Einem Arzt, der 10 Jahre lang Steuern hinterzogen hatte, wurde die Ausübung seines Berufes verboten. Dieses Berufsverbot wurde durch das Verwaltungsgericht Hannover und nun durch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg bestätigt (AZ: 8 LA 197/09). Das Urteil wurde am 14.12.2009 veröffentlicht. Kläger war ein Augenarzt, der zehn Jahre lang erhebliche Teile seines Praxis-Einkommens nicht steuerlich erklärt Sein Steuerrückstand einschließlich Zinsen lag bei 877 000 Euro. Er wurde dafür zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Durch sein „schwerwiegendes, beharrliches steuerliches Fehlverhalten“ sei der Arzt zur Ausübung seines Berufes „unwürdig“.
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