.2010 gab es beim Kölner Rechtsanwaltsverein einen Gesprächsabend mit den Richtern des OLG Köln, welche für die Entscheidungen betreffend Untersuchungshaft zuständig sind.
Zwar gehört die Willkür - zum Glück - nicht zur alltäglichen Erfahrung mit Finanzämtern. Doch bedrückend sind die Erlebnisse einzelner Bürger im Einzelfall. In dieser Lage sollte dem Finanzamt "Contra" durch einen erfahrenen Berater gegeben werden. Wichtig sind u.a. Hartnäckigkeit, Kompetenz und…
Das FG Baden-Württemberg stellte mit Urteil vom 17.03.2010 fest, dass die Gebührenpflicht verfassungsgemäß sei. Gemäß § 89 Abs. 3 AO kann eine streitwert - oder zeitabhängige Gebühr verlangt werden.
Im Interview der Braunschweiger Zeitung von heute fordert der Vorsitzende der Steuergewerkschaft, Dieter Ondracek, dass der Gesetzgeber den Kauf von Steuer-CDs auf eine gesetzliche Rechtsgrundlage stellen solle.
Es ist mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nach Artikel 3 Grundgesetz unvereinbar, eingetragene Lebenspartner beim Freibetrag und beim Steuersatz schlechter zu stellen als Ehepaare (Az. 1 BvR 611/07 und 1 BvR 2464/07).
Der BFH nahm mit Urteil vom 21.04.2010 zunächst Stellung zu der Frage, welche Mindestanforderungen an eine Selbstanzeige zu stellen sind (X R 1/08, Juris)
Die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige soll nach einem heutigen Beschluss des Finanzausschusses im Bundesrat erheblich eingeschränkt werden. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.
Der BGH hat mit Urteil v. 16.12.2009 (1 StR 491/09) Stellung zur subjektiven Tatseite eines Beteiligten in einem USt-Karussell genommen (Vorwurf: Steuerhinterziehung durch Beteiligung an dem Karussell).
Wie die DPA und die Zeitschrift Stern heute melden, kauft der Bund zusammen mit dem Land Niedersachsen die Daten-CD, die Baden-Württemberg nicht erwerben wollte.
Bis zum Veranlagungszeitraum 2001 galt bekanntlich das körperschaftsteuerliche Anrechnungsverfahren. Dieses brachte insbesondere für den im Steuerstrafrecht tätigen Anwalt manche Tücken mit sich.
Es gibt vermehrt gerichtliche Entscheidungen, dass Beamte - selbst wenn sie im Ruhestand sind und eine Selbstanzeige abgegeben haben - unter Umständen disziplinarrechtliche Folgen tragen müssen.
Es ist die Frage
1. ob Deutschland die Daten-CD kaufen darf
2. und ob diese Daten nach einem Kauf steuerlich und/oder steuerstrafrechtlich gegen den Bankkunden verwertet werden dürfen.
Da sich die Frage einer gestuften Selbstanzeige in der Praxis immer wieder stellt, soll hier der Beschluss des BGH aus dem Jahre 2005 nochmals genannt werden (5 StR 118/05).
Das FG Hessen entschied, dass die Klagebefugnis hinsichtlich eines Gewinnfeststellungsbescheides nach Abschluss der Liquidation der KG nicht mehr bei der KG bzw. den Liquidatoren liegt. Vielmehr sind die Gesellschafter selbst klagebefugt (Urteil v. 23.9.2009, 5 K 1501/07).
Die Tageszeitung taz zitiert aus einem BMF-Schreiben v. 5.1.2010, "dass kein Staat oder Gebiet die Voraussetzungen" des Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetzes erfülle.
Eine Restschuldbefreiung gemäß Insolvenzordnung führt bei Gewerbetreibenden, Landwirten und Selbständigen zu einem ertragsteuerlichen Gewinn. Dies widerspricht dem Ziel der Restschuldbefreiung.
Die Einkünfte von Prostituierten aus ihrer gewerblichen Tätigkeit unterliegen der Besteuerung. Sofern die tätige Dame/der tätige Herr selbständig arbeitet, sind neben der Einkommensteuer auch die Umsatz- und Gewerbesteuer zu berücksichtigen.
