Steuerfahndung: Banken zahlen Verbandsgeldbußen wegen Schwarzkonten-Beihilfe
Die Verfahren gegen Banken bzw. Mitarbeiter beruhen auf Informationen aus angekauften Datensätzen und einer rastermäßigen Auswertung von Selbstanzeigen. Wenn sich hieraus Hinweise auf die Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Bank und Mitarbeiter ergeben, leiten die Steuerfahnder aus Wuppertal Verfahren ein. Der SPIEGEL meldet weiter, dass es sich hauptsächlich um Schweizer Banken handeln soll. Federführende Staatsanwaltschaft sind die Ermittler in Köln.
Hintergrund:
Ziel dieser Verfahren ist die Verhängung einer sogenannten Verbandsgeldbuße. Hierbei muss nicht die individuelle Schuld bestimmter Bankmitarbeiter bewiesen werden. Die Steuerfahnder nennen ihr Vorgehen das "Wuppertaler Modell". Auf diese Weise werden die Gewinne der Bank abgeschöpft, die sie durch die Beratung steuerunehrlicher Kunden erzielt haben. Zusammen mit einem Zuschlag wird eine Geldbuße festgelegt. Hierbei besteht Verhandlungsspielraum und es ist davon auszugehen, dass hinter den Kulissen eifrig gefeilscht wird. Die Banken zahlen meist, damit ihre Mitarbeiter „Ruhe“ vor den Steuerfahndern aus NRW haben. Auch hoffen die Banken, die Angelegenheit schnell zu bereinigen und die Öffentlichkeit und Kunden nicht weiter zu beunruhigen. So wurde zuletzt eine 17 Millionen Euro hohe Geldbuße gegen die Commerzbank bekannt. Die UBS hatte 300 Millionen und die Credit Suisse 149 Millionen an NRW gezahlt. Für NRW sind diese Zahlungen von mehr als 600 Millionen Euro willkommen, weil NRW diese Beträge nicht mit dem Bund teilen muss.
Welcher Zusammenhang besteht mit der aktuellen Steuer-CD?
Teilweise wird spekuliert, dass sich auch Schweizer Daten auf der Luxemburger CD befinden sollen. Wir als Rechtsanwälte können nur die Fakten betrachten: Die Steuerfahndung sammelt Daten aus verschiedenen Quellen. So hat sie seit Jahren detaillierte Daten aufgrund von bereits abgegebenen Selbstanzeigen, vorgelegten Bankunterlagen und weiteren Steuer-CDs angehäuft und sortiert. Hieraus ergeben sich zusammen mit der aktuellen Luxemburger Steuer-CD eine Reihe von Ermittlungsansätze gegen Banken, Bankmitarbeiter und Kunden.
Selbstanzeigen bleiben oft möglich
Ermittlungen gegen Banken schließen eine Selbstanzeige der Bankkunden nicht automatisch aus. Eine Selbstanzeige ist allerdings bei Tatentdeckung gesperrt.
An der Pauluskirche 3-5,
50677 Köln,
Telefon: +49 221 39 09 770
Tödistrasse 53, CH-8027 Zürich,
Telefon: +41 44 212 3535