Der BFH nahm u.a. zu der Frage Stellung, ob Maßnahmen der Steuerfahndung den Ablauf der Festsetzungsverjährung auch dann gemäß § 171 Abs. 5 AO hemmen können, wenn diese Maßnahmen
Zwischen Zivil- und Finanzgerichten besteht im Bereich der USt zur Zeit eine erhebliche Meinungsverschiedenheit mit Auswirkung auf Steuerstrafverfahren
Eine Selbstanzeige samt Steuernachzahlung wird nun bei Erträgen aus sog. schwarzen Fonds nach einem aktuellen Urteil des BFH v. 25.8.09 "preisgünstiger"
Das LAG Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 15.7.09 einen praktisch wichtigen Aspekt des Steuerstrafverfahrens im Arbeitsrecht beleuchtet (7 Sa 104/09).
Während einer Durchsuchung kann es im Ausnahmefall geboten erscheinen, das Verhalten der Steuerfahndung zu fotografieren oder zu filmen. Neben der disziplinierenden Wirkung einer Kamera ist dem verteidiger auch die gerichtliche Rüge von Verfahrensfehlern leichter möglich.
Bei der einheitlichen und gesonderten Feststellung von ertragsteuerrechtlichen Besteuerungsgrundlagen einer Personengesellschaft musste der BFH folgende Frage beantworten
Im Revisionsverfahren machte der Revisionsführer die Verfassungswidrigkeit der Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte geltend (§ 89 Abs. 3 AO). Das Revisionsverfahren endete ohne Sachentscheidung, wie der BFH am 28.10.2009 öffentlich mitteilte (VIII R 22/08).
§ 129 AO ermöglicht dem Finanzamt die Änderung eines Steuerbescheides bei einer sog. offenbaren Unrichtigkeit, z.B. wenn sich der Sachbearbeiter vertippt. Dann kann das FA den günstigen Steuerbescheid zu Lasten des Bürgers ändern. Umgekehrt ist auch eine Änderung zugunsten des Steuerpflichtigen…
Wenn ein Angeklagter rechtskräftig wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden ist, so hat er auch dann nicht das Recht auf Wiederaufnahme seines Verfahrens, wenn das Finanzamt nachträglich seine Rechtsauffassung, auf der die Verurteilung beruhte, korrigiert (OLG Zweibrücken, Beschluss v.…
Das BVerfG stellte klar, dass das Finanzamt dann keine Sicherheitsleistung für die AdV verlangen darf, wenn diese eine "unbillige Härte" für den Steuerpflichtigen darstellen würde (1 BvR 1305/09). Das Finanzamt muss den Sachverhalt entsprechend aufklären und sich hierzu substantiiert mit den…
In der Praxis wird oftmals nur "die Einkommensteuer" mittels Einspruchs und Klage angefochten. Dies bedeutet, dass sämtliche anderen Festsetzungen im Steuerbescheid nach Ablauf der Einspruchsfrist unanfechtbar werden.
Eine Außenprüfung hemmt den Ablauf der Festsetzungfrist gemäß § 171 Abs. 4 Satz 3 AO, bis die aufgrund der Außenprüfung ergangenen Steuerbescheide unanfechtbar geworden sind.
Die OFD Hannover legt mit Verfügung vom 7.8.2009 fest, in welchen Fällen Finanzämter Informationen an die Sozialversicherungsträger weitergeben müssen (!) (S 0131- 33 - StO 142).
Das BVerfG hat in seinem Beschluss v. 2.7.2009 festgestellt, dass Beweismittel grundsätzlich auch nach einer rechtswidrigen Wohnungsdurchsuchung im Strafverfahren verwertet werden können (2 BvR 2225/08).
Der BFH hat mit zwei Beschlüssen v. 9.4.09 und 15.5.09 festgestellt, dass die Bestimmung des Betriebsprüfernamens in der Prüfungsanordnung nicht anfechtbar ist (Az: IV S 5/09 und IV V 3/09).
Das FG Düsseldorf stellte fest, dass jedenfalls eine Klageerhebung im Land NRW durch eine schlichte E-mail ohne qualifizierte digitale Signatur zulässig ist (Az. 16 K 572/09 E).
In NRW werden im Rahmen der BP für Großbetriebe oftmals sog. zeitnahe Betriebsprüfungen durchgeführt. Dabei prüft das FA jeweils nur einen Veranlagungszeitraum.